EU-Kommission leitet Verfahren gegen Booking.com ein

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Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein förmliches Verfahren gegen Booking.com eingeleitet. Sie prüfe, ob die Plattform Risiken durch betrügerische Unterkunftsangebote und Phishing unzureichend bewertet oder gemindert habe. Zudem gehe es um die Frage, ob Angebote, deren Anbieter für eine bessere Platzierung in den Suchergebnissen bezahlen, eindeutig als Werbung erkennbar seien.

Die Untersuchung betrifft mögliche Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste. Die Kommission betont, die Verfahrenseröffnung greife weder dem endgültigen Ergebnis noch einer abschließenden Entscheidung vor.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland sagte zur Einleitung des förmlichen DSA-Verfahrens gegen Booking.com seitens der Europäischen Kommission: „Die Kommission hat endlich ein förmliches Verfahren gegen Booking.com nach dem Digital Services Act eröffnet. Wer den Kanal zum Gast kontrolliert, kann die Verantwortung für dessen Sicherheit nicht einfach auf Hotels und Gäste abwälzen. Sicheres Buchen darf kein Glücksspiel sein.“

Booking.com erklärte dazu: „Booking.com arbeitet uneingeschränkt mit der Europäischen Kommission zusammen und wird im Rahmen eines konstruktiven Dialogs auf ihre Fragen zum Gesetz über digitale Dienste (DSA = Digital Services Act) eingehen.“ Das Unternehmen setze sich weiterhin für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Regierungen, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie Branchenpartnern ein, um Cyberkriminalität und Online-Betrug zu bekämpfen und Reisende sowie Partner zu schützen.

Kommission prüft gefälschte Angebote und den Umgang mit Phishing

Ein Schwerpunkt der Untersuchung seien systemische Risiken durch illegale Inhalte. Dazu zählt die Kommission gefälschte Inserate für nicht vorhandene Immobilien, Identitätsbetrug und nicht konforme Unterkunftsangebote. Sie wolle untersuchen, ob Booking.com diese Risiken ordnungsgemäß ermittelt und bewertet habe.

Geprüft werde außerdem, ob die Plattform wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen habe. Dazu gehöre die Entfernung betrügerischer und nicht konformer Einträge.

Bei Phishing-Betrug richte sich die Untersuchung insbesondere auf die Weitergabe von Reservierungs- und Gästedaten an Beherbergungsanbieter sowie auf die Gestaltung und Funktionsweise des Nachrichtendienstes von Booking.com. Die Kommission wolle feststellen, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen bestünden, um einen Missbrauch der Daten für Phishing und die Aufforderung zu betrügerischen Zahlungen zu verhindern.

Höhere Provisionen für bessere Sichtbarkeit stehen ebenfalls im Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen. Wie die Kommission erläutert, könnten Unterkunftsanbieter durch höhere Provisionen die Sichtbarkeit ihrer Angebote in den Suchergebnissen erhöhen. Für Nutzer müsse klar erkennbar sein, dass es sich dabei um Werbung handele.

Die Behörde prüfe deshalb, ob Booking.com die entsprechenden Transparenzpflichten erfülle. Nutzer müssten bei jeder Anzeige leicht erkennen können, in wessen Namen sie geschaltet werde, wer dafür bezahlt habe und warum sie ihnen angezeigt werde. Auch die Möglichkeiten, Einstellungen zur angezeigten Werbung zu verändern, seien Gegenstand der Prüfung.

Sollten sich die vermuteten Versäumnisse bestätigen, wären nach Darstellung der Kommission die Artikel 34 und 35 zur Ermittlung, Bewertung und Minderung systemischer Risiken sowie Artikel 26 Absatz 1 zur Werbetransparenz betroffen.

Kommission kündigt vertiefte Untersuchung an und sammelt weitere Beweise

Die Kommission kündigt an, die vertiefte Untersuchung vorrangig durchzuführen. Weitere Beweise könne sie unter anderem durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder Inspektionen sammeln. Das förmliche Verfahren ermögliche auch einstweilige Maßnahmen und Beschlüsse über Verstöße; zudem könne die Behörde von Booking.com angebotene Verpflichtungen zur Abhilfe annehmen.

Der Verfahrenseröffnung sei eine vorläufige Untersuchung vorausgegangen. Dabei habe die Kommission Risikobewertungsberichte aus 2026 und den drei Vorjahren, Informationen aus Transparenzberichten sowie Antworten auf Auskunftsersuchen vom 23. September 2025 und 26. Mai 2026 analysiert.

Bei der Aufsicht arbeite sie mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte zusammen. Booking.com sei am 25. April 2023 im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattform benannt worden.

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