EuGH-Urteil: Airbnb muss Auskunft über Unterkünfte geben

| Hotellerie Hotellerie

Internetplattformen wie Airbnb müssen Kommunen und Steuerbehörden Auskunft über die von ihnen vermittelten Unterkünfte geben. Im Streit über Auskunftspflicht bei privaten Vermietungen hat der Europäische Gerichtshof den Brüsseler Behörden Recht gegeben.

In dem Urteil geht es konkret um eine Beherbergungssteuer in der belgischen Hauptstadtregion Brüssel, die auch für privat vermietete Wohnungen gilt. Die regionale Steuerbehörde hatte 2017 von Airbnb Auskunft über neun Unterkünfte verlangt, was das Unternehmen mit Verweis auf EU-Recht verweigerte. In diesem Streit gab der Europäische Gerichtshof jetzt den Brüsseler Behörden Recht.

In der Begründung des Gerichts heißt es, zwar gewähre die europäische Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr digitalen Dienstleistern weitreichenden Schutz vor Beschränkungen; das Steuerwesen sei davon aber ausgenommen. Auch eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit liege nicht vor. Dass digitale Vermittler wie Airbnb besonders stark davon betroffen seien, spiegele nur deren Marktanteil wider. Vergleichbare Abgaben wie in Brüssel gibt es etwa auch in Berlin.

„Der EuGH hat geurteilt, dass Airbnb & Co. sehr wohl gezwungen werden können, den Steuerbehörden detailliert Auskunft zu vermittelten Übernachtungen zu erteilen. Das bestätigt auch das Vorgehen der deutschen Steuerfahnder und ist ein wichtiger Beitrag zur Herstellung eines Level Playingfields“, begrüßte Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA die Entscheidung)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die DSR Hotel Holding schließt den zweiten Bauabschnitt der Modernisierung im A-ROSA Sylt ab. Mit einer Investition von bisher insgesamt über 2,2 Millionen Euro wurden 77 Zimmer sowie Flure und Terrassen neu gestaltet.

Das ehemalige Deutsche-Hospitality-Geschäft (Legacy-DH) der H World Group hat im Jahr 2025, nach Angaben des Unternehmens, zentrale Kennzahlen verbessert und ein positives operatives Ergebnis erzielt.

Das Hotel „Der Sonnenhof“ in Bad Wörishofen wird seit Januar 2026 ohne die Marke Steigenberger geführt. Die Hotelbetriebsgesellschaft Sonnenhof mbH hat den Franchisevertrag zum Jahreswechsel beendet, wie diverse Medien berichten.

Hilton expandiert mit ihrer Marke Tapestry Collection nach Deutschland und plant für 2027 die Eröffnung eines Hauses mit 183 Zimmern in Köln. In Kooperation mit Foremost Hospitality wird hierfür das ehemalige Senats-Hotel in der Innenstadt umgebaut.

Mit dem Premier Inn Hannover City Centre eröffnet das zweite Hotel der Marke in Hannover. Bei dem Neubau in der niedersächsischen Landeshauptstadt handelt es sich um das 66. Hotel des Unternehmens in Deutschland.

Hilton integriert die Marke Yotel als ersten Partner in das neue Segment Select by Hilton. Die Kooperation ermöglicht Yotel den Zugriff auf das globale Vertriebsnetz und das Loyalitätsprogramm von Hilton, während die Marke eigenständig bleibt.

Accor weist Vorwürfe zu Menschenrechtsverstößen zurück und kündigt interne sowie externe Untersuchungen an. Der Konzern bestreitet zudem Verbindungen zu Jeffrey Epstein.

Mit der Eröffnung des Masana Algarve führt Hyatt ihre Marke Destination in Portugal ein. Das Resort in der Nähe von Albufeira bietet 33 Wohneinheiten und ist Teil einer Wachstumsstrategie des Konzerns auf der Iberischen Halbinsel.

Der Landkreis Harz hat das Brockenhotel und die Gastronomie an Timberjacks verpachtet. Der Betreiberwechsel ist für den 1. April 2026 vorgesehen. Timberjacks habe sich in einem europaweiten Teilnahmewettbewerb mit seinem Konzept „Brocken Mountain Lodge“ durchgesetzt.

Für die Grafenau Hotel Betriebs GmbH & Co. KG wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Laut Impressum ist die Gesellschaft dem Sonnenhof in Grafenau zugeordnet. Laut Bericht soll eine Zusammenarbeit zwischen InterSPA und Michel-Hotels gestoppt worden sein.