Europäischer Gerichtshof sieht Raum für nationale Verbote von Zweckentfremdung

| Hotellerie Hotellerie

Der Europäische Gerichtshof sieht nationale Genehmigungsvorbehalte für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen an Ortsfremde als im Einklang mit dem Unionsrecht stehend an. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht in der Entscheidung einen wichtigen Meilenstein bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels in Ballungsräumen und der Herstellung von Wettbewerbsgerechtigkeit auf dem Beherbergungsmarkt

In den verbundenen Rechtssachen Cali Apartments und HX / Procureur général près la cour d’appel de Paris und Ville de Paris (C-724/18 und C-727/18) hat der EuGH heute geurteilt, dass die Bekämpfung des Mangels an längerfristig vermieteten Wohnungen einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, dem Vermieter z.B. die Einholung einer vorherigen Genehmigung aufzuerlegen. Die Stadt Paris habe zurecht wegen der fehlenden vorherigen Genehmigung gemäß des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuches eine Geldbuße gegen den Wohnungseigentümer verhängen und die Rückumwandlung der Wohnung anordnen dürfen.

„Wir nehmen das Urteil mit großer Erleichterung zur Kenntnis, da es eine wichtige Grundsatzfrage entscheidet: Verhältnismäßige und im Allgemeininteresse liegende Einschränkungen der Portalökonomie sind laut EuGH mit der Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vereinbar. Dies bedeutet das Ende eines rechtlichen Freifahrtscheins für Airbnb & Co. und bringt uns faireren Wettbewerbsbedingungen im Sinne eines ‚level playingfields‘ einen wichtigen Schritt näher“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die grundsätzliche Bedeutung des Urteils. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Firmen mieten bei Havens Living Wohnungen für ihre Beschäftigten: Seit September 2025 sind es nach Unternehmensangaben bereits 400 Apartments in Frankfurt, Berlin und Hamburg. International Campus will die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern ausbauen.

Nach Datenlecks bei Buchungsdienstleistern nutzen Kriminelle echte Reservierungsdaten für betrügerische Nachrichten. Niedersachsens Datenschutzbehörde erläutert, welche Gäste Betriebe informieren müssen und welche technischen Maßnahmen vorgesehen sind.

Das Sheraton Fuerteventura Beach, Golf & Spa Resort schließt Ende September 2026 für eine umfassende Renovierung. Die Wiedereröffnung des Fünf-Sterne-Hotels auf den Kanaren ist für den 1. Mai 2027 geplant.

Das Hotelcamp Reinsehlen entwickelt sein Konzept weiter und tritt als Lodge Reinsehlen auf. Zur Neuausrichtung gehören eine überarbeitete Lobby, geplante Ruheplattformen und ein stärkerer regionaler Bezug in der Gastronomie.

Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC bereitet laut Reuters ein Vorgehen gegen Booking Holdings wegen möglicherweise irreführender Hotelwerbung vor. Nach Angaben einer dieser Personen könnten die möglichen Strafen mehr als 500 Millionen Dollar betragen.

Die Motorworld Group plant am Hockenheimring eine neue Erlebnis- und Veranstaltungswelt. Das Projekt soll Motorsport, Handel, Werkstätten, Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungen und Dienstleistungen an dem Rennsportstandort miteinander verbinden.

Das Hotel The Hoxton, Amsterdam hat seine Räumlichkeiten an der Herengracht nach zehnjährigem Bestehen umfassend neugestaltet. Neben der Lotti’s Bar und dem Tagungsbereich wurden fünf individuelle Signature-Zimmer renoviert.

Premier Inn hat am Bodensee ein neues Hotel eröffnet. Der sechsgeschossige Neubau ist das 76. Hotel der Marke in Deutschland. Neben dem bereits bestehenden Standort in Lindau ist die Hotelgruppe damit nun auch in Konstanz vertreten.

Im August 2026 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 58,7 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 1,1Prozent weniger als im August 2025.

Die Betreibergesellschaft des ehemaligen Hotels Reichshof in Norden, das heute Tides Boutique Hotel heißt, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Nach Angaben von des Insolvenzverwalters werde der Hotel- und Gastronomiebetrieb uneingeschränkt fortgeführt.