Geld zurück bei Storno wegen Corona-Beherbergungsverbot

| Hotellerie Hotellerie

Wer wegen eines in Coronazeiten erlassenen Beherbungsverbots eine Hotelbuchung nicht wahrnehmen kann, hat Anspruch auf Rückerstattung der Vorauszahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar und gab damit einem Reiseunternehmer recht, der gegen einen Hotelbetreiber geklagt hatte.  

Der Mann hatte 2019 - vor Ausbruch der Corona-Pandemie - für Gruppenreisen in Niedersachsen Übernachtungen inklusive diverser Mahlzeiten gebucht und eine Anzahlung geleistet. Mitte März 2020 aber verständigten sich die Bundesländer darauf, wegen der Ansteckungsgefahren Übernachtungen in Hotels zu verbieten. 

Das Hotel selbst stornierte daraufhin die Buchung, buchte die Anzahlung dann aber auf ein Gutscheinkonto um. Dagegen hatte sich der Reiseunternehmer schon in der Vorinstanz erfolgreich gewehrt. Die Revision dagegen wies der BGH mit am Dienstag veröffentlichtem Beschluss zurück.

Eine Verschiebung der Reisen auf einen Zeitraum nach der Aufhebung des Beherbergungsverbots habe dem Kläger nicht zugemutet werden können, hieß es. Es sei überdies damals gar nicht absehbar gewesen, wie lange die Pandemie dauern werde. (Az.: XII ZR 123/22)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab sofort begrüßt The Ascott Limited die ersten Gäste im lyf East Frankfurt. Mit der Eröffnung des Hauses feiert die Marke ihre Deutschlandpremiere. Weltweit ist das Konzept bereits in 23 Städten vertreten und expandiert 2024 mit drei Häusern in Europa. 

Die Buchungen von Reisen nach Frankreich während der Spiele sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 52 Prozent gestiegen, die Belegungsrate der Hotels hat sich laut Amadeus-Auswertung in einigen Städten mehr als verdoppelt.

Die Mandarin Oriental Hotelgruppe hat mit der Eröffnung ihrer beiden neuesten Häuser in Großbritannien und im Oman Anfang dieses Monats einen bedeutenden Meilenstein erreicht und betreibt nun weltweit 40 Hotels.

Die europäische Hotelstars Union hat einen neuen Kriterienkatalog 2025-2030 beschlossen und es den Mitgliedsländern überlassen, die modernisierten Kriterien schon ab dem 1. Juli zur Anwendung zu bringen.

Eine neue Studie aus der Schweiz liefert wichtige Erkenntnisse über die sich verändernden Präferenzen der Gäste von Luxushotels, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit. Die Studie will Luxushotels dabei zu unterstützen, ihre digitalen Marketingstrategien auf die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit bei ihrer Kundschaft abzustimmen.

Eine Tochtergesellschaft der Hyatt Hotels Corporation erwirbt die Marke me and all-Hotels von der Lindner Hotels AG. Hyatt will damit sein Wachstum unterstützen und neue europäische Märkte zu erschließen. Wieviel Geld Hyatt bei Lindner für die Marke auf den Tisch gelegt hat, wurde nicht bekannt.

Das Zleep Hotel Lausanne-Chavannes ist eröffnet. Beim Design setzt das neue Hotel auf natürliche Materialien wie Holz sowie warme Beleuchtung, digitale Services wie Guest Terminals für den Self-Check-in bieten Gästen Flexibilität.

Die The Chocolate on the Pillow Group meldet den Abschluss der Umbauarbeiten des GHOTEL hotel & living in Würzburg. Nach einer 12-monatigen Projektphase wurden alle 204 Zimmer und Suiten sowie sämtliche öffentliche Bereiche und Konferenzräume modernisiert.

In seiner Kommunikation präsentiert sich Booking als Partner der Hotels. Jetzt hat Booking-Boss Glenn Fogel von Wettbewerbsnachteilen gesprochen. Außerdem teilt er gegen die EU aus, deren Digital Markets Act (DMA) das Unternehmen zwingt, Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum abzuschaffen.

Die Arcona Hotels & Resorts haben sich in den vergangenen sieben Monaten einer umfassenden Restrukturierung unterzogen. Die Gruppe aus Rostock war im letzten Jahr in wirtschaftliche Schieflage geraten und führte eine Insolvenz in Eigenverwaltung durch.