Geldauflage und Wiedergutmachung – Verfahren rund um das Brenners Parkhotel eingestellt

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Ein Ermittlungsverfahren rund um das Brenners Parkhotel, unter anderem wegen des Verdachts des Betruges bzw. Subventionsbetruges, hat in den vergangenen Monaten für Wirbel gesorgt. Jetzt wurde das Verfahren gegen den Hotel-Chef sowie gegen drei Mitarbeiterinnen eingestellt. Der Schaden im sechsstelligen Bereich sei inzwischen wieder gutgemacht worden.

Die Staatsanwaltschaft nannte zwar keinen Namen, bei dem Betrieb handelt es sich nach Informationen der Badischen Neuesten Nachrichten jedoch um Brenners Parkhotel. Hoteldirektor Henning Matthiesen hatte bereits im vergangenen Sommer schriftlich bestätigt, dass es eine „behördliche Überprüfung“ des Hotels im Zusammenhang mit den 2020 „erstmalig an die Beschäftigten geleisteten Zahlungen von Kurzarbeitergeld“ gebe. (Tageskarte berichtete)

Wie goodnews4 berichtet, soll das Verfahren bereits am 23. Mai eingestellt worden sein. In einer Erklärung, die goodnews4 vorliegt, schreibt die Staatsanwaltschaft: „Den Beschuldigten wurde zur Last gelegt, zwischen März 2020 und Dezember 2021 in mehreren Fällen für Beschäftigte während der Corona-Pandemie Kurzarbeit angemeldet zu haben. Kurzarbeitertage seien später aber in den Zeiterfassungen der Mitarbeiter teilweise in Abbau von Mehrarbeit umgewandelt worden, dies sei aber nicht gemeldet worden, so dass das zunächst gewährte Kurzarbeitergeld nicht, wie es hätte erfolgen müssen, zurückgezahlt worden sei. Arbeitszeiten seien in einem Zeiterfassungssystem manipuliert worden.“

Der bei der Bundesanstalt für Arbeit entstanden Schaden belaufe sich laut Staatsanwaltschaft auf eine Summe von mindestens ca. 240.000 Euro. „Neben diesem Verdacht des Betruges bzw. Subventionsbetruges bestand damit zusammenhängend auch der Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt bei 191 Beschäftigten in Höhe von ca. 78.000 Euro“, heißt es in der Erklärung weiter.

Der Schaden sei inzwischen wiedergutgemacht und das Verfahren gegen den Geschäftsführer gegen Zahlung einer Geldauflage im unteren fünfstelligen Bereich eingestellt worden, bestätigt die Staatsanwaltschaft. Die Mitarbeiterinnen kamen ohne Zahlung einer Geldauflage davon.

Michael Klose, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Baden-Baden, sagte gegenüber den Badischen Neuesten Nachrichten dass das Verfahren gegenüber dem Geschäftsführer gegen Zahlung einer Geldauflage im unteren fünfstelligen Bereich eingestellt worden sei. Diese Lösung sei auch erwogen worden, weil der Geschäftsführer nicht vorbestraft sei und sich keinen persönlichen Vorteil verschafft habe, wird der Sprecher weiter zitiert.

Rechtsanwalt Gerhard Bräuer, der Henning Matthiesen in dem Fall vertrat, betonte am Dienstagnachmittag auf Nachfrage: „Wir gehen definitiv nicht von einem vorsätzlichen Handeln aus.“ Er verwies darauf, dass keine Schuld seines Mandanten festgestellt worden sei. Vielmehr sei der Schuldvorwurf mit der Einstellung des Verfahrens entfallen.


 

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