Gericht bestätigt dominante Stellung von Booking – Hotelverband sieht Rückenwind für Sammelklage

| Hotellerie Hotellerie

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage von Booking Holdings gegen das Verbot der geplanten Übernahme der Etraveli Group abgewiesen. Mit dem Urteil vom 9. September 2026 bestätigte das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission. Diese hatte den Zusammenschluss untersagt, weil er nach ihrer Einschätzung die bereits dominante Stellung von Booking auf dem Hotel-OTA-Markt gestärkt hätte.

Im Verfahren beschäftigte sich das EuG auch ausführlich mit dieser bestehenden Marktstellung. Nach Prüfung der von Booking vorgebrachten Einwände kam das Gericht zu dem Ergebnis, Booking habe die Schlussfolgerung der Kommission nicht entkräften können, dass das Unternehmen auf dem Hotel-OTA-Markt eine dominante Stellung innehabe.

Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland (IHA) sieht darin Rückenwind für das separate Schadenersatzverfahren europäischer Hotels gegen Booking.com. Luthe erklärte auf LinkedIn, das Gericht habe die dominante Stellung von Booking auf dem Markt für Hotelbuchungsportale klar bestätigt. Dies gebe auch der bereits von mehr als 10.000 europäischen Hotels eingereichten Schadenersatzklage weiteren Rückenwind.

Bei beiden Verfahren handelt es sich um rechtlich getrennte Verfahren. Das Urteil vom 9. September betrifft das Verbot der geplanten Übernahme von Etraveli. Die Schadenersatzklage der Hotels betrifft dagegen Preisparitätsklauseln von Booking.com.

Gericht weist Einwände von Booking zur Marktstellung zurück

Die Europäische Kommission hatte ihre Beurteilung der dominanten Stellung von Booking auf mehrere Faktoren gestützt. Dazu gehörten der Marktanteil des Unternehmens, die Höhe der Provisionen, die Bedeutung von Booking für Hotels sowie der Wettbewerbsdruck durch andere Anbieter.

Das EuG prüfte die Einwände von Booking gegen diese Bewertung. In seiner Schlussfolgerung hielt das Gericht fest, Booking habe die Feststellung einer dominanten Stellung auf dem Hotel-OTA-Markt nicht entkräften können. Für die weitere Prüfung legte das Gericht unter anderem zugrunde, dass Booking einen erheblichen Marktanteil habe, höhere Provisionen als andere Hotel-OTA verlange und für Hotels ein wichtiger, nach der englischen Urteilsfassung „unavoidable trading partner“ sei.

Das Gericht legte seiner weiteren Prüfung zudem zugrunde, dass Booking seine Wettbewerber bei den Parametern übertreffe, die für die Wettbewerbsfähigkeit eines Hotel-OTA maßgeblich seien, und keinem ausreichenden Wettbewerbsdruck durch konkurrierende OTA oder von außerhalb des Marktes ausgesetzt sei.

Auch die Provisionen behandelte das EuG gesondert. Booking habe die Feststellung der Kommission nicht entkräften können, dass das Unternehmen signifikant höhere Provisionen als andere konkurrierende Hotel-OTA verlange.

EuG bestätigt Verbot der geplanten Etraveli-Übernahme

Booking Holdings wollte die alleinige Kontrolle über die Etraveli Group, einen Anbieter von Online-Flugbuchungen, übernehmen. Die Europäische Kommission untersagte den Zusammenschluss im September 2023.

Nach der Beurteilung der Kommission hätte Booking sein Flugangebot nutzen können, um zusätzliche Kunden für sein Hotelgeschäft zu gewinnen. Das EuG kam zu dem Ergebnis, dass die von der Kommission vorgelegten Belege deren Schlussfolgerung tragen könnten, wonach die Transaktion die dominante Stellung von Booking auf dem Hotel-OTA-Markt wahrscheinlich weiter gestärkt hätte.

Dabei spielten auch Netzwerkeffekte und Markteintrittsbarrieren eine Rolle. Das Gericht stellte fest, dass der Hotel-OTA-Markt durch ein niedriges Wettbewerbsniveau, erhebliche Eintritts- und Expansionshindernisse sowie die dominante Stellung von Booking gekennzeichnet sei. Unter diesen Marktbedingungen habe die Kommission davon ausgehen dürfen, dass selbst ein relativ kleiner zusätzlicher Marktanteil bestehende Netzwerkeffekte verstärken könne.

Mehr als 10.000 Hotels verfolgen getrennte Schadenersatzklage

Unabhängig vom Etraveli-Verfahren läuft vor dem Bezirksgericht Amsterdam eine Schadenersatzklage europäischer Hotels gegen Booking.com. Nach Angaben der Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) beteiligten sich nach der jüngsten Erweiterung 10.783 Hotels an dem Verfahren. Nach den zuletzt veröffentlichten Angaben können sich Hotels bis zum 11. September 2026 anschließen.

Die SHCA stützt die geltend gemachten Ansprüche auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 zu Preisparitätsklauseln von Booking.com. Über die geltend gemachten Schadenersatzansprüche und deren mögliche Höhe ist bislang nicht entschieden.

Luthe stellt das neue EuG-Urteil nun in Zusammenhang mit diesem Verfahren. Das Urteil vom 9. September 2026 entscheidet jedoch nicht über Schadenersatzansprüche der Hotels.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das aja Garmisch-Partenkirchen hat sein fünfjähriges Bestehen mit einem Tag der offenen Tür und rund 1.000 Besuchern gefeiert. Zum Jubiläum stellte das Hotel zudem neue Namen für Bar und Restaurant vor.

Der Schweizer Ständerat hat der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2031 zugestimmt. HotellerieSuisse begrüßt die Entscheidung, bezeichnet vier Jahre allerdings als vergleichsweise kurzen Planungshorizont.

Aus einer Büro- und Einzelhandelsimmobilie am Frankfurter Ring soll Breras drittes Münchner Haus werden. Der Betreiber plant rund 152 Serviced Apartments und eine Eröffnung Anfang 2029.

Vom ehemaligen Bürogebäude in Berlin bis zum Neubau auf Sylt: Limehome setzt bei seiner Expansion auf unterschiedliche Immobilientypen. Bis 2030 will das Unternehmen 25.000 Einheiten unter Vertrag haben.

IHG Hotels & Resorts plant ein neues Vignette-Collection-Hotel im Zentrum von Madrid. Das San Bernardo soll im März 2028 mit 67 Zimmern eröffnen und das spanische Luxus-Portfolio des Konzerns auf 21 Häuser erweitern.

Die österreichische Hotelgruppe Cooee alpin erweitert ihr Portfolio von drei auf fünf Hotels. In Kaprun läuft der Umbau eines bestehenden Hauses, zugleich entsteht in Bad Goisern bis Dezember 2027 ein Neubau mit 78 Zimmern.

Das familiengeführte Flemings Mayfair Hotel in London feiert sein 175-jähriges Jubiläum. Das im Jahr 1851 von Robert Fleming errichtete Anwesen gehört zu den ältesten unabhängigen Hotels der britischen Metropole.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group hat ihr neues Fünf-Sterne-Resort in Salò am Gardasee offiziell eröffnet. Das Investitionsvolumen für das Mixed-Use-Projekt beläuft sich auf rund 150 Millionen Euro.

Arabella Hospitality übernimmt den Betrieb des neuen Hotels Moxy Munich South im Münchner Stadtquartier The Source. Die Fertigstellung des 164 Zimmer umfassenden Hauses ist für das Jahr 2028 geplant.

Auf dem Ostkinberg in Scheidegg ist ein Wellness-Hotel mit rund 120 Zimmern und Suiten geplant. Laut Allgäuer Zeitung soll es Teil der Lerch Genusswelten werden; Geschäftsführer Thomas Lerch äußerte sich gegenüber der Zeitung zu dem Projekt.