Grünes Licht für die Namensgebung „Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa“

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Am 11. März erlebten die ersten Gäste die Eröffnung des Ameron-Hotels „Neuschwanstein“. Nun darf das Resort am Fuße der Königsschlösser Hohenschwangau und Neuschwanstein im südöstlichen bayerischen Allgäu auch offiziell seinen von Anfang an gewünschten Namen tragen: „Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa“.

Darauf verständigten sich die Althoff Hotels als Betreiber des Resorts mit der Bayerischen Schlösserverwaltung. Deren Einverständnis in der Namensgebung für das Hotel mit seinen 137 Gästezimmern und Suiten ist eine wichtige Voraussetzung, da sich der Freistaat Bayern die Markenrechte für den Namen „Neuschwanstein“ hat schützen lassen.

Dass die Marke „Neuschwanstein“ nicht einfach so genutzt werden darf, mussten schon die Souvenirhändler feststellen. Der EuGH hatte geurteilt, dass die Rechte an der Marke beim Freistaat Bayern liegen. Interessant wurde das Thema dann auch für die Ameron Hotels. 

Wie unter anderem der Kreisbote berichtete musste zunächst geprüft werden, ob die Behörde gegen die Nutzung des Namens vorgehen kann. Ameron selbst sah das Ganze unproblematisch: Man müsse keine Lizenzgebühren zahlen. Zudem sei die Namensfindung in enger Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgt. Wie der Münchner Merkur herausfand, war die Schlösserverwaltung allerdings nicht dabei.


 

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