Der Name des Berliner Hotels und Hostels „Happy Go Lucky“ steht für Leichtig- und Sorglosigkeit. Das soll auch die bunte Fassade wieder widerspiegeln, die ein irischer Künstler 2016 gestaltet hatte. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht das anders und urteilte, dass die bunten Bilder wegmüssen. Hauseigentümer Alexander Skora will Berufung einlegen.
Damit geht ein langandauernder Rechtsstreit in die nächste Runde, der bereits 2013 begonnen hatte. Damals hatte Skora die Fassade des Hauses orange streichen lassen und es zusätzlich mit der Internetseite des Hostels versehen. „Unzulässige Werbung“, urteilte der Richter. Doch statt den Schriftzug zu entfernen, heuerten Skora und der Hotelbetreiber Dirk Jochheim den irischen Streetart-Künstler Dom Browne an und investierten 50.000 Euro in die neue, knallbunte Fassade. Die Internetseite wich dem Schriftzug „Happy Go Lucky Hearts“ und das Bauamt war zunächst zufrieden. Es duldete die Gestaltung, mit der Auflage, dass das Kunstwerk regelmäßig gepflegt werden solle. Für die Kosten sollte Alexander Skora aufkommen, doch der forderte eine Kostenbeteiligung der Bezirksregierung, wie tagesspiegel.de schreibt.
Bei einer Ortsbegehung in Berlin- Charlottenburg sprach nun der zuständige Verwaltungsrichter Klartext und ordnete an, die auffällige Fassade zu neutralisieren. Der Grund: Weil ein Nachbarhaus unter Denkmalschutz stehe, würde das „schreiend“ bunte Hostel offenbar von dem Altbau ablenken. Bei einer „Verunstaltung des Ortsbildes“ sei die Kunstfreiheit „nicht schrankenlos“, erklärte der Richter.
Bezirksbaustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) sagte gegenüber tagesspiegel.de, dass er den Urteilsspruch für nötig gehalten habe, damit endlich Klarheit herrsche. Er wolle dem Hostel aber erneut eine Duldung vorschlagen. Zu den alten Bedingungen und ohne finanzielle Hilfen des Amts.
Für Alexander Skora ist der Vorschlag allerdings kein Thema. Stattdessen will er in Berufung gehen. „Bei keinem der bunt bemalten und besetzten Häuser schwingt sich ein Bezirksamt auf, die Kunstwerke von den Eigentümern pflegen oder entfernen zu lassen. In Charlottenburg sieht man nicht, wie schizophren die erzwungene Entscheidung ist. Man sieht ein Kunstwerk, das erhalten werden soll. Wenn aber das Amt nicht genau bestimmen darf, zu welchen Konditionen die Erhaltung zu erfolgen hat, soll dann halt grau überstrichen werden. Aktendeckel zu, Fall erledigt”, sagte er gegenüber tophotel.de.