Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Firmen mieten bei Havens Living Wohnungen für ihre Beschäftigten: Seit September 2025 sind es nach Unternehmensangaben bereits 400 Apartments in Frankfurt, Berlin und Hamburg. International Campus will die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern ausbauen.

Nach Datenlecks bei Buchungsdienstleistern nutzen Kriminelle echte Reservierungsdaten für betrügerische Nachrichten. Niedersachsens Datenschutzbehörde erläutert, welche Gäste Betriebe informieren müssen und welche technischen Maßnahmen vorgesehen sind.

Das Sheraton Fuerteventura Beach, Golf & Spa Resort schließt Ende September 2026 für eine umfassende Renovierung. Die Wiedereröffnung des Fünf-Sterne-Hotels auf den Kanaren ist für den 1. Mai 2027 geplant.

Das Hotelcamp Reinsehlen entwickelt sein Konzept weiter und tritt als Lodge Reinsehlen auf. Zur Neuausrichtung gehören eine überarbeitete Lobby, geplante Ruheplattformen und ein stärkerer regionaler Bezug in der Gastronomie.

Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC bereitet laut Reuters ein Vorgehen gegen Booking Holdings wegen möglicherweise irreführender Hotelwerbung vor. Nach Angaben einer dieser Personen könnten die möglichen Strafen mehr als 500 Millionen Dollar betragen.

Die Motorworld Group plant am Hockenheimring eine neue Erlebnis- und Veranstaltungswelt. Das Projekt soll Motorsport, Handel, Werkstätten, Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungen und Dienstleistungen an dem Rennsportstandort miteinander verbinden.

Das Hotel The Hoxton, Amsterdam hat seine Räumlichkeiten an der Herengracht nach zehnjährigem Bestehen umfassend neugestaltet. Neben der Lotti’s Bar und dem Tagungsbereich wurden fünf individuelle Signature-Zimmer renoviert.

Premier Inn hat am Bodensee ein neues Hotel eröffnet. Der sechsgeschossige Neubau ist das 76. Hotel der Marke in Deutschland. Neben dem bereits bestehenden Standort in Lindau ist die Hotelgruppe damit nun auch in Konstanz vertreten.

Im August 2026 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 58,7 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 1,1Prozent weniger als im August 2025.

Die Betreibergesellschaft des ehemaligen Hotels Reichshof in Norden, das heute Tides Boutique Hotel heißt, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Nach Angaben von des Insolvenzverwalters werde der Hotel- und Gastronomiebetrieb uneingeschränkt fortgeführt.