Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wyndham führt in Zusammenarbeit mit Mogotel das Konzept der Ramada Residences erstmals in Deutschland ein. In Berlin-Reinickendorf entstehen bis 2028 ein Hotel und ein Apartmenthaus mit insgesamt 368 Einheiten.

Die Hotels ibis und ibis budget in der Leipziger Innenstadt nehmen nach einer vollständigen Renovierung stufenweise den Betrieb wieder auf. Den Anfang macht das ibis Leipzig City Ende April, gefolgt vom preisgünstigeren Schwesterhotel im Jahresverlauf.

IHG Hotels & Resorts verzeichnet ein deutliches Wachstum in Europa und erreicht mit 150.000 Zimmern einen neuen Meilenstein. Besonders Deutschland spielt mit einem Anteil von 20 Prozent am Gesamtbestand eine zentrale Rolle für die Expansion.

Die Radisson Hotel Group skaliert ihr Programm für klimaneutrale Hotelbetriebe und plant bis 2030 weltweit 100 zertifizierte Standorte. Durch den Einsatz von Ökostrom und effiziente Betriebsabläufe soll die CO2-Bilanz der Häuser vollständig ausgeglichen werden.

BWH Hotels Central Europe integriert das ehemalige H+ Hotel Bochum ins eigene Portfolio. Das Haus wird künftig von der Curator Hotelbetriebsgesellschaft geführt und umfassend modernisiert.

Die Motel One Group erweitert ihre Präsenz in den USA und realisiert in Miami erstmals ein kombiniertes Projekt aus Hotel und Eigentumswohnungen unter der Marke The Cloud One. Der Komplex umfasst 214 Zimmer sowie 85 Wohneinheiten.

Hotel für Monteure: In Berlin-Spandau ist ein Hochhaus für temporäres Wohnen geplant. Das Projekt „Spektrum“ soll Fachkräfte im Umfeld der Siemensstadt unterbringen und ist Teil der Entwicklung des Luxwerk-Areals.

Das Bonn Marriott am World Conference Center Bonn wechselt die Marke. Ab Juni 2026 wird das Hotel als Radisson Blu geführt. In Zusammenarbeit mit der Invite Group wird das Haus als Standort für Geschäfts- und Freizeitreisende positioniert.

Accor forciert das Wachstum der eigenen Kollektionsmarken und plant eine Steigerung des Portfolios um über 65 Prozent. Unabhängige Hotels sollen dabei von der globalen Vertriebsstärke profitieren, während sie ihre Eigenständigkeit bewahren.

Im Januar sind mehr als 333.000 Gäste nach Schleswig-Holstein gereist. Auch die Zahl der Übernachtungen legte laut Statistikamt Nord zu. Auch in Hamburg meldeten die Hotels und Pensionen im Januar einen Anstieg.