Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Maritim Hotelgruppe steigert ihren weltweiten Umsatz auf 468,4 Millionen Euro, verzeichnet jedoch aufgrund massiver Investitionen in die Digitalisierung und gestiegener Tarifkosten einen Rückgang beim Betriebsergebnis. Trotz eines schwierigen Marktumfeldes setzt das Familienunternehmen auf nachhaltiges Wachstum und technologische Modernisierung.

Ein ehemaliges Bürogebäude am Checkpoint Charlie wird für 40 Millionen Euro zum größten Hostel Europas umgebaut. Hinter dem Projekt steht die 500-Millionen-Euro-Wachstumsstrategie der a&o-Eigentümer.

Auf der ITB Berlin 2026 präsentieren die Plaza Hotelgroup und Neura Robotics den humanoiden Roboter 4NE1. Die Kooperation soll zeigen, wie autonome Systeme künftig das Hotelpersonal an der Rezeption und im Service unterstützen können, um dem Fachkräftemangel in der Branche zu begegnen.

Sachsen-Anhalt zieht Bilanz: Trotz eines leichten Rückgangs bei den Übernachtungen präsentieren sich die Gästezahlen 2025 stabil. Während der Harz seine Spitzenposition verteidigt, setzen neue Großprojekte wie die Eröffnung des Stiftsbergs in Quedlinburg Impulse für das Reisejahr 2026.

Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil im Streit zwischen dem Hotel Wikingerhof und Booking.com auf. Beanstandet werden unter anderem Rabattdarstellung, Umgang mit Gästedaten und Provisionsmodelle.

Die Budgetkette a&o kauft ein 31.000 Quadratmeter großes Bürogebäude nahe dem Berliner Checkpoint Charlie. Bis 2027 entsteht dort für 40 Millionen Euro das größte Hostel Europas mit 2.500 Betten.

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA ermittelt gegen die Hotelriesen Hilton, Marriott und IHG. Im Fokus steht der Verdacht auf Datenaustausch über die Analyseplattform STR von CoStar. Alle vier Unternehmen werden derzeit untersucht.

Ab Sommer 2026 erhebt Stuttgart eine Übernachtungssteuer von drei Euro pro Gast. Die Stadt erwartet dadurch jährliche Einnahmen von zehn Millionen Euro und setzt auf eine rein digitale Abwicklung für Hotels und Privatvermieter. Die Hotelbranche kritisiert die zusätzliche Kostenlast.

Starwood Hotels setzt unter der Leitung von Raul Leal auf ein kontrolliertes Wachstum. Mit Fokus auf Luxus, Nachhaltigkeit und die Integration von Wohnresidenzen plant die Gruppe bis 2028 zahlreiche internationale Neueröffnungen, ohne dabei die wirtschaftliche Rentabilität aus den Augen zu verlieren.

Der europäische Hotelinvestmentmarkt verzeichnete 2025 mit über 27 Milliarden Euro das stärkste Jahr seit 2019. Getrieben durch verbesserte Performance und günstigere Kreditbedingungen stiegen die Transaktionen europaweit um 23 Prozent, wobei auch der deutsche Markt ein deutliches Plus von 50 Prozent verbuchen konnte.