Hoteldirektor präsentiert Gästefahrzeuge mit Nummernschildern in Sozialem Netzwerk

| Hotellerie Hotellerie

Der Direktor eines Hotels einer bekannten deutschen Marke hat auf LinkedIn ein Video aus der Tiefgarage der Herberge veröffentlicht. Zu sehen sind die Porsche-Boliden von Gästen. Die Nummernschilder sind gut zu erkennen. Liegt die Einwilligung der Gäste für eine solche Veröffentlichung vor, sind solche Video unproblematisch. Ist das nicht der Fall, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Zu seiner Veröffentlichung schrieb der Hoteldirektor: „Wir haben die besondere Ehre, außergewöhnliche Gäste mit ihren noch außergewöhnlicheren Oldtimern bei uns begrüßen zu dürfen. Die edlen Klassiker – darunter wahre Porsche-Ikonen – finden in unseren Garagen ein sicheres Zuhause während ihres Aufenthalts. […] Ein herzliches Dankeschön für das Vertrauen und dafür, dass Sie das […] Hotel [...] für Ihren […]-Trip gewählt haben.“

Mittlerweile hat der Hoteldirektor das Video gelöscht. Ein Screenshot zeigt einen Ausschnitt.

Aber ein Nummernschild ist mehr als nur ein Blech: Hotels, die Autokennzeichen ihrer Gäste, ohne deren Zustimmung, veröffentlichen – etwa auf Social Media, auf der Website oder sogar in der Lobby auf einem Aushang – riskieren Ärger mit dem Datenschutz. Was für manche wie eine nette Serviceidee oder ein harmloses Detail wirkt, ist laut DSGVO eine Grauzone mit rechtlichen Fallstricken. Ob die Zustimmung der Gäste in diesem Fall vorlag oder nicht, ist nicht bekannt.

Der Hotelier und Unternehmer Marco Nussbaum kommentierte den Fall auf LinkedIn: „Ein Hotelmanager sollte, so verlockend der digitale Ruhm auch sein mag, aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen tunlichst davon absehen, Videoaufnahmen von Fahrzeugen samt Kennzeichen aus der hoteleigenen Tiefgarage öffentlich zu teilen, insbesondere in sozialen Medien. Was nach Dankbarkeit und harmloser Marketingidee klingt, kann rechtlich schnell in die Sackgasse führen, mit teurem Strafzettel im Gepäck.“

Nussbaum hat Recht: Denn: Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, sofern sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können – und genau das ist bei Hotelgästen oft der Fall. Sobald das Kennzeichen mit einem konkreten Aufenthalt verbunden ist, liegt ein Personenbezug vor.

Öffentlich nur mit Einwilligung

Die DSGVO lässt die Verarbeitung solcher Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Für die öffentliche Darstellung eines Fahrzeugs samt Nummernschild braucht es eine ausdrückliche Einwilligung des Gastes – freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar. Ohne diese ist eine Veröffentlichung unzulässig.

Das betrifft unter anderem:

  • Fotos vom Hotelparkplatz in sozialen Netzwerken
  • Gästelisten mit Fahrzeugangaben
  • Aushänge zur Parkplatzverwaltung mit sichtbarem Kennzeichen

Interne Nutzung erlaubt – aber mit Regeln

Anders sieht es bei der internen Nutzung von Kennzeichen aus, etwa zur Schrankenöffnung oder Parkraumverwaltung. Hier kann sich das Hotel auf ein „berechtigtes Interesse“ berufen – vorausgesetzt, die Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung transparent dargestellt, und die Gäste sind darüber informiert.

Trotzdem gilt: Auch intern sollte der Zugriff auf diese Daten nur autorisierten Personen vorbehalten bleiben, und sie sollten nach Zweckentfall gelöscht werden.

Teure Folgen bei Verstößen

Hotels, die gegen diese Vorgaben verstoßen, riskieren nicht nur Abmahnungen durch betroffene Gäste, sondern auch Bußgelder der Datenschutzbehörden. Derartige Fälle sind in der Vergangenheit bereits mehrfach bekannt geworden – auch in anderen Bereichen wie Videoüberwachung oder WLAN-Tracking.

Was wie ein kleines Detail wirkt, kann schnell zur Datenschutzfalle werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sensible Daten wie Kennzeichen mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie Namen oder Adressen – und sich bei Unsicherheiten juristisch beraten lassen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mainz plant die Einführung einer Beherbergungsabgabe ab Juli 2026. Der Stadtrat entscheidet Anfang Mai über die Maßnahme, mit der zusätzliche Einnahmen für touristische Ausgaben erzielt werden sollen.

IHG Hotels & Resorts übernimmt elf europäische Standorte der Marke Pentahotels und wandelt diese bis 2027 in eigene Marken um. Das Projekt umfasst über 1.800 Zimmer in Deutschland, Belgien und Frankreich.

Accor erweitert die Präsenz in der Schweiz durch die Vertragsunterzeichnung für das Hotel Aeschi Interlaken. Das Haus im Berner Oberland soll nach einer Renovierung im Sommer 2026 als Teil der Handwritten Collection eröffnen.

Am 1. Mai 2026 eröffnet in Tornow das neue Beherbergungskonzept Greenview mit sechs Design-Chalets aus Holz. Das von den Brüdern Christian und Marko Schneider initiierte Projekt im Ruppiner Seenland setzt auf naturnahe Erholung und moderne Architektur.

Das Jumeirah Burj Al Arab in Dubai steht vor seiner ersten großen Restaurierung seit 1999. Unter der Leitung von Tristan Auer ist ein 18-monatiges Programm geplant, um das markante Gebäude zu modernisieren.

Teaser: Scandic eröffnet im August 2026 ein weiteres Hotel in Berlin. Das Scandic Charlottenburg umfasst 214 Zimmer und ist der dritte Standort der Gruppe in der Hauptstadt. In dem Gebäude war vormals das Abba-Hotel unter gebracht.

Der Serviced-Apartment-Markt in Deutschland erlebt einen Strukturwandel: Erstmals dominieren Freizeitgäste das Segment, während sinkende Tagesraten und steigende Betriebskosten die Betreiber fordern. Dennoch bleibt der Expansionsdrang hoch.

Die Hotelstars Union wächst mit der Slowakei auf 22 Mitglieder an und fordert von Buchungsportalen wie Booking.com eine transparentere Darstellung von Hotelsternen, um die Irreführung von Verbrauchern zu stoppen.

Pressemitteilung

Das Qualifizierungsprogramm „Food Service Assistance“ von Deutscher Hotelakademie und Chickpeace wurde doppelt ausgezeichnet: mit dem eLearning AWARD 2026 und als Fernstudienprojekt des Jahres. Es richtet sich an geflüchtete Frauen und kombiniert digitale Lernformate mit praxisnaher Ausbildung – als Antwort auf Fachkräftemangel und fehlende Bildungszugänge in der Gastronomie.

Der Immobilienkonzern Aroundtown hat fünf Hotelimmobilien aus seinem Portfolio an einen neuen Betreiber übergeben. Künftig werden die Häuser unter der Marke Sunday Hotels, die zur Unternehmensgruppe Prism (ehemals OYO) gehört, geführt, wie das Unternehmen mitteilt.