Hoteldirektor präsentiert Gästefahrzeuge mit Nummernschildern in Sozialem Netzwerk

| Hotellerie Hotellerie

Der Direktor eines Hotels einer bekannten deutschen Marke hat auf LinkedIn ein Video aus der Tiefgarage der Herberge veröffentlicht. Zu sehen sind die Porsche-Boliden von Gästen. Die Nummernschilder sind gut zu erkennen. Liegt die Einwilligung der Gäste für eine solche Veröffentlichung vor, sind solche Video unproblematisch. Ist das nicht der Fall, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Zu seiner Veröffentlichung schrieb der Hoteldirektor: „Wir haben die besondere Ehre, außergewöhnliche Gäste mit ihren noch außergewöhnlicheren Oldtimern bei uns begrüßen zu dürfen. Die edlen Klassiker – darunter wahre Porsche-Ikonen – finden in unseren Garagen ein sicheres Zuhause während ihres Aufenthalts. […] Ein herzliches Dankeschön für das Vertrauen und dafür, dass Sie das […] Hotel [...] für Ihren […]-Trip gewählt haben.“

Mittlerweile hat der Hoteldirektor das Video gelöscht. Ein Screenshot zeigt einen Ausschnitt.

Aber ein Nummernschild ist mehr als nur ein Blech: Hotels, die Autokennzeichen ihrer Gäste, ohne deren Zustimmung, veröffentlichen – etwa auf Social Media, auf der Website oder sogar in der Lobby auf einem Aushang – riskieren Ärger mit dem Datenschutz. Was für manche wie eine nette Serviceidee oder ein harmloses Detail wirkt, ist laut DSGVO eine Grauzone mit rechtlichen Fallstricken. Ob die Zustimmung der Gäste in diesem Fall vorlag oder nicht, ist nicht bekannt.

Der Hotelier und Unternehmer Marco Nussbaum kommentierte den Fall auf LinkedIn: „Ein Hotelmanager sollte, so verlockend der digitale Ruhm auch sein mag, aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen tunlichst davon absehen, Videoaufnahmen von Fahrzeugen samt Kennzeichen aus der hoteleigenen Tiefgarage öffentlich zu teilen, insbesondere in sozialen Medien. Was nach Dankbarkeit und harmloser Marketingidee klingt, kann rechtlich schnell in die Sackgasse führen, mit teurem Strafzettel im Gepäck.“

Nussbaum hat Recht: Denn: Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, sofern sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können – und genau das ist bei Hotelgästen oft der Fall. Sobald das Kennzeichen mit einem konkreten Aufenthalt verbunden ist, liegt ein Personenbezug vor.

Öffentlich nur mit Einwilligung

Die DSGVO lässt die Verarbeitung solcher Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Für die öffentliche Darstellung eines Fahrzeugs samt Nummernschild braucht es eine ausdrückliche Einwilligung des Gastes – freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar. Ohne diese ist eine Veröffentlichung unzulässig.

Das betrifft unter anderem:

  • Fotos vom Hotelparkplatz in sozialen Netzwerken
  • Gästelisten mit Fahrzeugangaben
  • Aushänge zur Parkplatzverwaltung mit sichtbarem Kennzeichen

Interne Nutzung erlaubt – aber mit Regeln

Anders sieht es bei der internen Nutzung von Kennzeichen aus, etwa zur Schrankenöffnung oder Parkraumverwaltung. Hier kann sich das Hotel auf ein „berechtigtes Interesse“ berufen – vorausgesetzt, die Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung transparent dargestellt, und die Gäste sind darüber informiert.

Trotzdem gilt: Auch intern sollte der Zugriff auf diese Daten nur autorisierten Personen vorbehalten bleiben, und sie sollten nach Zweckentfall gelöscht werden.

Teure Folgen bei Verstößen

Hotels, die gegen diese Vorgaben verstoßen, riskieren nicht nur Abmahnungen durch betroffene Gäste, sondern auch Bußgelder der Datenschutzbehörden. Derartige Fälle sind in der Vergangenheit bereits mehrfach bekannt geworden – auch in anderen Bereichen wie Videoüberwachung oder WLAN-Tracking.

Was wie ein kleines Detail wirkt, kann schnell zur Datenschutzfalle werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sensible Daten wie Kennzeichen mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie Namen oder Adressen – und sich bei Unsicherheiten juristisch beraten lassen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Top International trauert um Hans R. Müller, den Gründer der Kooperation. Das Unternehmen teilte den Tod seines langjährigen Gesellschafters und späteren Beiratsvorsitzenden in einem Nachruf mit.

Novum Hospitality hat ein Statusverfahren zur Zusammensetzung seines Aufsichtsrats eingeleitet. Die Geschäftsführung vertritt die Auffassung, dass keine gesetzliche Pflicht zur Bildung des Gremiums bestehe. Dem Aufsichtsrat gehören mehrere bekannte Namen aus Politik und Hotellerie an.

Gesundheit und Longevity gewinnen aus Sicht vieler Hotels weiter an Bedeutung. Eine Umfrage im deutschsprachigen Raum zeigt Stärken bei Räumen, Naturerleben, Bewegung und Ernährung sowie weitere Entwicklungsmöglichkeiten bei persönlicher Begleitung und Kommunikation.

BWH Hotels Central Europe erweitert ihre Partnerschaft mit Ipartment um drei neue Standorte. Bis Anfang 2027 entstehen so insgesamt 286 zusätzliche Einheiten in Frankfurt, Düsseldorf und Fürth.

Pudu Robotics und Shenzhen CTID planen den Bau eines vollständig robotergestützten Hotels in China. Ein erster Testbetrieb auf der West Artificial Island ist für das Ende des Jahres 2026 vorgesehen.

Das Hotel Kronelamm in Bad Teinach-Zavelstein plant bis Dezember 2026 einen umfangreichen Um- und Neubau. Vorgesehen sind 29 neue Zimmer und Suiten, ein erweiterter Wellnessbereich, Veränderungen am Gourmetrestaurant und neue betriebliche Bereiche.

Scandic will 2027 ein drittes Hotel in Frankfurt am Main eröffnen. Die bestehende Immobilie nahe der Messe, das frühere von Revo geführte Mövenpick-Hotel, soll modernisiert werden und künftig 296 Zimmer sowie rund 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche bieten.

Eine Untersuchung von ABCD Agency und ContentGuard.me kommt zu dem Ergebnis, dass knapp jedes fünfte Hotelfoto auf Buchungsplattformen Hinweise auf KI-Bearbeitung zeigt. Besonders hohe Verdachtsquoten wurden in Hamburg und Berlin festgestellt. Hotels und Restaurants sollten jetzt handeln.

Die Marke Hilton Hotels & Resorts eröffnet mit dem Hilton Chania Old Town Resort & Spa ein neues Haus auf Kreta. Das Stadtresort verfügt über 85 Zimmer und ist auf einen Ganzjahresbetrieb ausgelegt.

Die DSR Hotel Holding hat das Henri Hotel Garmisch-Partenkirchen im ehemaligen Reindl’s Partenkirchner Hof offiziell eröffnet. Das neue Boutique-Hotel verfügt über 69 Zimmer und nutzt künftig personelle Synergien mit dem benachbarten aja Resort.