Hotels wollen Schadensersatz von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

1.700 Hotels haben vor dem Landgericht Berlin ein Verfahren gegen Booking.com angestrengt. Die Gastgeber fordern den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln erlitten hätten. Jetzt nimmt die Sache Fahrt auf.

Wie berichtet wird fand jetzt, vier Jahre nach Klageerhebung, die erste mündliche Verhandlung für die rund 1.700 deutschen Hotels statt, die booking.com auf Schadensersatz für die jahrzehntelange Verwendung von Ratenparitätsklauseln verklagt haben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Landgericht Berlin noch im Laufe des Jahres das beantragte Feststellungsurteil erlassen wird, wird derzeit von Branchenvertretern als hoch eingeschätzt.

Bereits während des Kartellverfahrens in Deutschland hatte Booking.com argumentiert, dass die Bestpreisklauseln notwendig für das Funktionieren der Hotelbuchungsportale seien, da sie ein „treuwidriges“ Trittbrettfahren durch die Hotels unterbinden würden. Aus diesem Grund könnten jene Bestpreisklauseln nicht als wettbewerbsbeschränkend angesehen werden. Ferner argumentierte Booking.com, dass die Hotelbuchungsportale mit Suchmaschinen wie Google und Yahoo, Metasuchmaschinen wie Kayak und Trivago und dem hoteleigenen Vertrieb im direkten Wettbewerb stünden und deshalb der Marktanteil von Booking.com letztlich so gering sei, dass das Verhalten von Booking.com keinen wettbewerblichen Schaden anrichten könne.

Beiden Argumenten erteilte der Deutsche Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 18.5.2021 (Aktenzeichen KVR 54/20) eine Absage. Die Bestpreisklauseln seien nicht als kartellrechtsneutrale „notwendige Nebenabrede“ zu betrachten, und es existiert ein separater sachlicher Markt für Hotelbuchungsportale, auf dem Booking.com einen Marktanteil von über 60 Prozent hat.

Der EuGH bestätigte weitgehend die Position des deutschen Bundesgerichtshofs, dass für die Anerkennung einer restriktiven Klausel als „notwendige Nebenabrede“ zwingend erforderlich ist, dass diese Klausel objektiv unerlässlich für die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrags ist. „Diese immer wieder vorgebrachte Ausrede von Booking.com ist spätestens seit der Untersagung im Jahr 2015 durch das Bundeskartellamt in Deutschland hinfällig und nun auch endgültig vom Tisch“, fasste IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke seinerzeit zusammen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Hotelvereinigung Small Luxury Hotels of the World verzeichnet im ersten Quartal 2026 einen Zuwachs von 29 Mitgliedshäusern. Das globale Netzwerk wächst damit auf insgesamt über 700 Standorte in 100 Ländern an.

Nach der Insolvenz der Revo Hospitality Group übernimmt Proark vier Hotels in Deutschland. Der Betreiber plant laut Mitteilung Modernisierungen und eine Weiterführung der Standorte.

Accor hat im ersten Quartal 2026 einen Umsatz von 1,313 Milliarden Euro erzielt. Der RevPAR legte nach Angaben des Unternehmens um 5,1 Prozent zu. Das Geschäft habe sich in einem durch den Konflikt im Nahen Osten belasteten Umfeld entwickelt.

Mit der Eröffnung des Conrad Athens The Ilisian bringt Hilton seine Luxusmarke Conrad erstmals nach Griechenland. Das ehemalige Hilton Athens wurde dafür vollständig umgestaltet und bietet nun neben 278 Zimmern umfangreiche Wellness- und Gastronomieangebote.

Die italienische Wettbewerbsbehörde untersucht Booking.com wegen des Verdachts auf irreführende Geschäftspraktiken bei Partnerprogrammen. Im Zentrum stehen Vorwürfe, nach denen Sichtbarkeit auf der Plattform gegen höhere Provisionen statt echter Qualität gewährt wird.

Condé Nast Traveller präsentiert zum 30. Mal seine Auswahl der weltweit besten neuen Hotels. In Europa überzeugen vor allem Projekte in historischen Gebäuden und nachhaltige Konzepte in Metropolen wie Frankfurt, Wien und Rom.

Der Scheelehof in Stralsund soll nach der Insolvenz im Verbund der Lieblingsplatz Hotels weitergeführt werden. Laut Pressemitteilung übernimmt Lieblingsplatz Hotels dabei die Rolle des System- und Konzeptgebers, während der operative Betrieb durch einen Betreiber aus dem Umfeld der Gruppe erfolgen soll.

Pressemitteilung

DIRS21 und ibelsa laden zur dritten Auflage des Branchenevents Hotelrizon am 18. Juni 2026 an den Blackfoot Beach nach Köln ein. Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Hoteliers und Entscheider in der Privathotellerie und bietet einen praxisnahen Überblick über die neuesten Technologien und Strategien im modernen Hotelbetrieb.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group hat das Falkensteiner Resort Capo Boi auf Sardinien übernommen. Nach zehn Jahren als Betreiber geht die Anlage nun vollständig in den Besitz des Unternehmens über.

Mit der Eröffnung von Terminal 3 am Flughafen Frankfurt hat das IntercityHotel einen neuen Standort direkt am Terminal in Betrieb genommen. Das Unternehmen verweist auf kurze Wege und ein Eröffnungsangebot für Gäste.