Die Hotelstars Union (HSU) fordert die Europäische Kommission auf, einen Abgleich der Sterneangaben mit offiziellen Klassifizierungsdaten in mögliche Abhilfemaßnahmen oder Verpflichtungszusagen im DSA-Verfahren gegen Booking.com aufzunehmen. Das erklärte die Vereinigung am 21. Oktober 2026. Der Buchungsplattform bietet sie die Anbindung an ihre Daten in allen Mitgliedsländern kostenfrei an.
Die HSU begrüßt das Verfahren gegen Booking.com. Nach Darstellung der Vereinigung prüfe die Kommission, ob die Plattform die Risiken durch betrügerische und nicht rechtskonforme Inserate sowie durch Phishing ausreichend bewertet und gemindert habe.
Ein automatisierter Datenabgleich könne nach Angaben der HSU nicht nur die Sternekategorie überprüfen, sondern auch Namen, Adresse und Existenz eines Hotels bestätigen. Jeder Betrieb mit HSU-Sternen sei von einer nationalen Klassifizierungsstelle vor Ort geprüft worden.
HSU kritisiert Booking.com wegen der Verwendung unbestätigter Sterneangaben
Die Vereinigung wirft Booking.com vor, Sterne auf Grundlage unbestätigter Angaben der Anbieter anzuzeigen. Die Plattform stelle diese einheitlich und gut sichtbar neben den Hotelnamen dar und verwende sie als Suchfilter. Eine Anbindung an die offiziellen Klassifizierungsdaten lehne Booking.com weiterhin ab. Bereits im April 2026 habe die HSU die Plattform erneut zur Zusammenarbeit aufgefordert.
„Booking.com muss keine neue Technik erfinden, um Gäste vor gefälschten Hotelangeboten zu schützen. Verifizierte Daten sind bereits verfügbar; andere Plattformen nutzen sie seit Jahren. Wer Sternbewertungen prominent zur Werbung für ein Hotel einsetzt, muss die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese korrekt sind“, erklärt Markus Luthe, Präsident der Hotelstars Union.
Die Vereinigung verweist auf andere Plattformen, die ihre Daten bereits verwendeten. Tripadvisor gleiche die offiziellen Sternedaten seit Juni 2022 täglich ab und zeige in den HSU-Mitgliedsländern ausschließlich geprüfte Sterne an. Expedia gebe die HSU in diesen Ländern als Quelle für die Sternebewertungen an.
HSU verweist auf niederländische Entscheidungen zu Sterneangaben bei Booking.com
Die niederländische Reclame Code Commissie habe die Sterneangaben auf Booking.com im November 2025 als irreführend bewertet, berichtet die HSU. Die Berufungsinstanz habe diese Einschätzung im April 2026 bestätigt.
Nach Auffassung der Vereinigung mache sich Booking.com die Sterneangaben durch deren Darstellung zu eigen und müsse für ihre Richtigkeit einstehen. Dabei beruft sich die HSU auf Artikel 6 Absatz 3 DSA. Nach ihrer Darstellung hafte ein Marktplatz nach Verbraucherrecht selbst, wenn er Informationen so darstelle, dass Dritte diese ihm zurechneten.
Die Hotelstars Union wurde 2009 gegründet und firmiert seit 2021 als Vereinigung nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel. Sie klassifiziert Hotels anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs in Kategorien von einem bis fünf Hotelsternen. Nach eigenen Angaben umfasst ihr System in 22 Mitgliedsländern mehr als 22.000 klassifizierte Hotels mit 1,2 Millionen klassifizierten Zimmern.
Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.