Hotelverband - Warnecke warnt vor ungleicher Regulierung von Google und Booking.com

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Mit dem Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) soll der Macht von Digitalkonzernen in Europa Einhalt geboten werden. Der Branchenexperte Tobias Warnecke sieht jedoch die Gefahr, dass die aktuellen Regelungen ein Ungleichgewicht im Markt schaffen – insbesondere zulasten des Hotel-Direktvertriebs. In einem vielbeachteten Blogbeitrag analysiert Warnecke die Auswirkungen der neuen DMA-Regeln auf Google und Booking.com – und fordert eine konsequente, plattformübergreifende Regulierung.

Selbstbevorzugung verboten – doch wer profitiert?

Kernstück der Debatte ist Artikel 6(5) des DMA, der Gatekeepern wie Google die Selbstbevorzugung in ihren eigenen Diensten untersagt. In der Praxis bedeutet dies etwa, dass Google Hotels nicht mehr bevorzugt in der Suche erscheinen darf. Stattdessen wird die Suche zunehmend durch sogenannte „Vertical Search Services“ ersetzt – Boxen, in denen Drittanbieter wie Booking.com prominent gelistet werden.

Was zunächst nach einem fairen Eingriff klingt, entpuppt sich laut Warnecke als einseitig: „Während Google zurückgedrängt wird, kann Booking.com seine Marktmacht weiter ausbauen.“ Der Platz, den Google in der Suche räumt, werde nun von einem anderen Gatekeeper besetzt – mit negativen Folgen für Hotels und ihren Direktvertrieb.

Gatekeeper gegen Gatekeeper – und die Hotellerie verliert

Booking.com sei inzwischen selbst ein Gatekeeper mit erheblichem Einfluss, so Warnecke. Anders als kleinere Marktteilnehmer könne das Unternehmen neue technische Schnittstellen und Ranking-Systeme schnell adaptieren und dominieren. Damit entstehe ein neues Abhängigkeitsverhältnis: Hoteliers, die bislang von kostenlosem Traffic über Google Hotels profitierten, müssten nun noch stärker auf provisionsbasierte Vermittler setzen.

„Die beabsichtigte Wettbewerbsöffnung des DMA führt zu einer paradoxen Marktverzerrung“, schreibt Warnecke. Der eine Gatekeeper werde beschnitten, der andere könne seine Vormachtstellung weiter ausbauen.

Drei Forderungen an die EU-Kommission

Warnecke leitet aus seiner Analyse drei zentrale Forderungen ab:

Plattformübergreifende Betrachtung bei der DMA-Umsetzung
Regulierungsmaßnahmen gegen einen Gatekeeper müssten immer auch die Auswirkungen auf andere große Plattformen berücksichtigen. Es dürfe nicht sein, dass durch die Schwächung von Google unbeabsichtigt Booking.com gestärkt werde.

Gleichzeitige, faire Durchsetzung bei allen Gatekeepern
Wenn Google bei Sichtbarkeit und Rankings eingeschränkt wird, müsse Booking.com ebenfalls streng kontrolliert werden – etwa bei Preisparitäten, Datenzugängen oder Rankings.

Aktive Förderung des Direktvertriebs
Die EU müsse Hotelwebsites aktiv schützen – durch faire Sichtbarkeit in Suchmaschinen, transparente Rankings und garantierten Zugang zu Kundendaten.

Fazit des Hotelverbandes: Faire Märkte brauchen Gleichgewicht

Der Digital Markets Act sei ein wichtiges Instrument, so Warnecke. Doch um seiner Zielsetzung gerecht zu werden, müsse er konsequent auf alle marktmächtigen Plattformen angewandt werden. „Der DMA darf nicht nur das Schwert gegen Google sein, sondern muss zur Mauer gegen jede Form der digitalen Abhängigkeit werden“, schließt Warnecke.

Sein Appell richtet sich direkt an die EU-Kommission: Nur durch eine gleichmäßige Regulierung aller Gatekeeper könne ein offener, fairer digitaler Markt für die Hotellerie in Europa entstehen.

Scharfer Konter von Booking.com

Alexandra Wolframm, Leiterin Regierungsbeziehungen/Public Affairs DACH von Booking.com kontert unter der Überschrift "Daten statt Dramatik: Warum der Hotelverband IHA irrt" auf LinkedIn und schreibt:

"Der jüngste Blogpost des Hotelverbands IHA bedient sich einer dramatischen Game of Thrones-Rhetorik: Gatekeeper, Machtspiele und der Ruf nach einem „Schwert der Gerechtigkeit“. Doch bei genauerem Hinsehen erinnert das Narrativ eher an Schillers "Die Räuber" – konkret an Franz Moor, der den Ruf nach Gerechtigkeit nutzt, um eigennützige Ziele zu verfolgen. Auch hier wird der Anschein eines edlen Kampfes bemüht, um die eigenen Privilegien zu sichern. Der Verband beklagt Googles Umsetzung des Digital Markets Act (DMA) als angebliche Bevorzugung von Booking.com – und warnt vor einem neuen Gatekeeper. Doch die Fakten widersprechen dieser Darstellung: Die Direktbuchungen steigen seit Jahren. Hotels gewinnen Marktanteile und der unabhängige Vertrieb blüht. Die gerade erschienenen Marktdaten von Phocuswright zeigen das deutlich: Das vergangene Jahr – das erste unter Anwendung des DMA auf Google – war ein Rekordjahr für den Direktvertrieb. Und nicht nur das: Der Direktvertrieb wuchs rund 50 Prozent schneller als der Vertrieb über Plattformen. Von einem Bedeutungsverlust des Direktvertriebs kann also keine Rede sein. Statt eines Machtvakuums zugunsten eines neuen Herrschers sehen wir eine Korrektur der übermäßigen Macht Googles zugunsten vielfältigerer Vertriebswege. Die These, der DMA schade den Hotels, ist nicht nur unbelegt, sondern wird durch die Entwicklung im Markt klar widerlegt. Die Erzählung des IHA ist – im Gegensatz zu Game of Thrones – keine Geschichte von freien Akteuren, die in Abhängigkeit geraten, sondern ein Versuch, unter dem Deckmantel der Klage die eigene Vormachtstellung zu bewahren. Der DMA fängt an, Wirkung gegenüber Googles Selbstbevorteilung zu zeigen: Er schafft Raum für fairen Wettbewerb und stärkt die Vielfalt der Buchungswege. Dass dies manchen nicht gefällt, ist keine Schwäche der Regulierung, sondern ein Zeichen ihres Erfolgs. Die Kommission sollte sich nicht von der Rhetorik der Machtspiele täuschen lassen – und den Blick auf die Fakten richten."


 

 

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