Infektionsschutzgesetz: Dorint-Chef Dirk Iserlohe sieht Grundrechte in Gefahr

| Hotellerie Hotellerie

Für den Aufsichtsratsvorsitzenden der Dorint Hotelgruppe, Dirk Iserlohe, steht fest: Der Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung steht an erster Stelle und Maßnahmen, die die Pandemie eindämmen haben Priorität. Dabei darf jedoch seiner Meinung nach der Grundsatz der Kompensation von Sonderopfern, wie in der Phi-losophie des Grundgesetzes festgelegt, nicht vergessen oder unterlaufen werden. Die vorgesehene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes ist daher für ihn in der der-zeitigen Situation ein Eingriff in das Vermögen bzw. in das Eigentum der Bürger auf Basis der Grundrechte (Artikel 14 GG) wie auch in die Berufsfreiheit (Artikel 12 GG). 

Für Iserlohe gilt, dass Sonderopfer kompensiert werden müssen. Dies sehen auch die Gerichte, wie das OVG in Magdeburg/Sachsen Anhalt. Dirk Iserlohe mahnt daher in seinen 21. Brief die Bundesregierung keine Gesetze zu erlassen, die enteignungsgleiche Maßnahmen legitimieren. Iserlohe erläutert darin, dass die Grundgedanken des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) den Leitsätzen des Eigentumsschutzes und der Berufsfreiheit bei seiner Entwicklung vor zwanzig Jahren gefolgt sind. Der § 28 IfSG legitimiert die Länder am konkret infizierten Ort bei sogenannten „Störern“ Schutzmaßnahmen durchzuführen, die zu keinen Entschädigungen berechtigen, aber mit Hilfe einer Betriebsschließungsversicherung versicherbar sind. Dagegen sind die Länder berechtigt nach § 16 IfSG Verhütungsmaßnahmen zu erlassen die in das Eigentum der Bürger und deren Berufsfreiheit eingreifen können. In diesem Fall sind die sogenannten „Nichtstörer“ jedoch aus der Anspruchsgrundlage des § 65 IfSG für ihre Sonderopfer zu entschädigen. 

Nichtstörer werden zu Störern

Iserlohe führt in seinem Schreiben weiter aus, dass die geplante Einführung des neuen § 28a IfSG allerdings der von den Vätern des Grundgesetzes implementierten Systematik wiederspricht, nämlich dann, wenn zukünftig die Einschränkungen zu Sonderopfern führen. Somit würden dann sogenannte „Nichtstörer“ als „Störer“ behandelt. Familienunternehmer Iserlohe ist der Meinung, dass gerade die Hotels – aufgrund der umfassenden Hygienemaßnahmen, Sicherheitsvorkehrungen und räumlichen Gegebenheiten – eben keine Störer sind, sondern mit den von der Kanzlerin erlassenen Beherbergungsverboten Sonderopfer leisten, die zu entschädigen sind. 

Iserlohe stellt klar: “Wir haben bis heute in unseren 62 Hotels & Resorts nachweislich keinen Gast registrieren müssen, der sich bei uns infiziert hat. Aufgrund der Nach-verfolgbarkeit – sogar mit genauer zeitlicher Zuordnung, wann sich der Gast in welchem Hotel aufgehalten hat – kann man den Infektionsweg in Hotels und Restaurants deutlich besser nachvollziehen, als dies bei privaten Unterkünften, bei Freunden, Bekannten oder bei privat vermieteten Unterkünften (wie z.B. „airbnb“) der Fall ist. 

Der Katalog des neuen § 28a IfSG mag aus der Sicht der Gefahrenabwehr und der Legalisierung hilfreich sein, führt Iserlohe weiter aus, dieser differenziert aber nicht nach Sonderopfern Einzelner und nach allgemeinen Einschränkungen. Iserlohe stellt klar, dass die Maskenpflicht daher sicherlich im Sinne des Grundgesetzes nicht ent-schädigungspflichtig ist, ein Beherbergungsverbot aber sehr wohl. 

Er bittet die Regierung nicht auch noch verfassungsrechtliche Fragen auszulösen und fordert: 

  • im § 65 IfSG (Entschädigungsansprüche) den Katalog des vorgesehenen § 28a IfSG „für Nichtstörer“ aufzunehmen, wenn Sonderopfer getragen werden müssen oder aber 
  • die Regelungen die zu Sonderopfern führen in den § 16 IfSG zu integrieren. 

Dilemma der Branche

Iserlohe weist auch noch einmal auf das riesige Dilemma der gesamten Hotel- und Gastronomie-Branche hin: 

(1) Mit der Neuerung des Infektionsschutzgesetzes droht zukünftig die entschädigungslose Einschränkung der Nichtstörer. 
 
Würde die Regierung eine klare Entschädigungsregelung gesetzlich festlegen, hätten die belasteten Unternehmen zumindest die Möglichkeit etwaige Ansprüche in den Bilanzen zu aktivieren. Auch ein probates Mittel, eine vorprogrammierte Insolvenzwelle zu vermeiden. Denn nach der von Dorint eingeholten Rechtsauffassung sei der neue § 28a IfSG in Verbindung mit der Entschädigungslosigkeit für Nichtstörer deutlich verfassungswidrig. 

(2)    Ohne eine Klarstellung des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) verbleibt das Risiko bis zu einer BGH-Entscheidung bei den Nutzern von Immobilien, da die meisten Vermieter/Verpächter aufgrund der misslichen Formulierungen im Artikel 240 EGBGB nicht bereit sind auf Mieten oder Pachten zu verzichten. Denn in diesem Gesetz heißt es: „dass dem Grunde nach die Zahlungspflicht der Mieten und Pachten besteht und die Monate April, Mai und Juni spätestens am 30. Juni 2022 zu zahlen sind“. Diese ungerechte Risikoverteilung kann und muss dringend staatskosteneutral und entschädigungsmindernd klargestellt werden. 

(3)     Sowohl die fehlende Klarstellung zum § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie der zukünftigen Abhängigkeit von Almosen nach der Änderung des IfSG führen aufgrund des § 19 InsO wegen der technischen und unverschuldeten Überschuldung für viele Marktteilnehmer in Kürze in die Insolvenz. 
Die Gesetzesvorhaben – insbesondere das Schutzschirmverfahren – sind nicht geeignet, die zu befürchtenden unzähligen Insolvenzen abzuwenden. 
 
Appell an die Bundesregierung nicht ganze Branchen zu opfern

Der Hotelier fordert für seine Branche mit mehr als 2,4 Millionen Arbeitnehmern noch einmal mit Nachdruck: „Bitte beenden Sie diese europäische Wettbewerbsverzerrung und öffnen Sie sich dem Gedanken des Gläubigerschutzes, damit wir Unternehmer überhaupt eine Chance haben, Kredite, wie zum Beispiel die KfW-Mittel, zurückzuzahlen. 

Iserlohe schreibt in seinem Appell an die Bundesregierung weiter: „Ich bitte Sie heute einmal mehr, bei allen redlichen Anstrengungen erstrangig die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, nicht ganze Branchen zu opfern.“ Er sei weiter bereit in einem neuen Hearing mit Spitzenvertretern der Branche im Bundestag, noch einmal die aktuellen Standpunkte der Hotel- und Gastronomie-Branche aufzuzeigen, um Korrekturen und Klarstellungen zu bewirken, bevor es zu spät ist.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Schloss Oppurg im Saale-Orla-Kreis wurde bisher als Flüchtlingsunterkunft genutzt. In den vergangenen eineinhalb Jahren bot es Platz für rund 1.000 Geflüchtete, hauptsächlich aus der Ukraine. Jetzt soll das Barockschloss wieder im alten Glanz erstrahlen. Dafür investiert der Eigentümer zwei Millionen Euro.

Die Hyatt Hotels Corporation gibt die Eröffnung des Grand Hyatt Barcelona bekannt. Das Haus ist das fünfte Grand Hyatt Hotel in Europa und das erste urbane Grand Hyatt Hotel Spaniens.

Baustart für die Neugestaltung des Hotels Bonvecchiati in Venedig: Im Herzen der Lagunenstadt schaffen ECE Real Estate Partners, SORAVIA und denkmalneu innerhalb der kommenden zwei Jahre ein 5-Sterne-Hotel mit 168 Zimmern der Marke Only YOU.

Meliá Hotels International hat die Eröffnung seines ersten Meliá Collection-Hotels in Madrid im Mai bekanntgegeben. Das Projekt ist das Ergebnis der Neugestaltung des ehemaligen Hotels Madrid Atocha.

Familotel feiert Geburtstag: Die Hotelkooperation mit Sitz in Rosenheim ist 30 Jahre alt. Gegründet wurde sie 1994 und verfügt aktuell über 63 eigenständige Hotels in fünf Ländern. Familien mit Kindern stehen im Mittelpunkt.

Das neue Cannabis-Gesetz, das unter bestimmten Bedingungen den Besitz und Konsum von Cannabis erlaubt, stellt auch das Gastgewerbe vor neue Herausforderungen. Die Hotelkette „Sonnenhotels“ ergreift Maßnahmen und verbietet generell den Konsum von Cannabis auf ihren Geländen.

Pressemitteilung

Das Platzl Hotel München und Online Birds als führender Anbieter für ganzheitliches Hotel Online Marketing verbindet eine langjährige Partnerschaft: Das Platzl Hotel nahm 2012 als erster Kunde die Online Marketing Dienstleistungen von Online Birds in Anspruch. Die neue Zusammenarbeit mit der Weiterbildungsplattform „Online Birds Education“ setzt die gemeinsame Erfolgsgeschichte fort.

Leonardo Hotels Central Europe​​​​​​​ führt mit der Übernahme des Hotels Sir Nikolai der Sircle Collection in Hamburg die Marke Leonardo Limited Edition erstmals auch in Deutschland ein. Damit ist Leonardo in Deutschland mit insgesamt fünf Marken vertreten.

Das familiengeführte Favorite Parkhotel Mainz setzt mit der Eröffnung des neuen Spa-Bereichs einen neuen Meilenstein. Pünktlich zu Ostern öffnete auf 250 Quadratmetern ein neuer Wellness- und Spa-Bereich.

Die Hotelkette citizenM prüft einen möglichen Verkauf des Unternehmens, das berichtete die Financial Times in der letzten Woche. citizenM aus den Niederlanden bringt es derzeit auf 40 Herbergen und soll Milliarden wert sein.