Infektionsschutzgesetz: Dorint-Chef Dirk Iserlohe sieht Grundrechte in Gefahr

| Hotellerie Hotellerie

Für den Aufsichtsratsvorsitzenden der Dorint Hotelgruppe, Dirk Iserlohe, steht fest: Der Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung steht an erster Stelle und Maßnahmen, die die Pandemie eindämmen haben Priorität. Dabei darf jedoch seiner Meinung nach der Grundsatz der Kompensation von Sonderopfern, wie in der Phi-losophie des Grundgesetzes festgelegt, nicht vergessen oder unterlaufen werden. Die vorgesehene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes ist daher für ihn in der der-zeitigen Situation ein Eingriff in das Vermögen bzw. in das Eigentum der Bürger auf Basis der Grundrechte (Artikel 14 GG) wie auch in die Berufsfreiheit (Artikel 12 GG). 

Für Iserlohe gilt, dass Sonderopfer kompensiert werden müssen. Dies sehen auch die Gerichte, wie das OVG in Magdeburg/Sachsen Anhalt. Dirk Iserlohe mahnt daher in seinen 21. Brief die Bundesregierung keine Gesetze zu erlassen, die enteignungsgleiche Maßnahmen legitimieren. Iserlohe erläutert darin, dass die Grundgedanken des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) den Leitsätzen des Eigentumsschutzes und der Berufsfreiheit bei seiner Entwicklung vor zwanzig Jahren gefolgt sind. Der § 28 IfSG legitimiert die Länder am konkret infizierten Ort bei sogenannten „Störern“ Schutzmaßnahmen durchzuführen, die zu keinen Entschädigungen berechtigen, aber mit Hilfe einer Betriebsschließungsversicherung versicherbar sind. Dagegen sind die Länder berechtigt nach § 16 IfSG Verhütungsmaßnahmen zu erlassen die in das Eigentum der Bürger und deren Berufsfreiheit eingreifen können. In diesem Fall sind die sogenannten „Nichtstörer“ jedoch aus der Anspruchsgrundlage des § 65 IfSG für ihre Sonderopfer zu entschädigen. 

Nichtstörer werden zu Störern

Iserlohe führt in seinem Schreiben weiter aus, dass die geplante Einführung des neuen § 28a IfSG allerdings der von den Vätern des Grundgesetzes implementierten Systematik wiederspricht, nämlich dann, wenn zukünftig die Einschränkungen zu Sonderopfern führen. Somit würden dann sogenannte „Nichtstörer“ als „Störer“ behandelt. Familienunternehmer Iserlohe ist der Meinung, dass gerade die Hotels – aufgrund der umfassenden Hygienemaßnahmen, Sicherheitsvorkehrungen und räumlichen Gegebenheiten – eben keine Störer sind, sondern mit den von der Kanzlerin erlassenen Beherbergungsverboten Sonderopfer leisten, die zu entschädigen sind. 

Iserlohe stellt klar: “Wir haben bis heute in unseren 62 Hotels & Resorts nachweislich keinen Gast registrieren müssen, der sich bei uns infiziert hat. Aufgrund der Nach-verfolgbarkeit – sogar mit genauer zeitlicher Zuordnung, wann sich der Gast in welchem Hotel aufgehalten hat – kann man den Infektionsweg in Hotels und Restaurants deutlich besser nachvollziehen, als dies bei privaten Unterkünften, bei Freunden, Bekannten oder bei privat vermieteten Unterkünften (wie z.B. „airbnb“) der Fall ist. 

Der Katalog des neuen § 28a IfSG mag aus der Sicht der Gefahrenabwehr und der Legalisierung hilfreich sein, führt Iserlohe weiter aus, dieser differenziert aber nicht nach Sonderopfern Einzelner und nach allgemeinen Einschränkungen. Iserlohe stellt klar, dass die Maskenpflicht daher sicherlich im Sinne des Grundgesetzes nicht ent-schädigungspflichtig ist, ein Beherbergungsverbot aber sehr wohl. 

Er bittet die Regierung nicht auch noch verfassungsrechtliche Fragen auszulösen und fordert: 

  • im § 65 IfSG (Entschädigungsansprüche) den Katalog des vorgesehenen § 28a IfSG „für Nichtstörer“ aufzunehmen, wenn Sonderopfer getragen werden müssen oder aber 
  • die Regelungen die zu Sonderopfern führen in den § 16 IfSG zu integrieren. 

Dilemma der Branche

Iserlohe weist auch noch einmal auf das riesige Dilemma der gesamten Hotel- und Gastronomie-Branche hin: 

(1) Mit der Neuerung des Infektionsschutzgesetzes droht zukünftig die entschädigungslose Einschränkung der Nichtstörer. 
 
Würde die Regierung eine klare Entschädigungsregelung gesetzlich festlegen, hätten die belasteten Unternehmen zumindest die Möglichkeit etwaige Ansprüche in den Bilanzen zu aktivieren. Auch ein probates Mittel, eine vorprogrammierte Insolvenzwelle zu vermeiden. Denn nach der von Dorint eingeholten Rechtsauffassung sei der neue § 28a IfSG in Verbindung mit der Entschädigungslosigkeit für Nichtstörer deutlich verfassungswidrig. 

(2)    Ohne eine Klarstellung des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) verbleibt das Risiko bis zu einer BGH-Entscheidung bei den Nutzern von Immobilien, da die meisten Vermieter/Verpächter aufgrund der misslichen Formulierungen im Artikel 240 EGBGB nicht bereit sind auf Mieten oder Pachten zu verzichten. Denn in diesem Gesetz heißt es: „dass dem Grunde nach die Zahlungspflicht der Mieten und Pachten besteht und die Monate April, Mai und Juni spätestens am 30. Juni 2022 zu zahlen sind“. Diese ungerechte Risikoverteilung kann und muss dringend staatskosteneutral und entschädigungsmindernd klargestellt werden. 

(3)     Sowohl die fehlende Klarstellung zum § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie der zukünftigen Abhängigkeit von Almosen nach der Änderung des IfSG führen aufgrund des § 19 InsO wegen der technischen und unverschuldeten Überschuldung für viele Marktteilnehmer in Kürze in die Insolvenz. 
Die Gesetzesvorhaben – insbesondere das Schutzschirmverfahren – sind nicht geeignet, die zu befürchtenden unzähligen Insolvenzen abzuwenden. 
 
Appell an die Bundesregierung nicht ganze Branchen zu opfern

Der Hotelier fordert für seine Branche mit mehr als 2,4 Millionen Arbeitnehmern noch einmal mit Nachdruck: „Bitte beenden Sie diese europäische Wettbewerbsverzerrung und öffnen Sie sich dem Gedanken des Gläubigerschutzes, damit wir Unternehmer überhaupt eine Chance haben, Kredite, wie zum Beispiel die KfW-Mittel, zurückzuzahlen. 

Iserlohe schreibt in seinem Appell an die Bundesregierung weiter: „Ich bitte Sie heute einmal mehr, bei allen redlichen Anstrengungen erstrangig die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, nicht ganze Branchen zu opfern.“ Er sei weiter bereit in einem neuen Hearing mit Spitzenvertretern der Branche im Bundestag, noch einmal die aktuellen Standpunkte der Hotel- und Gastronomie-Branche aufzuzeigen, um Korrekturen und Klarstellungen zu bewirken, bevor es zu spät ist.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab sofort begrüßt The Ascott Limited die ersten Gäste im lyf East Frankfurt. Mit der Eröffnung des Hauses feiert die Marke ihre Deutschlandpremiere. Weltweit ist das Konzept bereits in 23 Städten vertreten und expandiert 2024 mit drei Häusern in Europa. 

Die Buchungen von Reisen nach Frankreich während der Spiele sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 52 Prozent gestiegen, die Belegungsrate der Hotels hat sich laut Amadeus-Auswertung in einigen Städten mehr als verdoppelt.

Die Mandarin Oriental Hotelgruppe hat mit der Eröffnung ihrer beiden neuesten Häuser in Großbritannien und im Oman Anfang dieses Monats einen bedeutenden Meilenstein erreicht und betreibt nun weltweit 40 Hotels.

Die europäische Hotelstars Union hat einen neuen Kriterienkatalog 2025-2030 beschlossen und es den Mitgliedsländern überlassen, die modernisierten Kriterien schon ab dem 1. Juli zur Anwendung zu bringen.

Eine neue Studie aus der Schweiz liefert wichtige Erkenntnisse über die sich verändernden Präferenzen der Gäste von Luxushotels, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit. Die Studie will Luxushotels dabei zu unterstützen, ihre digitalen Marketingstrategien auf die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit bei ihrer Kundschaft abzustimmen.

Eine Tochtergesellschaft der Hyatt Hotels Corporation erwirbt die Marke me and all-Hotels von der Lindner Hotels AG. Hyatt will damit sein Wachstum unterstützen und neue europäische Märkte zu erschließen. Wieviel Geld Hyatt bei Lindner für die Marke auf den Tisch gelegt hat, wurde nicht bekannt.

Das Zleep Hotel Lausanne-Chavannes ist eröffnet. Beim Design setzt das neue Hotel auf natürliche Materialien wie Holz sowie warme Beleuchtung, digitale Services wie Guest Terminals für den Self-Check-in bieten Gästen Flexibilität.

Die The Chocolate on the Pillow Group meldet den Abschluss der Umbauarbeiten des GHOTEL hotel & living in Würzburg. Nach einer 12-monatigen Projektphase wurden alle 204 Zimmer und Suiten sowie sämtliche öffentliche Bereiche und Konferenzräume modernisiert.

In seiner Kommunikation präsentiert sich Booking als Partner der Hotels. Jetzt hat Booking-Boss Glenn Fogel von Wettbewerbsnachteilen gesprochen. Außerdem teilt er gegen die EU aus, deren Digital Markets Act (DMA) das Unternehmen zwingt, Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum abzuschaffen.

Die Arcona Hotels & Resorts haben sich in den vergangenen sieben Monaten einer umfassenden Restrukturierung unterzogen. Die Gruppe aus Rostock war im letzten Jahr in wirtschaftliche Schieflage geraten und führte eine Insolvenz in Eigenverwaltung durch.