Insolvenzplanverfahren - Achat-Hotelgruppe in wirtschaftlicher Not

| Hotellerie Hotellerie

Die Achat Hotel-Gruppe  steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Aus einer Pflichtmitteilung der GBK Beteiligungen AG geht hervor, dass die ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung gestellt hat.

In einem herausfordernden Marktumfeld sei das Unternehmen zuletzt nicht in der Lage gewesen, seinen Verbindlichkeiten in ausreichendem Umfang nachzukommen. In Anbetracht dieser Entwicklung habe das Management zur Erleichterung einer Restrukturierung die Eröffnung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung beantragt.


Inzwischen hat die Hotelgruppe genaurere Informationen veröffentlicht: https://www.tageskarte.io/hotellerie/detail/achat-hotel-gruppe-ist-insolvent.html


GBK Beteiligungen AG (GBK) hat sich im Jahr 2016 mittelbar an der ACHAT Hotel- und Immobilienbetriebsgesellschaft mbH beteiligt. Die wirtschaftliche Beteiligungsquote beträgt 9,7 Prozent und hat die Meldung auf ihrer Webseite veröffentlicht. GBK schreibt, dass Sie das Beteiligungsengagement im Jahresabschluss 2023 mit einem Verkehrswert von Null angesetzt habe.

Achat betreibt derzeit mehr als 50 Drei- bis Vier-Sterne-Superior-Hotels. Wirtschaftlich befand sich die 1991 gegründete Hotel-Gruppe mit Sitz in Mannheim und Hotels in Deutschland und Ungarn in den letzten Jahren auf Wachstumskurs. Seit 2016 gehört sie zum Mittelstandsinvestor Hannover Finanz. Achat fokussierte sich auf Pachtmöglichkeiten durch die Übernahme von Bestands-Hotel-Objekten für die Marke ACHAT Hotels sowie auf Hotel-Neubauten unter der Marke LOGINN Hotels & Apartments.

Der Achat Hotel-Gruppe war erst Anfang Februar 2023 ein großer Wachstumsschritt gelungen. Zu den 36 Häusern der Gruppe stießen seinerzeit13 Pachtbetriebe mit insgesamt über 1.600 Hotelzimmern der Michel Hotel-Gruppe hinzu. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Davoser Fünf-Sterne-Hotel Seehof stellt seinen Sommerbetrieb zum 14. Juni 2026 ein. Die Betreiberin Revo Hospitality Group verweist auf Synergien mit dem ebenfalls in Davos betriebenen Grandhotel Belvédère.

Die Motel One Group hat zum 1. Juni 2026 zwei bislang von der Revo Hospitality Group betriebene Hotels in Kiel übernommen. Für die Immobilien wurde ein neuer Mietvertrag über 25 Jahre abgeschlossen.

Die Bülow AG hat den Verkaufsprozess für den Porsche Design Tower Stuttgart gestartet. Das 2023 fertiggestellte Gebäude umfasst Hotel- und Büroflächen mit insgesamt rund 16.500 Quadratmetern Mietfläche.

Das Flensburger Boutiquehotel Petuh begeht sein fünfjähriges Bestehen. Nach einer umfassenden Sanierung infolge einer Sturmflut im Jahr 2023 setzt das Haus weiter auf eine Ausrichtung für Erwachsene, die Abstand vom Alltag suchen.

Das ehemalige Grandhotel Hessischer Hof in Frankfurt am Main hat zum 1. Juni 2026 als Taj Hessischer Hof Frankfurt wieder eröffnet. Betreiber ist die Indian Hotels Company Limited. Das Hotel war seit Ende 2020 geschlossen. Mit der Wiedereröffnung bringt die indische Hotelmarke Taj ihr Angebot erstmals auf das europäische Festland.

Das Hotel Golebiewski in Pobierowo eröffnet Ende Juni mit 500 Zimmern und umfangreichen Freizeitangeboten. Das Projekt gilt als größtes Hotel an der polnischen Ostseeküste und strebt eine Kapazität von über 1.200 Zimmern an.

SV Deutschland übernimmt ab September die exklusive Verantwortung für den Hospitality-Betrieb im neuen Präventionszentrum Previer in der Hamburger HafenCity. Das Leistungsspektrum umfasst die Verpflegung sowie den Betrieb von 234 Zimmern.

Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg erhält erstmals Hotels direkt am Terminal. Geplant sind zwei Häuser mit insgesamt 140 Zimmern, die Ende 2027 eröffnen sollen.

Anzeige

In Folge 5 des HotelPartners Podcast „AUSGEBUCHT!“ interviewt Gastgeber und HotelPartner-CEO Oliver Meyer Myriam Schlatter, CEO der Laudinella Group, zur beeindruckenden Entstehung ihrer Hotelgruppe. Sie erzählt.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Hotelzimmermieten nicht grundsätzlich von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ausgenommen sind. Entscheidend ist, ob die angemieteten Unterkünfte nach dem Geschäftsmodell eines Unternehmens dauerhaft für den Betrieb vorgehalten werden müssen.