Kasseler Stadtverordnete beschließen Übernachtungssteuer

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Die umstrittene Übernachtungssteuer in Kassel ist beschlossene Sache. Die Stadtverordnetenversammlung habe in ihrer Sitzung am Abend mehrheitlich die Einführung einer Übernachtungssteuer in Kassel beschlossen, teilte ein Sprecher der Stadt der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Diskussion über die Abgabe läuft nach Angaben der Stadt bereits seit Jahren. Sie soll der Finanzierung der touristischen und kulturellen Infrastruktur dienen, wie die Stadt Kassel erklärt hatte, die sich davon Einnahmen in Höhe von rund drei Millionen Euro jährlich verspricht.

Abgabe ab 1. Juli 2025 

Bei Übernachtungen in Kasseler Betrieben - egal ob Hotels, Pensionen, gewerbliche oder private Anbieter - fallen pro Zimmer und Nacht ab 1. Juli dieses Jahres fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises als Abgabe an. An die Stadt zu entrichten ist der Betrag von den Anbietern. Ursprünglich war ein Betrag von drei Euro pro Kopf und Übernachtung vorgesehen gewesen. Auch das ursprünglich geplante Startdatum 1. April war geändert worden - laut Stadt, um den Betrieben frühere Rechtssicherheit und mehr Vorbereitungszeit zu geben. 

Von der Abgabe ausgenommen sind Übernachtungen in Jugendherbergen sowie bei Klassenfahrten und Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren. 

Kritik von Branchen- und Wirtschaftsverbänden 

Wirtschafts- und Branchenverbänden hatten die Abgabe kritisiert. Sie bringe nicht nur finanzielle Mehrbelastungen für die Gäste mit sich, sondern verursache auch erheblichen administrativen Aufwand, hatte Oliver Kasties, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbands Dehoga Hessen moniert. (Tageskarte berichtete) Die Hotelbetriebe müssten ihre Abrechnungssysteme anpassen, bestehende Beherbergungsverträge überarbeiten und seien ohnehin schon durch Bürokratiekosten belastet. 

Auch die örtliche Industrie- und Handelskammer sieht die Übernachtungssteuer kritisch und fürchtet sinkende Buchungszahlen sowie negative Folgen für Gastronomie, Handel und das Taxigewerbe. Auch Offenbach hatte eine Abgabe beschlossen, in Darmstadt wird bereits seit dem 1. Januar 2023 für jede Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer in Höhe von zwei Prozent der Netto-Kosten erhoben. (dpa)


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