Oberlandesgericht weist Klage nach Weindiebstahl im Kronenschlösschen ab

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Amtshaftungsklage des Inhabers des Hotels und Restaurants Kronenschlösschen in Eltville im Rheingau weitgehend abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts seien die Ermittlungsmaßnahmen und die Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume des Hoteliers im Zusammenhang mit einem spektakulären Weindiebstahl im Jahr 2021 aus damaliger Sicht vertretbar gewesen. Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden auf, das zuvor eine Haftung des Landes Hessen wegen einer Amtspflichtverletzung bejaht hatte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Einbruch in den Weinkeller des Hauses im Jahr 2021 zurück. Damals wurden zahlreiche hochwertige Weine und Champagner entwendet. Die Ermittler gingen zunächst von einem Einbruchsdiebstahl aus. Im Verlauf der Untersuchungen entstand jedoch der Verdacht, der Hotelier könne die Tat vorgetäuscht haben, um Versicherungsleistungen zu erhalten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Wiesbaden einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäfts- und Privaträume des Unternehmers. Die Durchsuchung blieb jedoch ohne Ergebnis. Später wurden die tatsächlichen Täter ermittelt und das gegen den Hotelier gerichtete Ermittlungsverfahren eingestellt.

Gericht hält damalige Ermittlungsmaßnahmen für vertretbar

Der Kläger hatte Schadensersatz wegen einer aus seiner Sicht rechtswidrigen Durchsuchung verlangt. Er machte unter anderem eine Schädigung seines guten Rufs sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend, die er auf die Ermittlungen zurückführte. Das Landgericht Wiesbaden hatte seiner Klage zunächst dem Grunde nach stattgegeben.

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts kam nun zu einer anderen Bewertung. Im Amtshaftungsprozess werde nicht geprüft, ob staatsanwaltschaftliche oder richterliche Entscheidungen im Nachhinein richtig gewesen seien. Entscheidend sei vielmehr, ob die damaligen Maßnahmen unter Berücksichtigung einer wirksamen Strafverfolgung vertretbar erschienen. Nach Auffassung des Senats sei dies hier der Fall gewesen.

Senat verweist auf Tatortspuren und Unternehmenszahlen

Zur Begründung führte das Gericht mehrere Umstände an. So seien die entwendeten 216 Flaschen nach kriminalistischer Erfahrung ungewöhnlich sorgfältig ausgewählt und umverpackt worden. Zudem hätten veröffentlichte Unternehmensbilanzen über mehrere Jahre hinweg steigende Verbindlichkeiten sowie einen Verbrauch des Eigenkapitals ausgewiesen. Daraus habe sich ein Anfangsverdacht ableiten lassen, dass nicht zwingend ein klassischer Einbruchsdiebstahl vorgelegen haben müsse.

Auch der Umstand, dass sich der Kläger zur Tatzeit im Ausland befand, habe den Verdacht nicht ausgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichts habe die Annahme nahegelegen, dass bei einem möglichen Betrugsversuch Helfer eingesetzt werden könnten. Weitere Ermittlungen zur wirtschaftlichen Situation vor der Durchsuchung hätten nach Ansicht des Senats den Zweck der Maßnahme gefährden können.

Spätere Ermittlungen führten zu den tatsächlichen Tätern

Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Wie Tageskarte im April 2024 berichtete, wurden aus dem Weinkeller rund 215 Flaschen hochpreisiger Weine und Champagner mit einem angegebenen Gesamtwert von etwa 240.000 Euro gestohlen. Unter den entwendeten Flaschen befanden sich dem Bericht zufolge unter anderem Weine von Domaine Romanée-Conti, Château Lafite, Château Haut-Brion, Petrus, Château d’Yquem und Masseto sowie Champagner der Marken Krug, Dom Pérignon und Roederer Cristal.

Nach den damaligen Informationen konnten die tatsächlichen Täter später identifiziert werden. Die Bochumer Polizei sei ihnen durch die Auswertung von Kommunikationsdaten auf die Spur gekommen. Einer der Verdächtigen habe nach dem Einbruch von einer Beute in Höhe von mindestens 200.000 Euro gesprochen. Die gestohlenen Flaschen blieben nach den damaligen Erkenntnissen jedoch verschwunden.

Schmerzensgeldansprüche bleiben ohne Erfolg

Neben dem Schadensersatz hatte der Kläger auch Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung wegen einer behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzung verlangt. Das Oberlandesgericht verneinte auch diese Ansprüche. Materielle Schäden infolge einer Durchsuchung würden nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geregelt. Für darüber hinausgehende Forderungen bestehe nach Auffassung des Gerichts kein Raum.

Gegen die Entscheidung kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit könnte die Zulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

easyJet und IHG Hotels & Resorts verbinden die Geschäftsreiseprogramme easyJet plus und IHG Business Edge. Mitglieder der beiden Programme erhalten jeweils festgelegte Leistungen bei Hotels beziehungsweise Flügen.

Aus dem Hotel Caro & Selig ist das A-ROSA Tegernsee geworden. Wie die DSR Hotel Holding und die DERTOUR Group mitteilen, wurde das Haus am 18. September 2026 offiziell unter der Marke A-ROSA eröffnet. An der Veranstaltung nahmen geladene Gäste aus Tourismus, Wirtschaft, Sport und Medien sowie Vertreter aus der Region teil.

SV Hotel plant in den Ulmer Posthöfen ein Moxy Hotel mit 146 Zimmern. Das Haus am Ulmer Hauptbahnhof soll Ende 2028 eröffnen.

Novum Hospitality und IHG Hotels & Resorts haben das Garner Hotel Frankfurt – Main Station mit 84 Zimmern eröffnet. In das frühere Hotel Continental Frankfurt wurden nach Unternehmensangaben eigentümer- und betreiberseitig rund 5,1 Millionen Euro investiert.

Motel One und Leonardo Hotels haben in mehreren Pilotprojekten den Umgang mit Verpackungen, Restmüll und Hotelmobiliar untersucht. Ein gemeinsamer Report dokumentiert die Ergebnisse und Grenzen der Projekte.

Das Wilmina, das Hotel Schani City, das Biohotel Bühelwirt und Franz-Josef Perauer haben die Independent Hotel Show Munich Awards 2026 gewonnen. Die Auszeichnungen wurden am 16. September im MOC München verliehen.

Leonardo Hotels Central Europe übernimmt vier ehemalige Revo-Häuser in Berlin, Düsseldorf und Dortmund. Die Hotels verfügen zusammen über 1.040 Zimmer.

BWH Hotels Central Europe erweitert das Portfolio in der Rhein-Main-Region um das Main Plaza Suite Hotel in Frankfurt am Main. Das von Michael Schramm geführte Haus im Stadtteil Sachsenhausen wechselt in die WorldHotels Elite Collection.

Das Rosewood Hong Kong steht im weltweiten Ranking 50 Best Hotels auf dem ersten Platz. Die vierte Ausgabe des Branchenrankings wurde in Paris im Rahmen einer Live-Zeremonie vorgestellt. Aus Deutschland schaffte es kein Hotel auf die Liste.

nhow Hotels & Resorts bietet im nhow Frankfurt sechs Gaming Rooms und zwei mobile Gaming Suitcases an. Für 2027 kündigt Minor Hotels weitere Gaming Rooms in Belgien und den Niederlanden an.