Oberlandesgericht weist Klage nach Weindiebstahl im Kronenschlösschen ab

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Amtshaftungsklage des Inhabers des Hotels und Restaurants Kronenschlösschen in Eltville im Rheingau weitgehend abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts seien die Ermittlungsmaßnahmen und die Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume des Hoteliers im Zusammenhang mit einem spektakulären Weindiebstahl im Jahr 2021 aus damaliger Sicht vertretbar gewesen. Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden auf, das zuvor eine Haftung des Landes Hessen wegen einer Amtspflichtverletzung bejaht hatte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Einbruch in den Weinkeller des Hauses im Jahr 2021 zurück. Damals wurden zahlreiche hochwertige Weine und Champagner entwendet. Die Ermittler gingen zunächst von einem Einbruchsdiebstahl aus. Im Verlauf der Untersuchungen entstand jedoch der Verdacht, der Hotelier könne die Tat vorgetäuscht haben, um Versicherungsleistungen zu erhalten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Wiesbaden einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäfts- und Privaträume des Unternehmers. Die Durchsuchung blieb jedoch ohne Ergebnis. Später wurden die tatsächlichen Täter ermittelt und das gegen den Hotelier gerichtete Ermittlungsverfahren eingestellt.

Gericht hält damalige Ermittlungsmaßnahmen für vertretbar

Der Kläger hatte Schadensersatz wegen einer aus seiner Sicht rechtswidrigen Durchsuchung verlangt. Er machte unter anderem eine Schädigung seines guten Rufs sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend, die er auf die Ermittlungen zurückführte. Das Landgericht Wiesbaden hatte seiner Klage zunächst dem Grunde nach stattgegeben.

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts kam nun zu einer anderen Bewertung. Im Amtshaftungsprozess werde nicht geprüft, ob staatsanwaltschaftliche oder richterliche Entscheidungen im Nachhinein richtig gewesen seien. Entscheidend sei vielmehr, ob die damaligen Maßnahmen unter Berücksichtigung einer wirksamen Strafverfolgung vertretbar erschienen. Nach Auffassung des Senats sei dies hier der Fall gewesen.

Senat verweist auf Tatortspuren und Unternehmenszahlen

Zur Begründung führte das Gericht mehrere Umstände an. So seien die entwendeten 216 Flaschen nach kriminalistischer Erfahrung ungewöhnlich sorgfältig ausgewählt und umverpackt worden. Zudem hätten veröffentlichte Unternehmensbilanzen über mehrere Jahre hinweg steigende Verbindlichkeiten sowie einen Verbrauch des Eigenkapitals ausgewiesen. Daraus habe sich ein Anfangsverdacht ableiten lassen, dass nicht zwingend ein klassischer Einbruchsdiebstahl vorgelegen haben müsse.

Auch der Umstand, dass sich der Kläger zur Tatzeit im Ausland befand, habe den Verdacht nicht ausgeschlossen. Nach Auffassung des Gerichts habe die Annahme nahegelegen, dass bei einem möglichen Betrugsversuch Helfer eingesetzt werden könnten. Weitere Ermittlungen zur wirtschaftlichen Situation vor der Durchsuchung hätten nach Ansicht des Senats den Zweck der Maßnahme gefährden können.

Spätere Ermittlungen führten zu den tatsächlichen Tätern

Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Wie Tageskarte im April 2024 berichtete, wurden aus dem Weinkeller rund 215 Flaschen hochpreisiger Weine und Champagner mit einem angegebenen Gesamtwert von etwa 240.000 Euro gestohlen. Unter den entwendeten Flaschen befanden sich dem Bericht zufolge unter anderem Weine von Domaine Romanée-Conti, Château Lafite, Château Haut-Brion, Petrus, Château d’Yquem und Masseto sowie Champagner der Marken Krug, Dom Pérignon und Roederer Cristal.

Nach den damaligen Informationen konnten die tatsächlichen Täter später identifiziert werden. Die Bochumer Polizei sei ihnen durch die Auswertung von Kommunikationsdaten auf die Spur gekommen. Einer der Verdächtigen habe nach dem Einbruch von einer Beute in Höhe von mindestens 200.000 Euro gesprochen. Die gestohlenen Flaschen blieben nach den damaligen Erkenntnissen jedoch verschwunden.

Schmerzensgeldansprüche bleiben ohne Erfolg

Neben dem Schadensersatz hatte der Kläger auch Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung wegen einer behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzung verlangt. Das Oberlandesgericht verneinte auch diese Ansprüche. Materielle Schäden infolge einer Durchsuchung würden nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geregelt. Für darüber hinausgehende Forderungen bestehe nach Auffassung des Gerichts kein Raum.

Gegen die Entscheidung kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit könnte die Zulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Teaser: Four Seasons hat den Zeitplan für die Wiedereröffnung des Park Gstaad angepasst. Statt bis Ende 2026 soll das Hotel nun im Sommer 2027 eröffnen.

 

In Marseillan entsteht ein Resort- und Wohnprojekt am Wasser: Das Hotel der Luxury Collection und die Markenresidenzen entstehen auf einem rund 6 Hektar großen Grundstück direkt an der Lagune de Thau.

Für die Wiedereröffnung des Grand Hotel Sauerhof in Baden, südlich von Wien, ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Nach der Einreichung der Genehmigungsunterlagen werden nun 111 Zimmer, ein umfangreicher Spa-Bereich sowie Gastronomie- und Wellnessangebote konkret geplant.

Novum Hospitality hat den Pachtvertrag für das Garner Hotel in Rüsselsheim fristlos beendet und den Betrieb aufgrund von Mängeln an der Trinkwasserinstallation dauerhaft eingestellt.

Die DERTOUR Group übernimmt zum 1. August 2026 die restlichen Anteile an der DSR Hotel Holding und wird alleinige Eigentümerin. Die Deutsche Seereederei zieht sich aus dem operativen Hotelgeschäft zurück und richtet ihren Fokus auf neue touristische Geschäftsmodelle.

Accor holt mit der Banque des Territoires einen öffentlichen Investor für die Restaurierung der historischen Zitadelle Vauban auf Belle-Île-en-Mer an Bord. Die denkmalgeschützte Anlage soll im Sommer 2027 als erstes französisches Hotel der Emblems Collection eröffnen.

Im Walliser Bergdorf Evolène entsteht mit Le Rucher d’Evolène ein über das Dorf verteiltes Hotelprojekt. Den Anfang macht am 21. August 2026 ein Boutiquehotel mit sieben Zimmern, weitere Gebäude und ein Berghotel sollen folgen.

Der Stroblhof in Eppan hat sein Angebot um sechs Apartments erweitert. Die Rittstein Homes setzen nach Angaben des Unternehmens auf eine an der Landschaft orientierte Architektur sowie regionale Materialien. Mit Bildergalerie.

Das Bollants Spa im Park in Bad Sobernheim hat seine umfangreiche Renovierung abgeschlossen und den Hotelbetrieb wieder aufgenommen. Modernisiert wurden Zimmer, öffentliche Bereiche und der Spa-Bereich.

Brera Serviced Apartments übernimmt den Betrieb der geplanten 56 Serviced Apartments im Berliner Projekt Midstad Berlin Schloßstraße. Die Fertigstellung der gemischt genutzten Immobilie ist für Ende 2027 vorgesehen.