Rückschlag für Booking.com & Co.: Schweiz will Preisbindungsklauseln gesetzlich verbieten

| Hotellerie Hotellerie

Der Schweizer Bundesrat will Buchungsplattformen die Anwendung von Bestpreisklauseln per Gesetz untersagen. Gestern wurde ein Verfahren zur zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Eine neue Regelung im UWG soll es verbieten, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben Preisbindungsklauseln zu verwenden. Mit der angestrebten neuen Regelung soll erreicht werden, dass „die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind. Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“.

Der neue Artikel 8a VE-UWG ist rein zivilrechtlicher Natur und beinhaltet keine strafrechtliche Sanktionierung. Mit den im UWG vorgesehenen Klagen können sich die Klageberechtigen allerdings zur Wehr setzen. Dazu gehören primär die betroffenen Beherbergungsbetriebe, die Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände. Wenn Kollektivinteressen auf dem Spiel stehen, kann auch der Bund klagen.

Der Bundesrat setzt mit der geplanten Änderung des UWG die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» um. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.  

Gefahr droht Booking auch auf EU-Ebene. Die EU-Kommission wird in wenigen Wochen Vorschläge für einen „Digital Markets Act“ vorlegen, der spezielle Verhaltensregeln für marktmächtige Plattformen vorsehen dürfte, schreibt das Handelsblatt. Sollte Booking.com als ein „Gatekeeper“ eingestuft werden, dürfte das Unternehmen Hotels wohl nicht mehr vorschreiben, ihren Kunden etwa über die eigene Webseite Sonderkonditionen anzubieten, so die Zeitung.

Der Bundesrat in der Schweiz vertritt bereits eine klare Meinung: „Wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preissetzung von Beherbergungsbetrieben durch Preisbindungsklauseln einschränken, handelt unlauter. Preisbindungsklauseln stellen den Oberbegriff dar.

Dieser beinhaltet Preisparitätsklauseln sowie auch Klauseln, wonach sich ein Beherbergungsbetrieb verpflichtet, einen bestimmten vom Plattformbetreiber vorgegebenen, tieferen Preis nicht zu unterschreiten. Bei Preisparitätsklauseln ist zwischen engen und weiten zu differenzieren. Bei engen Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb gegenüber einer Online-Buchungsplattform, auf seiner eigenen Internetseite keinen tieferen Preis als auf der Online-Buchungsplattform zu fordern.

Bei weiten Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb, auf keinem anderen Vertriebskanal, also auch nicht per E-Mail oder am Telefon oder auf einer konkurrierenden Online-Buchungsplattform, tiefere Preise anzubieten als auf der Online-Buchungsplattform.“
 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das legendäre ICC in Berlin soll nach Jahren als «Lost Place» zum Hotspot für Kunst und Kreativwirtschaft werden. Der Senat empfiehlt die Vergabe an eine Gruppe, die ein neues Kongresshotel anbauen will.

Co-Living-Anbieter Habyt eröffnet Anfang August ein neues Aparthotel mit 319 Einheiten im Wiener Nordbahnviertel. Das Projekt zeichnet sich durch eine nachhaltige Bauweise und eine flexible Nutzung für Geschäftsreisende aus.

Die niederländische Hotelkette Fletcher Hotels setzt den Expansionskurs in Deutschland fort und übernimmt mit dem ehemaligen Romantik Berghotel Astenkrone den zweiten deutschen Betrieb innerhalb einer Woche.

Das Hotel Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach wird nach einer Modernisierung im Spätsommer wiedereröffnet. Der europäische Spa-Anbieter bringt damit sein gesundheitstouristisches Konzept mit Thermal-Infrastruktur erstmals nach Deutschland.

Marriott International und Blacksand haben ein Abkommen über den Bau von zehn Hotels mit über 1.300 Zimmern in Saudi-Arabien unterzeichnet. Die Projekte sollen bis 2030 realisiert werden und über 6.000 neue Arbeitsplätze schaffen.

Premier Inn hat die Eröffnung eines neuen Hotels in Bremerhaven bekanntgegeben. Mit dem Standort an der Wesermündung wächst das Unternehmen nach eigenen Angaben auf 73 Hotels in Deutschland. Das neue Haus befindet sich direkt am Deich zwischen Hafen und Innenstadt und umfasst 115 Zimmer auf sieben Etagen.

Bislang war nur bekannt, dass Motel One zu den Hotelgruppen zählt, die an Teilen des Revo-Hospitality-Portfolios Interesse zeigen. Nun nennt eine Wettbewerbsbehörde weitere konkrete Standorte. Demnach will die Hotelgruppe Häuser in Deutschland, Österreich, Polen und Ungarn übernehmen.

Ein laufendes Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts macht erstmals einen Interessenten aus dem Investorenprozess der Revo Hospitality Group öffentlich. Motel One plant demnach die Übernahme von zehn Hotels in Deutschland.

Mandarin Oriental hat an der Südwestküste Mallorcas das neue Resort Mandarin Oriental Punta Negra eröffnet. Die Anlage in Calvià verfügt über 131 Zimmer sowie umfangreiche Wellness- und Gastronomieangebote.

Das Hotel Dein Engel in Oberstaufen plant mit dem Projekt „Engels Ursprung“ eine umfangreiche Erweiterung. Vorgesehen sind unter anderem neue Wasser- und Freizeitbereiche, zusätzliche Gastronomieflächen sowie ein Veranstaltungsraum. Das Hotel beziffert die Investitionen auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.