Rückschlag für Booking.com & Co.: Schweiz will Preisbindungsklauseln gesetzlich verbieten

| Hotellerie Hotellerie

Der Schweizer Bundesrat will Buchungsplattformen die Anwendung von Bestpreisklauseln per Gesetz untersagen. Gestern wurde ein Verfahren zur zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Eine neue Regelung im UWG soll es verbieten, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben Preisbindungsklauseln zu verwenden. Mit der angestrebten neuen Regelung soll erreicht werden, dass „die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind. Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“.

Der neue Artikel 8a VE-UWG ist rein zivilrechtlicher Natur und beinhaltet keine strafrechtliche Sanktionierung. Mit den im UWG vorgesehenen Klagen können sich die Klageberechtigen allerdings zur Wehr setzen. Dazu gehören primär die betroffenen Beherbergungsbetriebe, die Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände. Wenn Kollektivinteressen auf dem Spiel stehen, kann auch der Bund klagen.

Der Bundesrat setzt mit der geplanten Änderung des UWG die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» um. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.  

Gefahr droht Booking auch auf EU-Ebene. Die EU-Kommission wird in wenigen Wochen Vorschläge für einen „Digital Markets Act“ vorlegen, der spezielle Verhaltensregeln für marktmächtige Plattformen vorsehen dürfte, schreibt das Handelsblatt. Sollte Booking.com als ein „Gatekeeper“ eingestuft werden, dürfte das Unternehmen Hotels wohl nicht mehr vorschreiben, ihren Kunden etwa über die eigene Webseite Sonderkonditionen anzubieten, so die Zeitung.

Der Bundesrat in der Schweiz vertritt bereits eine klare Meinung: „Wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preissetzung von Beherbergungsbetrieben durch Preisbindungsklauseln einschränken, handelt unlauter. Preisbindungsklauseln stellen den Oberbegriff dar.

Dieser beinhaltet Preisparitätsklauseln sowie auch Klauseln, wonach sich ein Beherbergungsbetrieb verpflichtet, einen bestimmten vom Plattformbetreiber vorgegebenen, tieferen Preis nicht zu unterschreiten. Bei Preisparitätsklauseln ist zwischen engen und weiten zu differenzieren. Bei engen Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb gegenüber einer Online-Buchungsplattform, auf seiner eigenen Internetseite keinen tieferen Preis als auf der Online-Buchungsplattform zu fordern.

Bei weiten Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb, auf keinem anderen Vertriebskanal, also auch nicht per E-Mail oder am Telefon oder auf einer konkurrierenden Online-Buchungsplattform, tiefere Preise anzubieten als auf der Online-Buchungsplattform.“
 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Hotelmarke Ruby expandiert mit der Eröffnung des Ruby Frida nach Stockholm. Das neue Haus im Stadtteil Kungsholmen setzt auf ein von den 1960er Jahren inspiriertes Designkonzept.

Deutschlands Beherbergungsbetriebe haben im Mai 2026 insgesamt 49,2 Millionen Übernachtungen verbucht. Der Zuwachs von 3,8 Prozent wurde von Gästen aus dem Inland getragen, während die Auslandsnachfrage leicht zurückging.

Düsseldorf weist einer Analyse von Listflix zufolge unter deutschen Städten ab 300.000 Einwohnern die höchste Dichte an Beherbergungsbetrieben auf. In der Gruppe von 100.000 bis unter 300.000 Einwohnern liegt Heidelberg vorn.

Riadh Ben Ali aus dem Kastens Hotel Luisenhof wurde als erster Concierge in Hannover in die Vereinigung Les Clefs d'Or aufgenommen. Die internationale Organisation zeichnet damit die Fachkompetenz des Hotelmitarbeiters aus.

Die Hotelgruppe Ensana Hotels eröffnet mit dem Sairme South ihren ersten Standort in Georgien. Das neue Haus im Kaukasus legt einen Schwerpunkt auf medizinische Wellness-Anwendungen.

Die Fattal Hotel Group hat mit dem Erwerb des The Blakely Hotel in New York erstmals ein Objekt in den USA übernommen. Nach einer geplanten Sanierung ist die Wiedereröffnung für Mitte 2027 vorgesehen.

Die Göbel Hotels starten im Oktober mit dem Green Trail Hotel in Korbach eine neue Budget-Marke. Das Projekt umfasst 41 Zimmer und setzt auf ein energetisches Konzept mit Photovoltaik und Wärmepumpen.

Union Investment hat das Hotel Hilton Garden Inn in Innsbruck an die Schiehser Hotels Gruppe veräußert. Wie das Unternehmen mitteilte, werde der bisherige Betreiber das Haus auch in Zukunft unter der Marke Hilton Garden Inn weiterführen.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt erzielte im ersten Halbjahr 2026 ein Transaktionsvolumen von 741 Millionen Euro. Trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr blicken Experten für das Gesamtjahr optimistisch auf die Zwei-Milliarden-Euro-Marke.

Kleine Hotels und Gasthöfe stehen in Nordrhein-Westfalen unter Druck. Während die Zahl der Beherbergungsbetriebe binnen zehn Jahren deutlich sank, wuchs das Bettenangebot – und Ferienunterkünfte legten stark zu.