Am Dienstagabend, hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken mit einer Mehrheit die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Die Abgabe, die 3,5 Prozent des Übernachtungspreises beträgt, wird ab April 2026 auf Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen (einschließlich privater Anbieter wie Airbnb) fällig und soll an die Stadtverwaltung fließen.
Dieser Beschluss, der zum dritten Mal nach gescheiterten Anläufen in den Jahren 2010 und 2022 auf der Agenda stand, stößt auf scharfe Ablehnung und deutliche Kritik bei den Wirtschaftsverbänden.
Kritikpunkt: Zusatzbelastung für die Hotellerie
Unmittelbar nach dem Votum des Stadtrats äußerte der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Saarlandherbe Kritik. DEHOGA-Präsident Michael Buchna wird in einer Pressemitteilung zitiert: „Die Einführung kommt zur Unzeit.“ Er betonte, dass der Entscheid eine Branche treffe, die „ohnehin ums wirtschaftliche Überleben ringt“. Die Maßnahme belaste besonders inhabergeführte Familienbetriebe mit schmalen Gewinnmargen, die bereits mit steigenden Energiekosten, Fachkräftemangel und sinkender Nachfrage, insbesondere bei Geschäftsreisen, zu kämpfen hätten.
Die IHK Saarland hatte bereits im Vorfeld die geplante Einführung entschieden abgelehnt. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé hob hervor: „Es ist nicht Aufgabe der Hotellerie, die Haushaltsprobleme der Landeshauptstadt Saarbrücken zu lösen.“ Die Finanzierung des Tourismus sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht einseitig zulasten einzelner Branchen gehen.
Folgen für Kunden und Betriebe
Die Verbände warnen davor, dass die Steuer nicht einfach an die Kunden weitergereicht werden könne. Im Geschäftsreisemarkt seien Preise oftmals im Voraus über Kontingente mit festen Verträgen vereinbart, was eine Weitergabe der Kosten kaum möglich mache. Dr. Thomé betonte, die Nachfrage im Geschäftsreisemarkt werde aufgrund veränderter Reisegewohnheiten und des industriellen Wandels strukturell zurückgehen.
Bei Privatreisen drohe eine Abwanderung in umliegende, steuerfreie Nachbarkommunen, was zu messbaren Auslastungs- und Umsatzeinbußen für Saarbrücken führen könne.
Bürokratie und unklare Einnahmenverwendung
Ein weiterer Kritikpunkt ist der zusätzliche bürokratische Aufwand. Dehoga-Chef Buchna bezifferte die zusätzlichen Kosten für den bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe auf mehr als 60 000 Euro. Im ersten Jahr sollen zudem noch Papierbögen statt digitaler Verarbeitung eingesetzt werden.
Sowohl Dehoga als auch IHK bezweifeln, ob die Einnahmen der Stadt die damit verbundenen Mehraufwände übersteigen. Der Dehoga warnte, dass „aus einem politischen Beschluss schnell ein wirtschaftlicher Bumerang“ werden könne. Er wies darauf hin, dass der durchschnittliche Umsatz pro verfügbarem Zimmer in Saarbrücken mit 52 Euro bereits weit unter dem Bundesdurchschnitt von 75 Euro liege.
Die IHK wies zudem auf die fehlende Zweckbindung der Steuer hin, da Tourismusförderung eine freiwillige Aufgabe sei. Es bestehe das Risiko, dass die zugesagte Verwendung der Mittel für touristische Projekte aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht eingehalten werden könne.
Standortpolitik in der Kritik
Dr. Thomé kritisierte die Stadtpolitik: „Eine neue Steuer ersetzt keine Strategie!“ Er forderte stattdessen ein überzeugendes Gesamtkonzept und warf der Stadt vor, in den vergangenen Jahren neue Hotelkapazitäten ermöglicht zu haben, ohne gleichzeitig zentrale Leitinvestitionen wie die Erweiterung der Congresshalle oder die Entwicklung einer Eventhalle konsequent voranzutreiben. „Standortpolitik muss Perspektiven für die Unternehmen schaffen und nicht zusätzliche Hürden errichten“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.
Buchna stellte verärgert fest: „Der Stadtrat hat über eine Abgabe entschieden, deren Folgen weder nachvollziehbar noch fair sind.“













