Während touristische Übernachtungen in Sachsen bis Ende November untersagt sind, haben Corona-Skeptiker, die am Samstag zu einer Demonstration nach Leipzig anreisen wollen, offenbar eine Lücke entdeckt. Die Teilnahme an einer angemeldeten, genehmigten Versammlung zähle nicht zu "touristischen Zwecken", teilte das Sozialministerium Sachsen auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Personen, die in einem Hotel übernachten wollten, um an einer solchen Versammlung teilzunehmen, dürften damit auch beherbergt werden.
„Übernachtungen zur Teilnahme an angemeldeten Demonstrationen sind vom Wortlaut der Corona-Schutz-Verordnung gedeckt.“, teilte das Sozialministerium Sachsen auf L-IZ.de-Nachfrage mit. Die ergäbe sich aus den „ausdrücklich zugelassenen Demonstrationen“ in § 9 der Verordnung, „an denen natürlich auch Auswärtige teilnehmen dürfen.“
In Sachsen tobt seit Tagen eine Diskussion darüber, ob auswertige Demo-Teilnehmer in Hotels übernachten dürfen. Nachdem die drei Motel One-Hotels in Leipzig für das kommende Wochenende, an dem tausende Gegner der Corona-Politik in Leipzig demonstrieren wollen, wegen guter Auslastung nicht mehr buchbar waren, zog das Unternehmen jetzt die Reißleine. Alle Beherbergungsverträge zu dem Datum wurden gekündigt. (Tageskarte berichtete)
Andere Ibis und Mercure, teilten, laut MDR via Twitter mit, dass der Geschäftsreisegrund vom Arbeitgeber bescheinigt werden müsse. Man sei darauf sensibilisiert, „Umgehungsversuche“ der der Corona-Verordnung weitestmöglich auszuschließen.
Laut L-IZ gelten derzeit das „5 Elements Hostel“, das „Achat Comfort Messe“-Hotel, das „Apartment Central“ oder das „Best Western“ bei den „Querdenkern“ nach Telegram-Hinweisen und Hoteltipps.
Hotels, die trotz der verschärften Corona-Maßnahmen Menschen beherbergen, sollte sich nach Angaben des sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) den Zweck der Übernachtung schriftlich bestätigen lassen. Nur so sei der Hotelier oder Pensionsbesitzer auf der sicheren Seite, weil es sicherlich wieder Kontrollen geben werde, sagte der sächsische Dehoga-Hauptgeschäftsführer Axel Klein am Mittwoch auf Anfrage. Generell dürfe man die Kontrollen aber nicht alleine den Unternehmern überlassen.
Klein sagte, es sei eine wirtschaftliche Entscheidung des Unternehmers, ob er sein Haus überhaupt öffne, erläuterte Klein. Daher brauche die Branche dringend eine verbindliche Entscheidung über die versprochenen Entschädigungszahlungen.