Schweiz verlängert Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent bis 2031

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Der Schweizer Ständerat hat am 29. September 2026 der Fortführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre zugestimmt. Er folgt damit dem Nationalrat, wie HotellerieSuisse mitteilt. Der Sondersatz von 3,8 Prozent soll damit über 2027 hinaus bis Ende 2031 weitergeführt werden.

Der Tourismussektor begrüßt die Entscheidung. Die Verlängerung verhindere eine unmittelbare Steuererhöhung ab 2028 und schaffe stabile Bedingungen bis Ende 2031, heißt es in der Mitteilung.

Tourismusverband verweist auf Auswirkungen über die Beherbergungsbetriebe hinaus

Der Schweizer Tourismus-Verband verweist auf die Auswirkungen des Sondersatzes auf weitere Betriebe in den Tourismusregionen. Neben den Beherbergungsbetrieben profitierten auch Bergbahnen, Gastronomie und lokales Gewerbe von der Verlängerung.

„Von der heutigen Verlängerung des MWST-Sondersatzes bis 2031 profitiert die gesamte touristische Wertschöpfungskette – von der Bergbahn und der Gastronomie über zahlreiche weitere touristische Leistungsträger bis zum lokalen Gewerbe“, sagt Philipp Niederberger, Direktor des Schweizer Tourismus-Verbands.

HotellerieSuisse begrüßt Verlängerung und verweist auf langfristige Investitionsplanung

HotellerieSuisse begrüßt die Fortführung auch mit Blick auf die Bundesfinanzen. „Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen begrüssen wir die Weiterführung des Sondersatzes. Diese Verlängerung ist ein Erfolg für die Branche“, erklärt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse.

Für Beherbergungsbetriebe bleibe ein Zeitraum von vier Jahren allerdings ein vergleichsweise kurzer Planungshorizont, führt die Mitteilung aus. Investitionen in Gebäude und Infrastruktur, Modernisierungen sowie die Weiterentwicklung eines Betriebs würden langfristig geplant. Das gelte ebenso für die damit verbundenen Finanzierungen.

Mit der Entscheidung habe eine unmittelbare Erhöhung der Mehrwertsteuer abgewendet werden können. GastroSuisse verweist in diesem Zusammenhang auf den Aufwand, den Änderungen bei der Mehrwertsteuer für die Betriebe verursachten.

„Jede Änderung bei der Mehrwertsteuer ist für die Branche mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist die nun beschlossene Verlängerung“, erläutert Kareen Vaisbrot, Direktorin von GastroSuisse.

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