Die Europäische Kommission hat jetzt die „Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung)“ in Kraft gesetzt. Damit müssen auch Hotels besondere Hinweispflichten in ihren Internetauftritt einbauen, sofern sie eine Online-Buchungsmöglichkeiten anbieten. Die Online-Plattform für diese Zwecke ist aber noch gar nicht funktionsfähig und zudem ausschließlich in englischer Sprache verfasst. „Was für ein Schildbürgerstreich“, findet Markus Luthe vom Hotelverband.