Sieg für Booking: OLG Düsseldorf hält Paritätsklauseln für erforderlich und verhältnismäßig

| Hotellerie Hotellerie

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat der seit 2015 anhängigen Beschwerde des Buchungsportals Booking gegen eine Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu den sogenannten Meistbegünstigungsklauseln stattgegeben. Das bedeutet: Das Gericht hält die engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig, um ein vom Buchungsportal behauptetes Trittbrettfahrerproblem durch illoyale Hotelpartner zu unterbinden. Booking.com darf niedrigere Preise auf Hotel-Webseiten untersagen. Der Hotelverband kritisiert die Entscheidung scharf.

„Die Entscheidung des Kartellsenats kommt nach dem überraschenden Verlauf der mündlichen Verhandlungen für uns nicht mehr unerwartet, doch sie trifft auf unser gänzliches Unverständnis“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), das richterliche Votum. „Sollte diese Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf Bestandskraft erlangen, wären die Hotels als mehr oder weniger abhängiger Vertragspartner den kleineren und größeren Gemeinheiten der marktdominanten Portalriesen zukünftig schutzlos ausgeliefert,“ kritisiert Lindner.

Mit der Entscheidung hält das OLG Düsseldorf die umstrittenen engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig, um ein vom Buchungsportal behauptetes Trittbrettfahrerproblem durch illoyale Hotelpartner zu unterbinden. Von dieser schon in der ersten mündlichen Verhandlung im Februar 2017 vorgetragenen rechtstheoretischen Argumentation ließ sich der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf Gericht auch nicht durch zusätzlich eingeholte umfassende Studien und Kundenbefragungen abbringen, obwohl aus Sicht der Bundeskartellamts und des Hotelverbandes Deutschland (IHA) als Beigeladener des Verfahrens die Beweislage nunmehr erdrückend ist, dass Trittbrettfahren kein nennenswertes Phänomen, sondern eine reine Schutzbehauptung des Buchungsportals ist. „Die rechtliche Beurteilung des OLG Düsseldorf stellt national wie international ein Novum dar, mit dem sich der 1. Kartellsenat auch in krassen Widerspruch zu seinen eigenen Entscheidungen in Sachen HRS und Expedia setzt,“ moniert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Wir setzen also darauf, dass das Bundeskartellamt gegen den Ausschluss der Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen wird und bis zur höchstrichterlichen Klärung Booking.com die Verwendung von Ratenparitätsklauseln auch in Deutschland weiterhin untersagt bleibt.“

Markus Luthe vom Hotelverband schreibt in einem Blogpost: „Auch kann nach der vom Bundeskartellamt vorgetragenen erdrückenden Beweislage kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen, dass Bestpreisklauseln zum Schutz vor trittbrettfahrenden Hoteliers nicht notwendig sind: Nicht einmal 1 Prozent der bei Booking.com ihre Hotelsuche startenden Nutzer „verirren“ sich zur Buchung noch auf eine Hotelwebsite. Und der Marktanteil von Booking.com kannte trotz der Untersagung der Ratenparitätsklauseln im Jahr 2015 bis heute nur eine Richtung – und zwar steil nach oben. Ganz offensichtlich hat das OLG Düsseldorf ein paar Basics außer Acht gelassen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Charlotte Pauls ist in den Bremer Familienbetrieb rund um das Hotel Munte eingetreten. Sie und ihr Cousin Luca vertreten die fünfte Generation der Unternehmerfamilie und sollen Mitte 2027 gemeinsam die Betriebsleitung übernehmen.

Premier Inn meldet zehn Hoteleröffnungen und 19 Prozent mehr Halbjahresumsatz in Deutschland. Zugleich steigt der bereinigte Vorsteuerverlust auf acht Millionen Pfund. Für das Gesamtjahr hält Whitbread am Gewinnziel für Deutschland fest.

Relais & Châteaux stellt seinen 580 Mitgliedern die Plattform MyImpact zur Verfügung. Sie erfasst CO₂-Bilanzen der Hotels und schätzt mögliche Emissionsminderungen; ab 2027 sollen betriebliche Praktiken auch in die Bewertung der Häuser einfließen.

May & Co. plant neben dem Kölner Dom ein Hotel mit rund 250 Zimmern. Die Untergeschosse des bestehenden Büro- und Geschäftshauses sollen erhalten bleiben; die Fertigstellung ist für Mitte 2030 vorgesehen.

Die So!Apart 2026 diskutiert das Verhältnis von Hotellerie und Apartmentsegment sowie Fragen zu Finanzierung und Buchungen über KI-Suche. Die Fachtagung findet am 18. und 19. November im Berliner Metropol statt.

 

Die Hotelstars Union sieht Fortschritte bei der Kennzeichnung der Hotelsterne in KI-Assistenten und auf Buchungsplattformen. Sterne sollten ausschließlich für offiziell klassifizierte Hotels verwendet und Bewertungen europaweit einheitlich dargestellt werden.

Firmen mieten bei Havens Living Wohnungen für ihre Beschäftigten: Seit September 2025 sind es nach Unternehmensangaben bereits 400 Apartments in Frankfurt, Berlin und Hamburg. International Campus will die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern ausbauen.

Nach Datenlecks bei Buchungsdienstleistern nutzen Kriminelle echte Reservierungsdaten für betrügerische Nachrichten. Niedersachsens Datenschutzbehörde erläutert, welche Gäste Betriebe informieren müssen und welche technischen Maßnahmen vorgesehen sind.

Das Sheraton Fuerteventura Beach, Golf & Spa Resort schließt Ende September 2026 für eine umfassende Renovierung. Die Wiedereröffnung des Fünf-Sterne-Hotels auf den Kanaren ist für den 1. Mai 2027 geplant.

Das Hotelcamp Reinsehlen entwickelt sein Konzept weiter und tritt als Lodge Reinsehlen auf. Zur Neuausrichtung gehören eine überarbeitete Lobby, geplante Ruheplattformen und ein stärkerer regionaler Bezug in der Gastronomie.