Studie meldet hohe Fehlerquote bei Betriebskosten-Abrechnungen in Hotels

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Nach Angaben des Unternehmens Mineko waren 93 Prozent der in den vergangenen zwölf Monaten geprüften Betriebskostenabrechnungen in der Hotellerie fehlerhaft. Das geht aus einer am 28. Mai 2026 veröffentlichten Auswertung des Anbieters für die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen hervor.

Demnach umfasst eine Hotelfläche in den ausgewerteten Fällen durchschnittlich 2.181 Quadratmeter. Für das Abrechnungsjahr 2025 lagen die Betriebskosten laut Mineko im Mittel bei 211.945 Euro. Die durchschnittliche Nachzahlung habe 79.550 Euro betragen. Das Unternehmen gibt zudem an, bei den geprüften Fällen ein durchschnittliches Einsparungspotenzial von 83.108 Euro ermittelt zu haben.

Mineko meldet weiterhin hohe Fehlerquoten bei Gewerbeimmobilien

Nach Angaben des Unternehmens bestätigt sich damit ein Trend der vergangenen Jahre. Über alle Gewerbeimmobilien hinweg habe die Fehlerquote bei Betriebskostenabrechnungen zuletzt 84 Prozent erreicht. Besonders bei großen Gewerbeflächen falle die absolute Höhe möglicher Fehlbeträge häufig höher aus als bei kleineren Objekten.

Die Auswertung bezieht sich auf die von Mineko geprüften Betriebskostenabrechnungen. Angaben zur Gesamtzahl der untersuchten Hotelobjekte oder zur Methodik der Datenerhebung werden in der Veröffentlichung nicht gemacht.

 

Unternehmen nennt mehrere häufige Fehlerquellen bei Hotelabrechnungen

Als typische Fehlerquellen nennt Mineko unter anderem die Abrechnung von Hausmeisterleistungen. Nach Angaben des Unternehmens beschäftigen viele Hotelbetreiber eigenes Personal für diese Aufgaben. Werden entsprechende Leistungen dennoch zusätzlich über die Betriebskosten abgerechnet, könne dies zu einer doppelten Belastung führen.

Außerdem verweist das Unternehmen auf mögliche Probleme bei der Umlage von Leistungen im Bereich Gebäudemanagement. Werden nicht vereinbarte Leistungen unter der Position „Sonstige Betriebskosten“ erfasst, seien diese nach Auffassung von Mineko nicht umlagefähig. Auch Versicherungen gehörten zu den häufig geprüften Positionen. So nennt das Unternehmen als Beispiel Terrorversicherungen, die nach seiner Darstellung nicht in jedem Fall vom Mieter zu tragen seien.

Vertragsregelungen bestimmen Fristen für mögliche Widersprüche

Bei gewerblichen Betriebskostenabrechnungen können Widerspruchsfristen laut Mineko vertraglich vereinbart werden. Diese müssten mindestens drei Monate betragen. Nach Angaben des Unternehmens könne eine fehlerhafte Wiedergabe entsprechender Vereinbarungen in der Abrechnung dazu führen, dass Mieter bis zu drei Jahre Zeit für einen Widerspruch haben.

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