Übernachtungen in Österreich im Dezember noch unter Vor-Corona-Niveau

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Auch wenn die Sommersaison in Österreich nur leicht unter dem Vor-Corona-Jahr 2019 lag und der September 2022 sogar ein leichtes Plus bei den Übernachtungen verbuchte, konnte das Gesamtjahr mit knapp 137 Millionen Übernachtungen noch nicht wieder an das Vorkrisenniveau anschließen. Laaut der nun von Statistik Austria veröffentlichten Zahlen lagen die Übernachtungen um 10,3 Prozent bzw. 15,8 Millionen Übernachtungen unter der Marke des Rekordjahres 2019.

Auch der Dezember 2022 weist mit 10,8 Millionen Übernachtungen ein Minus von 11 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 mit 12,10 Mio. Nächtigungen auf.

„Obwohl Weihnachten und Silvester sehr gut gelaufen sind, haben der wetterbedingt teilweise verspätete Saisonstart sowie die Tatsache, dass der 24. und 25. Dezember auf ein Wochenende gefallen sind, wesentlich zu dem Dezember-Minus beigetragen“, kommentiert Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die veröffentlichten Zahlen für Dezember.

Es ist davon auszugehen, dass auch die Teuerungen von Energie und Lebensmitteln zu niedrigeren Übernachtungszahlen führen und die Erholung der Branche von den Lockdown-geprägten Coronajahren bremsen könnten. Auf Betriebsseite bereiten die gestiegenen Kosten Kopfschmerzen, denn diese können nicht 1:1 an die Gäste weitergegeben werden. Auf Gästeseite wird noch abzuwarten sein, ob die Teuerungen oder die gestiegene Urlaubs- und Unternehmenslust der Gäste nach Corona die Oberhand gewinnt. Spreitzhofer: „Ob wir 2023 bei Nächtigungen, Auslastung und Umsatz wieder an das Vor-Corona-Jahr 2019 anschließen können, wird stark von den beiden Faktoren Energiekosten und Arbeitsmarkt abhängen.“

Insbesondere in diesen Bereichen benötigt die Branche gezielte Maßnahmen: eine rasche Umsetzung des Energiekostenzuschusses 2 ist genauso wichtig wie die die Aktivierung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials, eine Lohnnebenkostensenkung die zur Entlastung von Betrieben und Mitarbeitern führt und auch Maßnahmen, die die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen aus Drittstaaten erleichtern. So wäre etwa ein Aufenthaltstitel für Erwachsene wünschenswert, der es Erwachsenen ermöglicht, die qualitativ hochwertige Lehrausbildung in Österreich abzuschließen. Die Zahlen zeigen klar, dass der Tourismus nach der Corona-Krise rasch wieder zu einem verlässlichen Arbeitgeber wurde. Im Jahresdurchschnitt 2022 gab es im Hotel- und Gastgewerbe 217.472 unselbstständig Beschäftigte.

Neben der demografischen Entwicklung – es stehen sukzessive weniger Arbeitskräfte zur Verfügung – hat die Pandemie aber auch einen Wandel am Arbeitsmarkt beschleunigt. „Unsere Mitarbeiter:innen erwarten Flexibilität bei den Arbeitszeiten, oder möchten nur mehr Teilzeit arbeiten. Wir sehen uns als moderne Arbeitgeber in einer sich schnell wandelnden Dienstleistungsbranche. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Wünschen unserer Mitarbeiter durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu begegnen, wie etwa mit der Implementierung flexibler Arbeitszeitmodelle, Zahlung von Teuerungsprämien zur Abfederung der hohen Inflation oder durch die Schaffung von modernen Mitarbeiterunterkünften“, betont Spreitzhofer.

Neben den vielen Maßnahmen auf betrieblicher Ebene brauche es aber auch dringend die Bereitschaft der Politik, die Rahmenbedingungen anzupassen. „Wir begrüßen daher den heute präsentierten Aktionsplan von Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler, denn alle Aktivitäten, die auch unsere politischen Forderungen beinhalten, ein gutes Wirtschaften unserer Betriebe absichern und dem Tourismus in Österreich zugutekommen sind willkommen! Schließlich müsse an allen Schrauben gedreht werden, damit der Tourismus einen weiteren Aufschwung erlebt und Zugpferd und Beschäftigungsmotor für die heimische Wirtschaft bleibt.“ so der oberste Branchensprecher.

Insbesondere bei dem im Aktionsplan angekündigten Prozess zur Erarbeitung moderner Rahmenbedingungen für Privatzimmervermieter möchte sich der Fachverband Hotellerie verstärkt einbringen. „Hier muss sichergestellt werden, dass der Grundsatz ‚gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten‘ nicht verletzt wird. Schließlich gibt es auch viele kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe und faire Wettbewerbsbedingungen sind für die Branche unabdinglich“, so Spreizhofer abschließend. 


 

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