Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der sogenannten Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen München, Bamberg und Günzburg die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.
Gericht sieht keinen unzulässigen Eingriff in Finanzhoheit
Der jahrelange Streit um die Bettensteuer ist damit vorerst entschieden. Die Landeshauptstadt München hatte gemeinsam mit den Städten Bamberg und Günzburg gegen das Verbot geklagt. Ziel war es, die städtischen Kassen durch eine Extrasteuer für Touristen aufzubessern. Der Verfassungsgerichtshof sieht in dem Verbot jedoch keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit.
Münchens Hoffnung auf Millioneneinnahmen enttäuscht
Gerade in München waren die Hoffnungen auf zusätzliche Einnahmen hoch. Nach Schätzung der Stadtkämmerei hätten bis zu 100 Millionen Euro jährlich durch die Bettensteuer in den allgemeinen Stadthaushalt fließen können. Auch andere vielbesuchte Städte hatten auf die Abgabe gehofft.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kritisierte die Entscheidung der Staatsregierung, Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, "die die eigene Bevölkerung nicht belasten," als "grundfalsch." Reiter betonte, die Stadt sei hochattraktiv, und es wäre nur fair, wenn Gäste "einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten."
Ungeachtet der juristischen Niederlage signalisiert die Stadtverwaltung München, nicht aufgeben zu wollen. Kämmerer Christoph Frey kündigte an, intensiv zu prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, das Verbot "doch noch auszuhebeln." Er sagte: "So leicht geben wir nicht auf."
Hoteliers sehen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich. Damit hätten alle drei zentralen Verfassungsorgane Bayerns – Legislative (Landtag), Exekutive (Staatsregierung) und Judikative (Verfassungsgerichtshof) – gleich entschieden, dass es keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben dürfe.
Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert argumentierte, eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt. Die von der Corona-Pandemie und Kostenexplosionen betroffenen Hoteliers fürchteten eine weitere Verschlechterung ihrer Lage.
Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer betonte, eine Übernachtungssteuer hätte das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil "Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen." Weiterhin kritisierte sie, dass die Einnahmen im Falle Münchens "noch nicht einmal der Branche zukommen, sondern in den allgemeinen Stadthaushalt fließen" sollten.
Staatsregierung fürchtet Schaden für Tourismus
Die Staatsregierung hatte das Verbot der Bettensteuer 2023 erlassen, da sie Schaden für die Tourismusbranche fürchtet. Der Verband Dehoga dankte Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der sein Wort gehalten und sich "wie kein Zweiter für das Gastgewerbe stark gemacht" habe.
Dem Tourismus in Bayern kommt als "Leitökonomie und Jobmotor" eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus, davon 447.000 in Hotels und Gaststätten. Das Gastgewerbe biete dabei Arbeit und Ausbildung auch in Regionen, aus denen sich andere Branchen zurückgezogen hätten. Im vergangenen Jahr zählte das Statistische Landesamt über 100 Millionen Übernachtungen in Bayern.
Der Dehoga sieht die Branche weiterhin durch hohe Kosten belastet. Statt neuer Steuern sei es extrem wichtig, dass zum 1. Januar 2026 die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft tritt, was Söder ebenfalls unterstützt habe.













