Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt: Kommunale Klage scheitert vor Verfassungsgericht

| Hotellerie Hotellerie

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der sogenannten Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen München, Bamberg und Günzburg die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.

Gericht sieht keinen unzulässigen Eingriff in Finanzhoheit

Der jahrelange Streit um die Bettensteuer ist damit vorerst entschieden. Die Landeshauptstadt München hatte gemeinsam mit den Städten Bamberg und Günzburg gegen das Verbot geklagt. Ziel war es, die städtischen Kassen durch eine Extrasteuer für Touristen aufzubessern. Der Verfassungsgerichtshof sieht in dem Verbot jedoch keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit.

Münchens Hoffnung auf Millioneneinnahmen enttäuscht

Gerade in München waren die Hoffnungen auf zusätzliche Einnahmen hoch. Nach Schätzung der Stadtkämmerei hätten bis zu 100 Millionen Euro jährlich durch die Bettensteuer in den allgemeinen Stadthaushalt fließen können. Auch andere vielbesuchte Städte hatten auf die Abgabe gehofft.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kritisierte die Entscheidung der Staatsregierung, Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, "die die eigene Bevölkerung nicht belasten," als "grundfalsch." Reiter betonte, die Stadt sei hochattraktiv, und es wäre nur fair, wenn Gäste "einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten."

Ungeachtet der juristischen Niederlage signalisiert die Stadtverwaltung München, nicht aufgeben zu wollen. Kämmerer Christoph Frey kündigte an, intensiv zu prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, das Verbot "doch noch auszuhebeln." Er sagte: "So leicht geben wir nicht auf."

Hoteliers sehen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich. Damit hätten alle drei zentralen Verfassungsorgane Bayerns – Legislative (Landtag), Exekutive (Staatsregierung) und Judikative (Verfassungsgerichtshof) – gleich entschieden, dass es keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben dürfe.

Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert argumentierte, eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt. Die von der Corona-Pandemie und Kostenexplosionen betroffenen Hoteliers fürchteten eine weitere Verschlechterung ihrer Lage.

Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer betonte, eine Übernachtungssteuer hätte das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil "Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen." Weiterhin kritisierte sie, dass die Einnahmen im Falle Münchens "noch nicht einmal der Branche zukommen, sondern in den allgemeinen Stadthaushalt fließen" sollten.

Staatsregierung fürchtet Schaden für Tourismus

Die Staatsregierung hatte das Verbot der Bettensteuer 2023 erlassen, da sie Schaden für die Tourismusbranche fürchtet. Der Verband Dehoga dankte Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der sein Wort gehalten und sich "wie kein Zweiter für das Gastgewerbe stark gemacht" habe.

Dem Tourismus in Bayern kommt als "Leitökonomie und Jobmotor" eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus, davon 447.000 in Hotels und Gaststätten. Das Gastgewerbe biete dabei Arbeit und Ausbildung auch in Regionen, aus denen sich andere Branchen zurückgezogen hätten. Im vergangenen Jahr zählte das Statistische Landesamt über 100 Millionen Übernachtungen in Bayern.

Der Dehoga sieht die Branche weiterhin durch hohe Kosten belastet. Statt neuer Steuern sei es extrem wichtig, dass zum 1. Januar 2026 die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft tritt, was Söder ebenfalls unterstützt habe.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Sheraton Fuerteventura Beach, Golf & Spa Resort schließt Ende September 2026 für eine umfassende Renovierung. Die Wiedereröffnung des Fünf-Sterne-Hotels auf den Kanaren ist für den 1. Mai 2027 geplant.

Das Hotelcamp Reinsehlen entwickelt sein Konzept weiter und tritt als Lodge Reinsehlen auf. Zur Neuausrichtung gehören eine überarbeitete Lobby, geplante Ruheplattformen und ein stärkerer regionaler Bezug in der Gastronomie.

Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC bereitet laut Reuters ein Vorgehen gegen Booking Holdings wegen möglicherweise irreführender Hotelwerbung vor. Nach Angaben einer dieser Personen könnten die möglichen Strafen mehr als 500 Millionen Dollar betragen.

Die Motorworld Group plant am Hockenheimring eine neue Erlebnis- und Veranstaltungswelt. Das Projekt soll Motorsport, Handel, Werkstätten, Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungen und Dienstleistungen an dem Rennsportstandort miteinander verbinden.

Das Hotel The Hoxton, Amsterdam hat seine Räumlichkeiten an der Herengracht nach zehnjährigem Bestehen umfassend neugestaltet. Neben der Lotti’s Bar und dem Tagungsbereich wurden fünf individuelle Signature-Zimmer renoviert.

Premier Inn hat am Bodensee ein neues Hotel eröffnet. Der sechsgeschossige Neubau ist das 76. Hotel der Marke in Deutschland. Neben dem bereits bestehenden Standort in Lindau ist die Hotelgruppe damit nun auch in Konstanz vertreten.

Im August 2026 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 58,7 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 1,1Prozent weniger als im August 2025.

Die Betreibergesellschaft des ehemaligen Hotels Reichshof in Norden, das heute Tides Boutique Hotel heißt, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Nach Angaben von des Insolvenzverwalters werde der Hotel- und Gastronomiebetrieb uneingeschränkt fortgeführt.

Im Darknet werden nach Angaben der Lindner Hotels AG Daten angeboten, die mutmaßlich aus dem Cyberangriff vom 8. Juni 2026 stammen. Überprüfte Beispieldaten enthalten tatsächlich Daten aus den betroffenen Beständen; der genaue Umfang der Datenentwendung werde weiter untersucht.

Wenn die nächste Generation übernehmen soll, bringt das in familiengeführten Häusern immer auch Herausforderungen mit sich. Als Hotelier in dritter Generation kennt Thomas Walther vom Hotel Walther und Hotel Steinbock diese nur zu gut – und berichtet Oliver Meyer im HotelPartner-Podcast, wie der Generationenwechsel erfolgreich ablaufen kann und welche Rolle das Thema Führung dabei spielt.