Weindiebstahl im Kronenschlösschen – Staatsanwaltschaft entlastet Betreiber Hans-Burkhardt Ullrich

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Die Eigentümer des Hotel und Restaurants Kronenschlösschen in Eltville-Hattenheim, Hans-Burkhardt Ullrich und seine Tochter Johanna Bächstädt, sind vom Vorwurf des versuchten Betrugs im Zusammenhang mit einem spektakulären Weindiebstahl im Rheingau entlastet worden. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat das Ermittlungsverfahren gegen sie und ihren Chefsommelier Florian Richter eingestellt.

Die Betreiber des Hotels Kronenschlösschen, seit über 20 Jahren Veranstalter des Rheingau Gourmet und Weinfestivals, wurden bei einem Einbruchdiebsstahl im Januar 2021 in ihrem Weinkeller im Januar erheblich geschädigt. Versicherer Gothaer weigert sich immer noch den Schaden zu regulieren. Im Gegenteil: Im Mai 2021 fanden Hausdurchsuchungen von Polizei und Steuerfahndung statt, nachdem die Gothaer Versicherung Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gestellt hat. Geäußert wurde seinerzeit der der Verdacht, Inhaber und Geschäftsführerin hätten im Zusammenwirken mit einem Mitarbeiter selbst den Einbruch fingiert und begangen, die Weine an eigene Kunden verkauft und danach geplant, den Versicherungswert zusätzlich zu vereinnahmen.

Hotelier Hans-Burkhardt Ullrich bezeichnete damals den Vorwurf als völlig absurd. Er sei zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht in Deutschland gewesen. „Wie kann man auf die verrückte Idee kommen, ich hätte mit meiner Tochter im Zusammenwirken mit einem unserer Angestellten einen schweren Einbruchdiebstahl und einen schweren Betrug vereinbart? Dafür gibt es nicht den geringsten Hinweis. Es werden absolut integre Menschen eines schweren Verbrechens beschuldigt, und das ausschließlich mit vagen, völlig absurden Unterstellungen, - ohne einen einzigen konkreten Verdacht.“

Laut Ullrich haben sich alle Unterstellungen und Verdächtigungen in nichts aufgelöst. Er wirft der bis heute zahlungsunwilligen Versicherung vor, gezielt Verdächtigungen wegen vermeintlicher Insiderkenntnisse der Einbrecher verbreitet zu haben, um sich der Pflicht zur Schadensregulierung zu entziehen. Ullrich, selbst Rechtsanwalt, hat inzwischen Zivilklage vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben und will darüber hinaus die Versicherung und weitere Personen wegen „Schädigung seiner Persönlichkeitsrechte und Verleumdung“ auf Schadenersatz verklagen.


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