Wettbewerbszentrale geht gegen Hotelsterne von Google vor 

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Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geht Google wegen der eigenen Hotelsterne des Suchmaschinenriesen vor. Anfang des Jahres hat die Wettbewerbszentrale Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Hintergrund der Klage der Wettbewerbszentrale sind „Google My Business“-Anzeigen, in denen für verschiedene in Deutschland betriebene Hotels unter Angabe von Sterne-Klassifizierungen geworben wurde. Den Usern werde suggeriert, so die Wettbewerbszentrale, das betreffende Hotel habe eine offizielle und anerkannte Hotelklassifizierung und entsprechende Prüfungen durchlaufen, wie andere Sternehotels in Deutschland auch. Dies sei aber nicht der Fall. 

Die betreffenden Hotelbetreiber wiesen gegenüber der Wettbewerbszentrale - unabhängig voneinander - darauf hin, dass sie die Angabe der jeweils in den Google My Business Anzeigen genannten Sterne weder beauftragt noch sonst an anderer Stelle mit den angegebenen Sternen geworben hätten. Die „falsche Sternewerbung“ sei ohne ihr Zutun entstanden. 

„Google erstellt im Bereich „My Business“ offensichtlich mithilfe von Algorithmen eigene Hotelkategorisierungen mit entsprechenden Sternen“, schreibt die Wettbewerbszentrale. Die Verbraucher wiederum könnten nicht erkennen, dass die Hotelsterne in Google My Business von Google stammen und nach welchen Kriterien dies geschehe. Die Wettbewerbszentrale beanstandete gegenüber Google die Darstellung von Hotelbetrieben mit der Angabe „x-Sterne-Hotel“ als irreführend, wenn eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung für das jeweilige Hotel nicht gegeben sei.

„Aus Sicht der Wettbewerbszentrale werden mit derartigen Werbeaussagen sowohl Verbraucher in die Irre geführt als auch Wettbewerber benachteiligt und sogar die betreffenden Hotelbetreiber benachteiligt, die mit der genannten Sterne-Kategorie selbst gar nicht werben und werben wollen. Das geht also in vielerlei Hinsicht zu Lasten des fairen Wettbewerbs.“, lautet die Einschätzung von  Dr. Reiner Münker, Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. 


 

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