Wien verschärft Regeln für Kurzzeitvermietung

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Wien geht ab dem 1. Januar 2027 mit einer Registrierungspflicht und schärferen Regeln gegen die illegale Kurzzeitvermietung von Wohnraum vor. Wie Bürgermeister Michael Ludwig mitteilt, soll damit verhindert werden, dass Wohnungen dem privaten Wohnungsmarkt entzogen und für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Das im November im Wiener Landtag zu beschließende Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz sieht vor, dass alle Gastgeber ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierungsnummer benötigen. Für bereits im Markt befindliche Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des ersten Quartals 2027. Die Stadt Wien prüft nach Angaben der Verwaltung, ob Gründe gegen eine Vermietung sprechen, und stellt anschließend eine Nummer aus, die auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com angegeben werden muss. Bei Verstößen drohen Geldstrafenvon bis zu 50.000 Euro, wobei bei Wiederholung Mindeststrafen von 2.000 Euro vorgesehen sind.

Um die im Jahr 2024 eingeführte 90-Tage-Regel zu schützen, werden zudem die Bestimmungen für Umwidmungen von Wohnraum in Beherbergungsstätten außerhalb von Wohnzonen verschärft. Künftig müssen nach Angaben der Stadt mindestens achtzig Prozent der Nutzflächen der Regelgeschosse für Wohnzwecke erhalten bleiben. Damit soll laut Bürgermeister Ludwig verhindert werden, dass Eigentümer durch Umwidmungsanträge die gesetzlichen Vorgaben umgehen. Alle Verfahren, die seit dem Sommer eingelangt sind, fallen bereits unter die neuen Regeln, um eine Antragswelle zu verhindern.

Die Baupolizei verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 305 Anträge im Zusammenhang mit Beherbergungsstätten, wovon bis zum 31. Dezember 2025 genau 132 Anträge bewilligt wurden. Seit der Gründung des Referats Kontrolle Kurzzeitvermietung im Zuge der Regelverschärfungen im Juli 2024 gingen nach Angaben der Behörde 2.484 Anzeigen ein. Bis Ende Juli 2026 leitete das Referat 558 Strafanträge weiter. 

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