Yachthafen-Residenz Hohe Düne: Verteidigung will Revision für Hotel-Unternehmer Lökkevik

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Im Verfahren um die Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben durch den Rostocker Hotel-Unternehmer Per Harald Lökkevik hat die Verteidigung erneut Revision eingelegt. Das teilte Lökkeviks Anwältin Alexandra Wagner am Donnerstag mit. Damit muss der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Schwerin überprüfen.

Der 58-jährige Investor des Rostocker Hotelkomplexes Yachthafenresidenz Hohe Düne war verurteilt worden, weil er zwischen 2007 und 2009 knapp 80 Polinnen und Polen über Werkverträge beschäftigt hatte, obwohl sie wie Festangestellte tätig waren. Demnach sparte er Steuern und Sozialabgaben.

Vom Schweriner Landgericht wurde Lökkevik in der vergangenen Woche in einem ersten Revisionsprozess zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen von je 1000 Euro verurteilt. Damit milderte das Gericht die Strafe ab, die das Landgericht Rostock 2015 verhängt hatte. Damals betrug das Strafmaß ein Jahr Haft, die zur Bewährung auszusetzen war, plus 180 Tagessätze zu je 1000 Euro Geldstrafe. Der BGH hatte das Rostocker Urteil 2017 teilweise aufgehoben.

Zudem hat der BGH noch nicht über eine zweite Revision in einem weiteren Verfahren gegen Lökkevik entschieden. Darin wird ihm vorgeworfen, rund 50 Millionen Euro an Subventionen für den Bau der Yachthafenresidenz durch falsche Angaben bei den Behörden erschlichen zu haben. In zwei Prozessen war Lökkevik von diesem Vorwurf freigesprochen worden.


 

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