Ein Roomboy aus einem Düsseldorfer Hotel hat vor dem dortigen Landesarbeitsgericht eine Nachzahlung von mehr als 20.000 Euro erstritten. Angestellt war er bei einem Dienstleister, für den er die Gästezimmer und Suiten des Hotels reinigte.
Der Kläger hatte behauptet, dass sein Arbeitgeber nicht die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt habe. Stattdessen hätte er die Stundenzettel blanko unterschreiben müssen. Es handele sich also um eine rein statistische Wiedergabe der ihm zugewiesenen Zimmerzahl multipliziert mit 30 Minuten bzw. mit 45 Minuten bei Suiten. Tatsächlich habe er von November 2015 bis Juni 2016 Arbeitsleistungen erbracht, die zwischen 127 und 243 Stunden monatlich gelegen hätten, so die Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts.
Auch die Kündigung durch den Arbeitgeber kassierte das Gericht wieder ein, so dass dem Kläger nun zusätzliche Monatsgehälter zustehen.