Gerade in der Ferienzeit kommt es häufig zu Stornierungen von Hotelbuchungen. Frank Wilmesmeyer, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft, weist darauf hin, dass fehlerhafte Stornoklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu führen können, dass Hotels ihre Ansprüche auf Stornogebühren verlieren.
Eine wirksame Klausel muss dem Gast ausdrücklich die Möglichkeit einräumen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Fehle dieser Passus, könne die gesamte Regelung unwirksam sein.
Zudem müssten ersparte Aufwendungen berücksichtigt werden. Wilmesmeyer verweist auf von der Rechtsprechung anerkannte Pauschalsätze, die auch Dehoga und IHA übernommen hätten. Danach seien je nach Verpflegungsart Stornogebühren von bis zu 90 Prozent möglich.
Auch Erlöse aus einer Weitervermietung des stornierten Zimmers müssten grundsätzlich angerechnet werden. Bei Non-Refundable Rates müsse zudem klar erkennbar sein, dass der Gast dafür einen Preisvorteil gegenüber einem flexiblen Tarif erhält.
Wilmesmeyer empfiehlt Hoteliers, ihre AGB und Buchungsbestätigungen regelmäßig zu überprüfen. Formulierungsfehler könnten im Streitfall den Vergütungsanspruch gefährden.
Die Einschätzung von Frank Wilmesmeyer,
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft
Ferienzeit – Stornozeit
Eine immer wiederkehrende Herausforderung für Hotelier und Gast- die Stornierung eines verbindlich gebuchten Hotelzimmers und die Frage ob der Gast die sog. „Stornogebühr“ zahlen muss und wenn ja wie hoch diese sein darf.
Stornoklauseln im Hotelrecht: Sicher aufgestellt für die Praxis
Eine Buchungsabsage ist im Hotelalltag keine Seltenheit. Doch halten Ihre AGB einer gerichtlichen Überprüfung stand?
Viele Hoteliers wiegen sich mit pauschalen Stornogebühren oder „Non-Refundable Rates“ in falscher Sicherheit.
Fällt eine Stornoklausel wegen AGB-Fehlern nach § 309 Nr. 5 BGB durch, bleibt das Hotel oft auf den gesamten Kosten sitzen.
Hier ist die Checkliste für rechtssichere Stornobedingungen:
Checkliste: Ist Ihre Stornoklausel rechtssicher
Gegenbeweis ausdrücklich gewährt?
Muss-Kriterium: In den AGB muss dem Gast explizit der Nachweis gestattet werden, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Fehlt dieser Passus, ist die gesamte Klausel unwirksam.
Ersparte Aufwendungen realistisch bemessen?
Werden die von der Rechtsprechung anerkannten Pauschalsätze (§ 537 Abs. 1 S. 2 BGB i. V. m. § 287 ZPO), die von der DEHOGG und der IHA übernommen wurden, eingehalten?
- Übernachtung / FEWO: max. 80–90 % Stornogebühr (10–20 % Abzug wegen ersparter Aufwendungen)
- Übernachtung mit Frühstück: max. 80 % Stornogebühr (20 % Abzug wegen ersparter Aufwendungen)
- Halbpension: max. 70 % Stornogebühr (30 % Abzug wegen ersparter Aufwendungen)
- Vollpension: max. 60 % Stornogebühr (40 % Abzug wegen ersparter Aufwendungen)
Anderweitige Vermietung angerechnet?
Wird das stornierte Zimmer bei voller Ausbuchung an einen anderen Gast weitervermietet, muss der Erlös angerechnet werden – das gilt grundsätzlich auch bei „Nicht erstattbaren Raten“ (Non-Refundable Rates).
Transparente Differenzierung bei Sonderraten?
Werden unstornierbare Raten („Non-Refundable“) angeboten, muss für den Gast klar erkennbar sein, dass ihm im Gegenzug ein deutlicher Preisvorteil gegenüber dem Flex-Tarif gewährt wird.
Staffelung bei Gruppen & Events vereinbart?
Für Tagungs- und Gruppenbuchungen sollten zeitlich gestaffelte Absagefristen vereinbart werden, die den tatsächlichen Wiedervermarktungschancen entsprechen.
Fazit: Prüfen Sie Ihre Buchungsbestätigungen und AGB regelmäßig. Ein kleiner Formulierungsfehler kann im Ernstfall den Vergütungsanspruch kosten!
Frank Wilmesmeyer berät und vertritt bundesweit Unternehmen, insbesondere Hotelbetreiber, Investoren und Projektentwickler im Hotelrecht und Immobilienrecht. Als Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft ist er seit über zwei Jahrzehnten auf die rechtlichen Fragestellungen der Hotellerie und Immobilienwirtschaft spezialisiert.
Die Kanzlei bietet maßgeschneiderte rechtliche Beratung für eine rechtssichere Betriebsführung sowie bei Transaktionen und Pachtverträgen.
Mehr erfahren: www.wilmesmeyer-recht.de
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