Hotelrecht

Die Begriffe Probezeit und Wartezeit werden im Arbeitsrecht häufig gleichgesetzt. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch in ihrer rechtlichen Wirkung. Denn, auch nach dem Ende der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beendet werden, ohne dass ein Kündigungsgrund erforderlich ist. Darauf weist Kathrin Wand, Fachanwältin für Arbeitsrecht, in einem Gastbeitrag auf Tageskarte.io hin.