„Klimaneutrale Übernachtung“, „nachhaltiges Hotel“ oder „umweltfreundliches Tagungsangebot“: Mit solchen Aussagen werben inzwischen zahlreiche Hotels und Gastronomiebetriebe. Ab Ende September gelten jedoch strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung.
Frank Wilmesmeyer, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft, weist darauf hin, dass die neuen Vorgaben für die Hotel- und Gastronomiebranche besonders relevant sind. Auf den Prüfstand gehören unter anderem die eigene Website und Buchungsstrecke, Social-Media-Auftritte, Zimmermappen, Tagungsangebote und verwendete Nachhaltigkeitssiegel. Auch Angaben auf Buchungsplattformen sollten kontrolliert werden.
Hintergrund ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union, mit der Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und sogenanntem Greenwashing geschützt werden sollen.
Besonders relevant sind allgemein gehaltene Aussagen wie „grün“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“. Auch die Werbung mit „klimaneutralen“ Angeboten, bei denen die behauptete Klimaneutralität vor allem über CO₂-Kompensation erreicht werden soll, kann künftig problematisch sein.
Wilmesmeyer empfiehlt Betrieben deshalb, ihre Nachhaltigkeitskommunikation rechtzeitig zu überprüfen. Statt pauschaler Umweltversprechen sollten möglichst konkrete und nachvollziehbare Angaben zu tatsächlich umgesetzten Maßnahmen gemacht werden.
EmpCo-Compliance-Checkliste für die Hotellerie
Die folgende Checkliste der Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft zeigt, an welchen Stellen Hotels und Gastronomiebetriebe ihre Kommunikation überprüfen sollten.
1. Website & Buchungsstrecke (Claims & Slogans)
Pauschale Floskeln löschen: Aussagen wie "Das grüne Hotel im Allgäu", "Umweltfreundlich übernachten" oder "Nachhaltige Gastfreundschaft" von der Startseite und aus der Metadescription entfernen.
Konkrete Fakten nennen: Statt allgemeinem Lob lieber messbare Maßnahmen präsentieren.
- Falsch: „Bei uns übernachten Sie 100 % nachhaltig.“
- Richtig: „Unser Hotel nutzt eine Photovoltaikanlage für 40 % des Eigenstrombedarfs und heizt mit Geothermie.“
Transparenz beim Buffet/Gastronomie: Begriffe wie "öko" oder "bio" dürfen für Speisen nur genutzt werden, wenn die Zutaten streng den offiziellen Bio-Zertifizierungen entsprechen.
- Falsch: „Regionales & nachhaltiges Frühstücksbuffet.“
- Richtig: „Frühstückseier beziehen wir vom Bioland-Hof X (12 km entfernt), der Käse stammt von der Käserei Y.“
2. „Klimaneutrale Übernachtung“ & Ausgleichsbeiträge
Keine „klimaneutralen Zimmer“ verkaufen: Das Angebot, dass Gäste für 1,50 € Aufpreis ihr Zimmer "klimaneutral" buchen können (weil das Hotel dafür Bäume pflanzt oder Zertifikate kauft), ist auf Produktebene unzulässig.
- Spenden & Engagement entkoppeln: Freiwillige Umweltbeiträge dürfen nicht mehr als Erreichung der Neutralität des Aufenthalts dargestellt werden.
- Falsch: „Buchen Sie die klimaneutrale Option – wir kompensieren Ihren CO₂-Fußabdruck.“
- Richtig: „Mit Ihrer freiwilligen Spende von 1,50 € unterstützen Sie das lokale Aufforstungsprojekt X.“
3. Siegel auf der Website, im Foyer & auf OTAs
„Selbstgebastelte“ Umwelt-Logos entfernen: Icons wie ein selbst gestaltetes grünes Blättchen mit dem Text "Green Hotel Guarantee" oder "Eco-Friendly Resort" müssen aus allen Medien gelöscht werden.
Anerkannte Hotel-Siegel verwenden: Zertifikate dürfen nur genutzt werden, wenn sie von unabhängigen Dritten auditiert werden (z. B. GreenSign, DEHOGA Umweltcheck, Viabono, EU Ecolabel, GSTC-zertifizierte Standards).
Anpassung auf Buchungsplattformen: Sicherstellen, dass die Angaben bei Drittanbietern (Booking.com, HRS, Expedia) mit den rechtlichen Anforderungen übereinstimmen.
4. Tagungs- & MICE-Marketing (B2B)
Angebote für Geschäftskunden anpassen: Pakete für "Green Meetings" oder "Klimaneutrale Tagungen" überarbeiten.
Echte Kennzahlen statt Marketing-Texte: B2B-Kunden fordern oft Nachhaltigkeitsdaten. Statt Pauschalversprechen präzise Kennzahlen (z. B. nach dem Hotel Carbon Measurement Initiative (HCMI)-Standard) liefern.
- Falsch: „Buchen Sie ein 100 % nachhaltiges Seminar bei uns.“
- Richtig: „Wir berechnen den veranstaltungsbezogenen Energie- und Ressourcenverbrauch nach HCMI und stellen Ihnen diesen transparent zur Verfügung.“
5. In-Room-Kommunikation & Zimmermappen
Verhaltensempfehlungen sachlich formulieren: Hinweise zum Handtuchwechsel oder Wasser sparen sollten motivierend und faktenbasiert sein, nicht als "Begründung" für ein vermeintlich komplett grünes Hotel dienen.
- Falsch: „Hängen Sie das Handtuch auf, um unser Hotel klimaneutral zu halten.“
- Richtig: „Hängen Sie Ihr Handtuch auf, wenn Sie es weiterverwenden möchten. Das spart pro Tag X Liter Wasser und Waschmittel.“
Zusammenfassung für den Hotelier
Alt (Nicht mehr erlaubt)
„Buchen Sie ein klimaneutrales Zimmer durch unseren CO₂-Ausgleich.“
Neu (EmpCo-konform)
„Wir reduzieren Emissionen vor Ort (z. B. Wärmepumpe) und unterstützen zusätzlich ein regionales Moor-Schutzprojekt.“
Alt (Nicht mehr erlaubt)
Eigenes Hotel-Icon: „100 % Eco-Friendly Hotel“
Neu (EmpCo-konform)
„Wir reduzieren Emissionen vor Ort (z. B. Wärmepumpe) und unterstützen zusätzlich ein regionales Moor-Schutzprojekt.“
Alt (Nicht mehr erlaubt)
„Genießen Sie unser umweltfreundliches, regionales Frühstück.“
Neu (EmpCo-konform)
Offizielles Siegel führen (z. B. DEHOGA Umweltcheck Gold oder GreenSign).
„Unsere Milchprodukte beziehen wir zu 90 % von Höfen im Umkreis von 30 km.“
Frank Wilmesmeyer berät und vertritt bundesweit Unternehmen, insbesondere Hotelbetreiber, Investoren und Projektentwickler im Hotelrecht und Immobilienrecht. Als Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft ist er seit über zwei Jahrzehnten auf die rechtlichen Fragestellungen der Hotellerie und Immobilienwirtschaft spezialisiert.
Die Kanzlei bietet maßgeschneiderte rechtliche Beratung für eine rechtssichere Betriebsführung sowie bei Transaktionen und Pachtverträgen.
Mehr erfahren: www.wilmesmeyer-recht.de
Kontakt: +49 2131-38 48 68 88 | E-Mail: info@wmrg.de

