Bier-Ausschank: Katar lässt Verkaufszelte umstellen

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Wenige Tage vor dem Start der Fußball-WM hat Gastgeber Katar seine Strategie im Bezug auf den Alkoholausschank während der Spiele geändert. Nach Medienberichten wurden die Stände, die schon rund um die Stadien aufgebaut waren, wieder abgebaut und sollen nun an anderen Stellen aufgestellt werden.

Wie die "Bild" berichtet, würden die Katarer weiterhin auf ein Verbot drängen, die FIFA und ihr Bier-Sponsor hielten aber dagegen.

"Wir arbeiten mit der FIFA zusammen, um sicherzustellen, dass die Fans den bestmöglichen Zugang zu unseren Produkten haben", teilte die Brauerei und Unternehmensgruppe Anheuser-Busch InBev, ein Großsponsor des Weltverbandes FIFA, mit. Sie schenkt die Marke Budweiser aus. Man sei am Samstag informiert worden und arbeite mit der FIFA zusammen, "um die Verkaufsstellen an die gewünschten Orte zu verlegen. Unser Fokus liegt darauf, unter den neuen Bedingungen das bestmögliche Kundenerlebnis zu bieten."

Das WM-Organisationskomitee wies die Meldungen zurück. Es gebe beim Alkoholausschank keine neue Regelung, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Bestimmte Bewirtungsbereiche würden verlegt, darunter einige Budweiser-Zelte. Diese blieben aber wie bisher innerhalb des Stadionbereichs. Die Zeiten des Ausschanks und die Zahl der Stände würden in allen acht Stadien nicht verändert.

Strenge Regeln zum Verkauf

Vorgesehen war, dass die Fans während des Turniers vom 20. November bis 18. Dezember innerhalb der Stadionbereiche in bestimmten Zonen alkoholhaltiges Bier kaufen dürfen - jedoch nicht direkt in den Arenen sowie nur vor und nach den Spielen. In den Stadien werde alkoholfreies Bier ausgeschenkt. Am Abend ist der Ausschank zudem auf dem offiziellen Fanfest zentral in der Hauptstadt Doha gestattet.

Alkohol ist in Katar nicht gänzlich verboten, wird aber nur sehr eingeschränkt etwa in Bars oder Restaurants bestimmter Hotels ausgeschenkt. Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, können ihn auch in einem Geschäft kaufen, müssen aber älter als 21 Jahre sein und brauchen dafür eine Erlaubnis. (dpa)


 

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