Fast jeder elfte untersuchte Wein in Rheinland-Pfalz beanstandet

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Vorsätzliche Täuschungen und versehentlich falsche Kennzeichnungen: Experten haben 2021 bei der Untersuchung von Weinen in Rheinland-Pfalz fast jede elfte Probe beanstandet. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz teilte am Mittwoch mit: «Um die Verbraucher und die redlich arbeitenden Winzer vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Weinkontrolleure des LUA im vergangenen Jahr 4698 Kontrollen in Weinbaubetrieben durchgeführt.»

Zusammen mit zusätzlichen Weinen aus Geschäften hätten Laborfachleute insgesamt 3881 Proben untersucht. 9,3 Prozent aller Proben seien beanstandet worden. Gründe dafür seien wohl Nachlässigkeit oder das komplexe Regelwerk, aber auch vorsätzliches Handeln von Produzenten gewesen.

Häufige Mängel waren laut dem LUA die Angabe eines falschen Alkoholgehalts, unzutreffende Geschmackshinweise wie etwa trocken oder halbtrocken, falsche Angaben der Rebsorte oder unzureichende Hinweise auf allergieauslösende Stoffe. 2021 seien aber auch 85 Proben von in- und ausländischem Wein in Rheinland-Pfalz wegen Grenzwertverstößen oder unzulässiger Behandlungen wie der Zugabe von künstlichem Aroma aufgefallen. «Mittelprächtigen Tropfen mit künstlichen Aromen geschmacklich auf die Sprünge zu helfen, gilt als gezielte Weinverfälschung und ist in der ganzen EU streng verboten», erklärte die Landesbehörde.

Nach ihren Angaben geriet etwa ein schon 2020 auffällig gewordener spanischer Produzent 2021 erneut ins Visier der rheinland-pfälzischen Experten, weil sich in seinen Weinen auch synthetisch hergestellte Aprikosen- und Pfirsicharomen fanden. «Die zuständigen Behörden in Spanien wurden über die Befunde informiert», hieß es.

Auch ein osteuropäischer «Krimsekt» im rheinland-pfälzischen Einzelhandel sei mit seinem intensiven Beerenaroma der Weinüberwachung aufgefallen: «Alle geschulten Kostgutachter stellten übereinstimmend fest, dass eine Aromatisierung stattgefunden haben musste. Die Laboruntersuchung bestätigte den Verdacht.» Künftig kümmert sich laut dem LUA das für den Lieferanten zuständige, ungenannte Bundesland um die Vorwürfe. (dpa)


 

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