Novum Hospitality beruft Stephan Gerhard und Thomas Willms in Aufsichtsrat

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David Etmenan, Chief Executive Officer & Owner der Novum Hospitality, beruft auf der Anteilseignerseite mit Prof. Dr. h.c. Stephan Gerhard und Thomas Willms zwei Experten der nationalen und internationalen Hotelbranche als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat des Unternehmens. Zum Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Alexander Boye gewählt.

Prof. Dr. Stephan Gerhard ist Mitgründer der 25hours Hotel Company sowie der Arcona Management GmbH, Gründer der Treugast Solutions Group, Beiratsmitglied des IHA Hotelverbands, Hochschulprofessor und CEO der Solutions Holding. „Novum Hospitality ist schon heute einer der relevantesten Player am deutschen Hotelmarkt. Deshalb freut es mich sehr, dass ich durch die Berufung zum Aufsichtsrat die Möglichkeit habe, meine Expertise insbesondere auch in die Weiterentwicklung der Gruppe einzubringen“, erklärt Prof. Dr. Stephan Gerhard.

Berater und Consultant Thomas Willms ist ehemaliger Chief Executive Officer und Sprecher des Vorstands der Steigenberger Hotels AG und Deutsche Hospitality, war als Senior Vice President Starwood Hotels & Resorts sowie Marriott International  Zentral- und Osteuropa tätig und hatte mehrere Führungspositionen bei ArabellaStarwood, Maritim und Intercontinental Hotels Group inne. 2021 gründete Willms die Beratungsfirma TWC (Thomas Willms Consulting). „Ich freue mich sehr, dieses aufstrebende und innovative Unternehmen als Mitglied des Aufsichtsrates zu unterstützen“, so Thomas Willms.

Als Aufsichtsratsvorsitzender wurde der Unternehmensberater Alexander Boye gewählt, als stellvertretender Vorsitzender fungiert weiterhin Mortesa Etmenan, früherer Chief Operating Officer der Novum Hospitality. Als langjähriger Geschäftsführer bedeutender Immobilien-Investmentgruppen bringt Alexander Boye internationale Führungserfahrung sowie Immobilien- und Strukturierungs-Know-how in das Gremium ein.

Der Aufsichtsrat der Novum Hospitality setzt sich aus zwölf Personen zusammen, wovon sechs Mitglieder durch den Gesellschafter ernannt (Anteilseignervertreter) und sechs Mitglieder durch die Arbeitnehmer gewählt wurden (Arbeitnehmervertreter).  


 

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