3G-Regelungen in Hotels und Restaurants: föderaler Flickenteppich

| Politik Politik

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August sollen Klarheit schaffen. Auch Gastronomie und Hotellerie könnten von den Lockerungen profitieren –doch noch herrscht ein Flickenteppich an Verordnungen, wie eine Grafik verdeutlicht.

Angesichts steigender Infektionszahlen droht Deutschland eine vierte Corona-Welle im Herbst. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich deshalb am 10. August auf Regelungen und Maßnahmen verständigt, um die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen und einen erneuten Lockdown unbedingt zu vermeiden.

Eine zentrale Rolle spielt dabei das 3G-Prinzip –Genesen, Geimpft, Getestet. Spätestens ab dem 23. August sollen in bestimmten Innenräumen im öffentlichen Leben nur noch Personen Zutritt finden, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind oder genesen. Alle anderen benötigen dann einen negativen Antigen- oder PCR-Test.

Für die Gastronomie und Hotellerie, die wie kaum eine andere Branche von den „Lockdown“-Verordnungen betroffen war, könnte eine solche bundeseinheitliche Regelung dringend benötigte Planungssicherheit für die Herbstmonate bedeuten. Doch wie schon in der Vergangenheit drohen auch diesmal zahlreiche Detailregelungen der einzelnen Bundesländer die angestrebte Übersichtlichkeit zu konterkarieren.

Während einige Bundesländer die von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossenen Maßnahmen bereits umsetzen oder eine Umsetzung zum 23. August angekündigt haben, verknüpfen andere Länder die 3G-Regelungen in der Innengastronomie und Hotellerie mit Inzidenzwerten. Wieder andere wollen zusätzlich zum Inzidenzwert weitere Parameter berücksichtigen. Und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder brachte direkt nach der MPK gar eine 2G-Regelung in absehbarer Zukunft ins Spiel.

„Erneut hat die Ministerpräsidentenkonferenz Uneinigkeit als Ergebnis hervorgebracht. Was wir derzeit sehen ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und damit ein Rückfall in Zeiten, die das Gastgewerbe nicht vermisst“, kritisiert ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl den Status Quo.

Mit einer exklusiven Grafik, die wöchentlich aktualisiert wird, gibt ETL ADHOGA von jetzt an Gastronomen, Hoteliers und Kunden einen Überblick über die geltenden Verordnungen für Innen- und Außengastronomie sowie Hotellerie in den einzelnen Bundesländern.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Haushalt für das laufende Jahr hat die Ampel-Koalition an ihre Grenzen gebracht. Jetzt ist das Budget im Bundestag endlich beschlossen. Die Opposition meint: Sparen sieht anders aus.

Ab dem 1. Februar erhöht die Stadt Wiesbaden die Kurtaxe auf den Rekordwert von fünf Euro erhöht. Auch Geschäftsreisende müssen zahlen. Nun schlagen Hoteliers und Gastronomen Alarm.

Der Hamburger Musikclub Molotow kann vorerst bis Ende 2024 an seinem aktuellen Standort weiterbetrieben werden. Eigentlich soll anstelle des Musikclubs ein Hotel entstehen. Mehr als tausend Menschen hatten Ende letzten Jahres gegen die Pläne demonstriert.

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Noch gilt die Regelung nicht für die Gastronomie. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Lösungen.

In rund 80 Städten kommen am Freitag erhebliche Einschränkungen auf Fahrgäste zu: Busse, U- und Straßenbahnen sollen an dem Tag dort meist ganztägig im Depot bleiben. Die Gewerkschaft Verdi erhöht den Druck im Tarifstreit. Nur Bayern ist nicht betroffen.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unterstützt Restaurants, Campingplätze und Hotels beim Ausbau oder der Erweiterung ihres touristischen Angebots. Rund acht Millionen Euro stehen im Haushaltsjahr 2024 bereit. Derr Dehoga freut sich über diese Entwicklung.

Die Bundesregierung diskutiert erneut die Einführung einer Tierwohlabgabe. Ein sogenannter „Tierwohlcent“ löse nicht die Probleme, sagt jetzt der DEHOGA Bundesverband. Originäre Aufgabe der Politik wäre es jetzt, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.

Seit Jahresbeginn wird für Speisen in Gaststätten wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Alle Bestrebungen des Tourismuslandes MV, dauerhaft 7 Prozent festzuschreiben, waren erfolglos. Doch die rot-rote Koalition gibt nicht auf.

Mit einem in diesem Jahr mit bis zu rund acht Millionen ausgestatteten Programm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Betreibern von Restaurants, Hotels und Campingplätzen unter die Arme greifen. Es solle beim Ausbau touristischer Angebote unterstützen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

 

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.