Aktuelle Corona-Beschlüsse: Masken-Bußgeld, Großveranstaltungen, private Feiern

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Im Kampf gegen Corona verfolgen die Länder längst unterschiedliche Linien. Auf ein paar neue Leitplanken haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten nun aber geeinigt. Bei privaten Feiern gibt es keine Änderungen. Ein Überblick:

[Hier die Beschlüsse im Original]

- Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden.

- Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.

- Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden.

- Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll «möglichst ab 1. Oktober» gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - «an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten». Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.

- Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

- Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

- Digitalisierung in Schulen soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.

- Bund und Länder wollen daran arbeiten, dass mehr Coronavirus-Tests möglich werden.

- Vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten Feiern haben Bund und Länder nicht vereinbart.

Merkel für spätere Entscheidung über Karneval und Weihnachtsmärkte

Angela Merkel will erst später über die Zulassung von Karnevalsveranstaltungen und Weihnachtsmärkten in der Corona-Pandemie entscheiden. Das werde und müsse heute nicht entschieden werden, sagte Merkel am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in ihren Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder über Maßnahmen gegen die steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder habe ihr zugestimmt. Er sei nie für eine Totalabsage von Fasching oder Karneval gewesen, habe er erklärt.

Sachsen habe in der Runde auf die Zulassung von Weihnachtsmärkten gedrängt, hieß es weiter - offensichtlich vor dem Hintergrund von Befürchtungen, der berühmte Dresdner Weihnachtsmarkt müsse abgesagt werden.

Rückkehrer aus Risikogebieten künftig ohne Entschädigung

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten soll es künftig voraussichtlich keine Entschädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne mehr geben. Bund und Länder streben eine kurzfristige entsprechende Rechtsänderung an. Angela Merkel betonte, dies solle aber nur gelten, wenn etwa ein Land bereits zum Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt worden war. Merkel rief die Bürger dazu auf, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten - «wo immer es möglich ist».

Die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten soll künftig frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr entfallen können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Kostenlose Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten laufen am 15. September aus. (dpa)


 

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