EU einigt sich vorläufig auf Vereinfachung bei A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen

| Politik Politik

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

EU-Parlament und Rat einigen sich auf Wegfall der A1-Pflicht

Nach Angaben von BT4Europe haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung erzielt, wonach Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen innerhalb der EU künftig keine A1-Bescheinigung mehr erfordern.

Die Organisation bezeichnet dies als Schritt zum Abbau administrativer Hürden im Binnenmarkt. Die Einigung sei das Ergebnis eines längeren Verfahrens, das zuvor durch eine Blockade in den sogenannten Trilog-Verhandlungen geprägt gewesen sei.

BT4Europe sieht Abbau administrativer Belastungen für Unternehmen

Odete Pimenta da Silva erklärte im Namen von BT4Europe: „This is a landmark achievement for business travel in Europe.“ Weiter heißt es wörtlich: „Removing the A1 requirement for short-term cross-border business travel eliminates a disproportionate administrative burden that affected millions of trips each year.“

Nach Angaben der Organisation habe die bisherige Regelung insbesondere kurzfristige und operative Reisen betroffen, die einen Großteil der grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten ausmachen. Diese Anforderungen seien nicht mehr mit der aktuellen wirtschaftlichen Praxis vereinbar gewesen.

Branchenvertreter begrüßen Einigung, verweisen aber auf offene Punkte

Auch andere Akteure aus der europäischen Wirtschaft äußern sich laut Mitteilung zur Einigung. Barbara Weizsäcker erklärte im Namen der European Exhibition Industry Alliance: „We highly welcome the progress made on short-term mobility, which is critical for industries such as exhibitions and events.“

Zugleich verwies sie darauf, dass Teile des überarbeiteten Rahmens die projektbasierte und grenzüberschreitende Arbeitsweise der Branche noch nicht vollständig abbildeten. Wörtlich heißt es: „Ensuring proportionate and workable rules across all forms of temporary mobility will be essential going forward.“

Weitere formale Schritte zur Umsetzung der neuen Regelung geplant

Wie BT4Europe mitteilt, muss die vorläufige Einigung in den kommenden Monaten noch formal bestätigt werden. Erst danach treten die neuen Regelungen in Kraft.

Die Organisation kündigte an, den weiteren Prozess zu begleiten. Dazu zählen nach eigenen Angaben die Unterstützung bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten sowie die Beobachtung der praktischen Auswirkungen auf Geschäftsreisen und betriebliche Abläufe.

Zudem wolle man sich weiterhin für zusätzliche Vereinfachungen einsetzen, sofern diese erforderlich seien.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.