EU einigt sich vorläufig auf Vereinfachung bei A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen

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Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

EU-Parlament und Rat einigen sich auf Wegfall der A1-Pflicht

Nach Angaben von BT4Europe haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung erzielt, wonach Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen innerhalb der EU künftig keine A1-Bescheinigung mehr erfordern.

Die Organisation bezeichnet dies als Schritt zum Abbau administrativer Hürden im Binnenmarkt. Die Einigung sei das Ergebnis eines längeren Verfahrens, das zuvor durch eine Blockade in den sogenannten Trilog-Verhandlungen geprägt gewesen sei.

BT4Europe sieht Abbau administrativer Belastungen für Unternehmen

Odete Pimenta da Silva erklärte im Namen von BT4Europe: „This is a landmark achievement for business travel in Europe.“ Weiter heißt es wörtlich: „Removing the A1 requirement for short-term cross-border business travel eliminates a disproportionate administrative burden that affected millions of trips each year.“

Nach Angaben der Organisation habe die bisherige Regelung insbesondere kurzfristige und operative Reisen betroffen, die einen Großteil der grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten ausmachen. Diese Anforderungen seien nicht mehr mit der aktuellen wirtschaftlichen Praxis vereinbar gewesen.

Branchenvertreter begrüßen Einigung, verweisen aber auf offene Punkte

Auch andere Akteure aus der europäischen Wirtschaft äußern sich laut Mitteilung zur Einigung. Barbara Weizsäcker erklärte im Namen der European Exhibition Industry Alliance: „We highly welcome the progress made on short-term mobility, which is critical for industries such as exhibitions and events.“

Zugleich verwies sie darauf, dass Teile des überarbeiteten Rahmens die projektbasierte und grenzüberschreitende Arbeitsweise der Branche noch nicht vollständig abbildeten. Wörtlich heißt es: „Ensuring proportionate and workable rules across all forms of temporary mobility will be essential going forward.“

Weitere formale Schritte zur Umsetzung der neuen Regelung geplant

Wie BT4Europe mitteilt, muss die vorläufige Einigung in den kommenden Monaten noch formal bestätigt werden. Erst danach treten die neuen Regelungen in Kraft.

Die Organisation kündigte an, den weiteren Prozess zu begleiten. Dazu zählen nach eigenen Angaben die Unterstützung bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten sowie die Beobachtung der praktischen Auswirkungen auf Geschäftsreisen und betriebliche Abläufe.

Zudem wolle man sich weiterhin für zusätzliche Vereinfachungen einsetzen, sofern diese erforderlich seien.


 

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