DEHOGA Baden-Württemberg sieht Licht und Schatten im Koalitionsvertrag

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Der DEHOGA Baden-Württemberg hat den am 6. Mai veröffentlichten Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU für Baden-Württemberg bewertet. Nach Angaben des Verbandes enthält das Papier mehrere Punkte, die zuvor vom Gastgewerbe eingebracht worden seien. Zugleich blieben zentrale Forderungen der Branche offen.

Wie der Verband mitteilt, werde der Tourismus im Koalitionsvertrag erstmals wieder ausdrücklich als „breiter und gewichtiger Wirtschaftssektor“ bezeichnet. Laut DEHOGA Baden-Württemberg entspreche dies einer zentralen Forderung des Verbandes. Vorgesehen seien außerdem eine Fortschreibung der Tourismuskonzeption sowie Maßnahmen in den Bereichen Qualität, Ausbildung und Innovation.

Tourismusförderung und Kongressgeschäft im Fokus der Landespolitik

Nach Angaben des Verbandes sieht der Koalitionsvertrag zudem eine stärkere Förderung des Geschäfts- und Kongresstourismus vor. Dies könne Auswirkungen auf Hotels und Gastronomiebetriebe haben, sofern die angekündigten Maßnahmen finanziert und umgesetzt würden.

Der Vorsitzende des DEHOGA Baden-Württemberg, Hans-Ulrich Kauderer, erklärte laut Mitteilung: „Erfreulich ist, dass die Parteien unsere zentrale Forderung nach einer klaren Anerkennung der Bedeutung des Tourismus aufgegriffen haben und mehrere von uns eingebrachte Punkte im Koalitionsvertrag zu finden sind.“

Geplanter Bürokratieabbau soll Betriebe entlasten

Der Verband verweist außerdem auf geplante Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Im Koalitionsvertrag angekündigt seien unter anderem ein Effizienzgesetz, ein Belastungsmoratorium, die sogenannte „One-in-two-out“-Regel sowie Genehmigungsfiktionen.

Nach Angaben des DEHOGA Baden-Württemberg komme es nun darauf an, ob die angekündigten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt würden. Erst dann könnten sie sich im betrieblichen Alltag bemerkbar machen.

DEHOGA fordert weitere Schritte gegen Fachkräftemangel

Positiv bewertet der Verband nach eigenen Angaben auch die geplante Stärkung der dualen Ausbildung sowie den Ausbau von Ausbildungsprogrammen. Ebenfalls erwähnt werden im Koalitionsvertrag Maßnahmen zum Azubi- und Mitarbeiterwohnen.

Der Verband verweist zudem auf das im Vertrag enthaltene Bekenntnis zur Fachkräfteeinwanderung sowie zur Stärkung der Landesagentur für Zuwanderung. Auch eine stärkere Einbindung der Betriebe in Anerkennungsverfahren sei vorgesehen.

Nach Angaben des DEHOGA Baden-Württemberg könnten dadurch Verfahren beschleunigt werden. Hintergrund sei der anhaltende Fachkräftemangel im Gastgewerbe.

Meisterprämie und kommunale Abgaben bleiben offene Streitpunkte

Kritisch sieht der Verband nach eigenen Angaben, dass die Meistergründungsprämie im Koalitionsvertrag bislang nicht ausdrücklich auf das Gastgewerbe ausgeweitet wurde. Der DEHOGA fordert weiterhin, dass auch Küchenmeister künftig von der Regelung profitieren.

Keine Aussagen enthalte der Koalitionsvertrag laut Verband außerdem zu kommunalen Steuern und Abgaben. Genannt werden dabei insbesondere Betten- und Verpackungssteuern, die nach Angaben des DEHOGA in mehreren Städten und Gemeinden eingeführt worden seien.

Der Verband erklärte, die Auswirkungen zusätzlicher kommunaler Abgaben auf Kosten und Wettbewerb seien damit im Koalitionsvertrag nicht berücksichtigt worden.

Verband kündigt weitere Begleitung der Umsetzung an

Der DEHOGA Baden-Württemberg zieht insgesamt ein gemischtes Fazit. Laut Mitteilung enthalte der Koalitionsvertrag „viele positive Grundlinien und wichtige Signale“ für das Gastgewerbe. Entscheidend seien jedoch die konkrete Umsetzung, die Finanzierung sowie der politische Wille bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Der Verband kündigte an, den weiteren Prozess nach eigenen Angaben kritisch begleiten zu wollen.


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