NRW-Landtag lehnt Verbot kommunaler Verpackungssteuern ab

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 8. Mai 2026 einen Antrag der FDP-Fraktion gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Damit können Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen weiterhin eigene Abgaben auf Einwegverpackungen einführen.

Nach Angaben der Initiative Verpackungswende sollen solche Steuern dazu beitragen, Einwegmüll im öffentlichen Raum zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu fördern. Die Initiative ist ein Zusammenschluss aus 25 Umweltorganisationen, Verbänden und Unternehmen der Mehrwegwirtschaft. Zu den beteiligten Organisationen gehören laut Mitteilung unter anderem die Deutsche Umwelthilfe, WWF Deutschland, der Mehrwegverband Deutschland sowie die Unternehmen „Recup“ und „Vytal“.

Initiative Verpackungswende verweist auf kommunale Selbstverwaltung

Nach Auffassung der Initiative hätte ein landesweites Verbot kommunaler Verpackungssteuern die kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt. Zudem hätte ein solcher Schritt nach Angaben der Initiative die Weiterentwicklung kommunaler Abfallpolitik behindert.

Die Deutsche Umwelthilfe verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2025. Das Gericht hatte damals die Tübinger Verpackungssteuer nach einer Beschwerde von „McDonald’s“ bestätigt. Die Tübinger Regelung gilt nach Angaben der DUH bundesweit als Referenzmodell für kommunale Einwegabgaben.

Bundesverband der Systemgastronomie kritisiert Entscheidung des Landtags

Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) kritisierte die Entscheidung des Landtags und sprach von zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher. Der Verband hatte den FDP-Gesetzentwurf gemeinsam mit Vertretern aus Handel, Handwerk und der IHK Köln unterstützt.

Mit dem Gesetzentwurf sollte nach Angaben des BdS verhindert werden, dass einzelne Kommunen eigene Verpackungssteuern einführen. Der Verband sieht darin zusätzliche bürokratische Belastungen für Unternehmen und Verwaltungen.

Kristina Harrer-Kouliev, Leiterin der Rechtsabteilung des BdS, erklärte laut Mitteilung: „Die Ablehnung des Gesetzentwurfs ist aus Sicht der betroffenen Betriebe ein falsches Signal. Gerade in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage sind zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastungen nicht das Mittel der Wahl.“

Weiter sagte Harrer-Kouliev: „Zugleich wurde die große Chance verpasst, ein klares politisches Zeichen gegen immer neue Bürokratie und zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Verbraucher zu setzen.“

Verband warnt vor unterschiedlichen Regelungen in den Kommunen

Nach Angaben des BdS führten unterschiedliche kommunale Regelungen zu einem „Flickenteppich“, der zusätzlichen organisatorischen Aufwand und Rechtsunsicherheit verursache. Der Verband erklärte zudem, Erfahrungen aus Kommunen mit bereits eingeführten Verpackungssteuern hätten gezeigt, dass Außer-Haus-Angebote teurer würden.

Einen nachweisbaren Lenkungseffekt oder eine deutliche Steigerung der Mehrwegquote sieht der Verband nach eigenen Angaben bislang nicht.

Harrer-Kouliev erklärte weiter: „Unsere Unternehmen engagieren sich bereits heute mit zahlreichen Maßnahmen für saubere und lebenswerte Städte und Kommunen. Zusätzliche kommunale Verpackungssteuern schaffen jedoch vor allem neue Bürokratie, verteuern den Alltag der Menschen und belasten die Betriebe weiter.“

Der BdS sprach sich stattdessen für Lösungen gemeinsam mit Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft aus. Diese sollten nach Angaben des Verbands ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für Unternehmen, Städte und Bürger auskommen.


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