Bundesrat stimmt Ausnahmen beim Lärmschutz zur Fußball-WM 2026 zu

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Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer wird vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Mexiko, Kanada und den USA ausgetragen. Nach Angaben der Bundesregierung fallen zahlreiche Spiele wegen der Zeitverschiebung in Deutschland in die späten Abend- und Nachtstunden. Sowohl die 72 Vorrundenspiele als auch die 32 Begegnungen der Finalrunde würden teilweise zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit übertragen.

Bundesregierung legt befristete Verordnung für Public Viewing vor

Wie die Bundesregierung mitteilt, greift die allgemeine Regelung zum Lärmschutz grundsätzlich ab 22 Uhr. Gleichzeitig bestehe ein Mindestschutzanspruch der Bevölkerung gegen nächtliche Lärmstörungen. Für besondere Anlässe seien jedoch Ausnahmen möglich.

Nach Angaben der Bundesregierung erfolgte die Verordnung auch auf Wunsch der Bundesländer. Diese verfügten demnach über keine eigenen Befugnisse im Lärmschutzrecht.

Einen automatischen Anspruch auf Genehmigungen für Public-Viewing-Veranstaltungen gebe es laut Bundesregierung allerdings nicht. Wegen des Umfangs des Turniers mit insgesamt 104 Spielen an 34 Tagen müsse jede Veranstaltung einzeln geprüft werden. Die zuständigen Behörden vor Ort entschieden nach einer Abwägung im Einzelfall über mögliche Genehmigungen.

DEHOGA begrüßt rechtliche Absicherung nächtlicher Liveübertragungen

Der DEHOGA Bundesverband begrüßte die Entscheidung in einem Beitrag auf der Plattform LinkedIn. Der Verband erklärte, Biergärten würden während der Weltmeisterschaft zu „Ministadien“, zudem seien öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel nun „rechtlich abgesichert“.

Der Verband teilte mit, dass sich der DEHOGA auf Bundesebene erneut ausdrücklich für die Public-Viewing-Verordnung eingesetzt habe. Hintergrund seien die späten Anstoßzeiten vieler Spiele in Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten.

Wörtlich erklärte der Verband: „Das ist eine wichtige Nachricht für Gastronomie und Gäste: Wegen der Zeitverschiebung werden viele Spiele der WM in Kanada, Mexiko und den Vereinigte Staaten erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder sogar später angepfiffen.“

Weiter erklärte der Verband: „Die zuständigen Kommunen erhalten durch die Verordnung mehr Flexibilität. Gleichzeitig bleibt der Schutz der Nachtruhe wichtig – vor Ort muss weiterhin im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.“

DEHOGA fordert dauerhafte Reform beim Lärmschutz

Der DEHOGA verwies zudem auf vergleichbare Regelungen seit der Fußball-WM 2006. Darüber hinaus sprach sich der Verband für weitergehende Änderungen im Lärmschutzrecht aus.

Der Verband erklärte dazu: „Für den DEHOGA ist aber auch klar: Über einzelne Turniere hinaus braucht Deutschland moderne und praxistaugliche Regeln. Deshalb setzen wir uns weiter für eine dauerhafte Reform des Lärmschutzes und verlässliche Rahmenbedingungen für die Außengastronomie ein.“


 

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