Ampel will längeres Arbeiten belohnen

| Politik Politik

Für Beschäftigte in Deutschland soll sich Arbeiten über das Rentenalter von derzeit 66 Jahren hinaus künftig mehr lohnen. Kern der entsprechenden Regierungspläne ist eine neue Prämie. 

Das sieht eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums vor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuerst hatten andere Medien wie die «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet. Die Pläne sollen als Bundestagsantrag der Ampelfraktionen in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden und sind Teil der im Juli von der Ampel-Koalition beschlossenen «Wachstumsinitiative».

Aufschubprämie soll kommen

Bisher bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine höhere Rente, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Künftig soll es unter anderem zusätzlich die Möglichkeit einer «Rentenaufschubprämie» geben: Wer mindestens ein Jahr länger gearbeitet hat, kann sich die höheren Anwartschaften auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Prämie soll bis zu drei Jahre angespart werden dürfen und zum Start in den Ruhestand ausgezahlt werden. 

Die Prämie soll sich aus dem Monatsbetrag der Rente zum Zeitpunkt des aufgeschobenen Rentenbeginns ergeben und der Anzahl der Monate, die die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wurde. Weil die Rentenkasse bei späterer Rente von Beschäftigten deren Krankenversicherungsbeiträge spart, erhöht sich der Betrag noch einmal.

Weiterhin soll es die Möglichkeit geben, bei längerem Arbeiten ein Leben lang eine höhere Rente zu beziehen. Jeder Monat in Arbeit bringt 0,5 Prozent mehr Rente. Die Arbeitgeber sollen ihre Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Betroffenen aber künftig auszahlen können, was deren Rente zusätzlich erhöht. 

Für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze solle so ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, so das Ministerium von Ressortchef Hubertus Heil (SPD). Zahlen Arbeitgeber die Beträge nicht an die Beschäftigten aus, haben sie weiter die Pflicht zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse. 

Kein Aus für «Rente mit 63»

Forderungen der Arbeitgeber, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wegen deren Kosten und wegen vieler vorzeitiger Übertritte vom Job in die Rente abzuschaffen, will die Regierung weiter nicht nachkommen. Dies wäre nicht sachgerecht, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. 

Viele Betroffene ohne Studium hätten bereits in jungen Jahren zu arbeiten begonnen. Sie könnten nach 45 Versicherungsjahren passenderweise in Rente gehen. Die neuen Vorschläge sollen am 4. September im Bundeskabinett beschlossen werden, wie aus einem der dpa vorliegenden Anschreiben des Arbeitsressorts hervorgeht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.