Arbeitgeber beim Corona-Arbeitsschutz in der Pflicht

| Politik Politik

In der letzten Woche legte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ vor. Die bis zum 15 März befristete Verordnung sieht eine Verpflichtung zum Home-Office-Angebot vor. Ist die Arbeit zuhause nicht möglich, haben die Arbeitgeber gleichwertigen Schutz sicherzustellen.

Die neue Verordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten muss, diese Tätigkeiten im Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.

Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen. Das bedeutet insbesondere:

Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Lässt sich dies nicht vermeiden, darf eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro jeder im Raum befindlichen Person nicht unterschritten werden, soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen. Lassen die Tätigkeiten dies nicht zu, hat der Arbeitgeber für einen gleichwertigen Schutz durch andere Maßnahmen (insb. Lüftungsmaßnahmen, Abtrennungen) zu sorgen.

In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind möglichst kleine Arbeitsgruppen zu bilden, die möglichst wenig Kontakt untereinander haben sollen.

Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2- Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, wenn die Anforderungen an die Raumbelegung oder zum Mindestabstand nicht eingehalten werden können oder wenn durch die Arbeit mit einem erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist. Die Beschäftigten haben die Masken zu tragen. Die Verordnung enthält eine Auflistung zu einsetzbarem Atemschutz. Soweit FFP2-Masken eingesetzt werden, sind Tragezeitbegrenzungen bzw. Tragepausen zu berücksichtigen.

Arbeitgeber müssen ihre Gefährdungsbeurteilung entsprechend überprüfen und aktualisieren.

Die Arbeitgeberverbände kritisieren, dass die Verordnung tief in die betriebliche Gestaltung der Arbeitsabläufe eingreift und einen hohen Organisationsaufwand nach sich zieht. Hinsichtlich des Mund-Nasen-Schutzes besteht auch Anlass zur Sorge, dass deren Verfügbarkeit mittelfristig nicht gesichert ist, wenn nun für alle der weiterhin notwendigerweise im Betrieb arbeitenden Personen täglich mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt werden muss. Immerhin konnte erreicht werden, dass Einschränkungen zur Nutzung der Kantinen und Pausenräume sowie bürokratische Vorgaben zur regelmäßigen Testung von Beschäftigten auf SARS-CoV-2 durch die Betriebe aus dem ursprünglichen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums gestrichen wurden (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.