EU-Kommission erhebt Einwände gegen deutsches Tierhaltungslogo

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Die geplante Änderung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland stößt auf Einwände der EU-Kommission. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hält die Brüsseler Behörde die geplante Einbeziehung ausländischer Ware in ihrer jetzigen Form für nicht mit EU-Regeln vereinbar. Grundlage ist eine auf den 11. August 2026 datierte Stellungnahme der Kommission. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat prüfe die Stellungnahme derzeit.

Die Bundesregierung plant mehrere Änderungen an der 2023 beschlossenen staatlichen Kennzeichnung. Der Start mit Schweinefleisch wurde auf Anfang 2027 verschoben. Nach dem Gesetzentwurf soll die Kennzeichnung künftig auch in Restaurants gelten. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden.

EU-Kommission sieht Probleme beim freien Warenverkehr innerhalb Europas

Nach dem dpa-Bericht sieht die EU-Kommission in der geplanten Regelung eine Einschränkung des freien Warenverkehrs. Im Gesetzentwurf sei nicht vorgesehen, Kennzeichnungssysteme anderer Mitgliedstaaten anzuerkennen. Ausländische Erzeuger müssten deshalb nachweisen, dass sie die deutschen Anforderungen erfüllen. Andernfalls würde ihr Fleisch mit der niedrigsten Haltungsform „mindestens Stall“ gekennzeichnet.

Die Kommission verweist demnach auch auf mögliche Auswirkungen auf die Verbraucherinformation. Am Beispiel Dänemarks führt sie an, dass dort unter anderem Vorgaben zur Haltung einer größeren Zahl von Schweinen mit intakten Schwänzen oder zur Erhöhung der Zahl nicht kastrierter Schweine bestünden. Diese Aspekte seien an den deutschen Tierhaltungsstufen nicht erkennbar.

Auch bei Bio-Produkten beanstandet die Kommission zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Für Fleisch aus anderen EU-Staaten würde demnach die dortige Anerkennung als ökologisch oder biologisch nicht ausreichen. Zusätzlich müsste das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitssystem eingehalten werden.

Verbände fordern Verzicht auf Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung

Ein Bündnis aus Verbänden der Gastronomie, Industrie, des Handwerks und der Gemeinschaftsverpflegung sieht sich durch die Stellungnahme der EU-Kommission in seinen Bedenken bestätigt. In einer gemeinsamen Mitteilung vom 26. August 2026 fordert es das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erneut auf, die geplante Ausweitung der staatlichen Pflichtkennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Nach Darstellung des Bündnisses würde die geplante Ausweitung zusätzliche Anforderungen für Hersteller, Großhandel und gastronomische Betriebe mit sich bringen. IT-Systeme und Warenströme müssten angepasst sowie zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllt werden. Auch Speisekarten, Aushänge, Apps und digitale Bestellsysteme müssten bei wechselnden Lieferungen fortlaufend aktualisiert werden. Der Gesetzentwurf selbst spreche von Kosten in Höhe von jährlich sechs Millionen Euro, im ersten Jahr von noch höheren Kosten.

Dem Verbändebündnis gehören der DEHOGA Bundesverband, Die Caterer im DEHOGA, der Bundesverband der Systemgastronomie, das Deutsche Tiefkühlinstitut, der Grosshandelsverband Foodservice, der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und der Verband Deutscher Großbäckereien an.

Deutschland muss vor einer Verabschiedung auf Brüssel reagieren

Die europarechtliche Prüfung ist nach Angaben des Verbändebündnisses noch nicht abgeschlossen. Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die zusätzliche verpflichtende Angaben im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung darstellen könnten, würden von der EU-Kommission in einem gesonderten Verfahren geprüft. Die vorliegende Stellungnahme greife dieser Prüfung nicht vor.

Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme darf Deutschland den Gesetzentwurf nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist am 12. November 2026 annehmen. Dies geht auch aus dem Notifizierungsverfahren der EU-Kommission hervor. Die Bundesregierung müsse die Kommission darüber informieren, welche Maßnahmen sie aufgrund der Stellungnahme zu ergreifen beabsichtige.

Das geplante Kennzeichnungssystem umfasst fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Bereits seit 2019 gibt es nach Angaben der dpa eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten.

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