Arbeitgeber gegen Koppelung von Kurzarbeitergeld an Weiterbildung

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Deutschlands Arbeitgeber wehren sich gegen eine Koppelung von längerem Kurzarbeitergeld an Weiterbildungsangebote der Unternehmen. «Die Lufthoheit über die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter muss bei den Betrieben liegen», sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, der «Rheinischen Post».

Beim Koalitionsausschuss am 25. August wollen die Spitzen des Regierungsbündnisses voraussichtlich auch über eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beraten - von 12 auf 24 Monate. Im Gespräch ist, damit Qualifizierung der Beschäftigten zu verbinden.

Kampeter mahnte: «Der Staat darf das nicht verordnen, auch nicht mit Hilfe von eindeutigen finanziellen Anreizen.» Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, nannte eine Verlängerung zwingend erforderlich. Eine Koppelung an Weiterbildung sei aber «mittelstandsfeindlich». So schnell sei das nicht realisierbar, sagte er der Zeitung.

Der Chef des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest, hält eine Entscheidung pro Verlängerung insgesamt für verfrüht. «Grundsätzlich hat Kurzarbeit zwar den Vorteil, überflüssige Entlassungen zu vermeiden, aber den Nachteil, notwendigen Strukturwandel zu verzögern», sagte er der «Rheinischen Post». Der Präsident des Essener Leibniz-Instituts RWI, Christoph Schmidt, sagte dem Blatt: «Jetzt eine Verlängerung vorzusehen, die bis ins Jahr 2022 hineinreichen wird, halte ich nicht für sinnvoll. Zumal wir aktuell erwarten, dass sich die Wirtschaft bis Ende des kommenden Jahres weitgehend erholen wird.» (dpa)


 

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